StartseitePflege und EinkommenArbeit und EinkommenAusgabeAusgabeHaben Sie ein zu geringes Einkommen? Wenn ja, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialleistungen.Beantragung von Sozialhilfe für JugendlicheArbeitslos und zwischen 18 und 27 Jahre alt? Beantragen Sie eine Sozialleistung. Bitte beachten Sie: Es gelten besondere Bedingungen. Beantragung von SozialhilfeZu geringes Einkommen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialleistungen. Melden Sie sich zunächst als arbeitssuchend. Datum der Auszahlung der LeistungEinmal im Monat zahlen wir Ihnen Ihre Leistung für den Vormonat aus. Dies geschieht um den 15. des Folgemonats. Rabatt auf SozialhilfeDie Gemeinde kann Ihre Sozialhilfeleistungen kürzen, vorübergehend einstellen oder ganz einstellen, wenn Sie die Vorschriften nicht einhalten. Sie können auch mit einem Bußgeld belegt werden. Urlaub oder Änderung bei Sozialhilfe (SMF) meldenÄndert sich Ihre Situation und wirkt sich das auf Ihre Leistungen aus? Oder gehen Sie ins Ausland? Wenn ja, müssen Sie dies melden. Vorschuss auf SozialhilfeDas Antragsverfahren für die Unterstützung dauert eine Weile. Wenn es länger als 4 Wochen dauert, erhalten Sie eine Vorschusszahlung. Sozialleistungen für Senioren, Menschen mit Erwerbsunfähigkeit und SelbstständigeLeistungen für ältere und arbeitsunfähige ArbeitsloseÄlter und arbeitslos und kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld oder WGA-Leistungen? Beantragen Sie eine IOAW-Leistung. Leistungen für ältere Unternehmer, die ihre Tätigkeit eingestellt habenMüssen Sie Ihr Unternehmen aufgrund eines geringen Einkommens aufgeben? Beantragen Sie die IOAZ-Leistung, bevor Sie aufhören. Sozialhilfe und RentenberechtigungDie SVB berechnet, wie viel AOW Sie erhalten. Sie erhalten einen Brief, wenn sich herausstellt, dass Sie zu wenig Einkommen haben. Beihilfe für Selbstständige beantragenSind Sie Unternehmer mit vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten? Beantragen Sie Unterstützung für Selbstständige.