Vorgezogene Unterstützungsleistung

Wenn Sie Sozialhilfeleistungen beantragen, muss die Gemeinde zunächst eine Entscheidung treffen. Wenn dies länger als 4 Wochen dauert, erhalten Sie einen vorläufigen Vorschuss. Die Gemeinde zahlt Ihnen den Vorschuss innerhalb von 4 Wochen nach Ihrem Antrag auf Sozialhilfeleistungen aus.

Näherung

Die Gemeinde wird den Vorschuss an Sie weiterleiten. Sie müssen dafür nichts tun.

Haben Sie keine Vorauszahlung erhalten? Wenn ja, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

Beschreibung

Wenn Sie Sozialhilfeleistungen beantragen, muss die Gemeinde Ihren Antrag zunächst prüfen. Das kann mehrere Wochen dauern. Bis dahin haben Sie kein Einkommen.

Dauert es länger als 4 Wochen, um Ihren Antrag zu prüfen? Dann bekommen Sie einen vorläufigen Vorschuss, damit Sie noch Geld haben. Diesen Vorschuss müssen Sie nicht selbst beantragen. Die Gemeinde zahlt ihn an Sie aus, wenn Sie die Bedingungen erfüllen. Sie erhalten dann alle 4 Wochen einen Vorschuss, bis die Gemeinde eine Entscheidung getroffen hat.

Stellt sich später heraus, dass Sie doch keinen Anspruch auf Unterstützung haben? Dann müssen Sie das Geld, das Ihnen vorgestreckt wurde, zurückzahlen.

Haben Sie Anspruch auf eine Sozialhilfeleistung? Dann berechnet die Gemeinde, wie viel Sozialhilfe Sie hätten erhalten müssen. Die Vorschüsse, die Sie erhalten haben, werden davon abgezogen. Die Differenz erhalten Sie als erste Leistung. Die gezahlten Vorschüsse müssen Sie nicht zurückzahlen.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Vorschusses auf Sozialleistungen sind:

  • Sie haben alle Angaben gemacht, die die Gemeinde für Ihren Antrag auf Sozialhilfeleistungen benötigt.
  • Die Gemeinde hat noch nicht entschieden, ob Sie Sozialhilfe erhalten werden.

Begriff

Die Gemeinde zahlt Ihnen den Vorschuss 4 Wochen nach Ihrem Antrag auf Sozialhilfe. Danach erhalten Sie den Vorschuss alle 4 Wochen. Der Vorschuss wird eingestellt, sobald die Gemeinde über Ihren Antrag auf Sozialhilfeleistungen entschieden hat.

Einspruch und Beschwerde

Sie können nicht widersprechen, wenn die Gemeinde Ihnen keinen oder einen zu geringen Vorschuss zahlt. Ist die Vorauszahlung für Sie notwendig? Dann können Sie die Provinz um eine Entscheidung bitten. Die Provinz kann die Gemeinde anweisen, Ihnen einen (höheren) Vorschuss zu zahlen.

Dieser Bescheid ist gültig, bis die Gemeinde über Ihren Antrag auf Unterstützung entschieden hat.



Postbus
Die Anschrift des Vorsitzenden des Provinzialausschusses von Limburg lautet: Vorsitzender des Provinzialausschusses von Limburg 5700 6202 MAASTRICHT