Vorgezogene Unterstützungsleistung
Wenn Sie Sozialhilfeleistungen beantragen, muss die Gemeinde zunächst eine Entscheidung treffen. Wenn dies länger als 4 Wochen dauert, erhalten Sie einen vorläufigen Vorschuss. Die Gemeinde zahlt Ihnen den Vorschuss innerhalb von 4 Wochen nach Ihrem Antrag auf Sozialhilfeleistungen aus.
Näherung
Die Gemeinde wird den Vorschuss an Sie weiterleiten. Sie müssen dafür nichts tun.
Haben Sie keine Vorauszahlung erhalten? Wenn ja, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.