Rabatt auf Sozialhilfe
Die Gemeinde kann Ihre Sozialhilfe kürzen, vorübergehend aussetzen oder ganz einstellen, wenn Sie die Bedingungen nicht einhalten. Außerdem kann Ihnen eine Geldstrafe auferlegt werden.
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Die Gemeinde kann Ihre Sozialhilfe kürzen, vorübergehend aussetzen oder ganz einstellen, wenn Sie die Bedingungen nicht einhalten. Außerdem kann Ihnen eine Geldstrafe auferlegt werden.
Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Gemeinde Ihre Leistung kürzen. Wir nennen dies "Auferlegung einer Maßnahme".
Wenn Sie der Informationspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Die Gemeinde berücksichtigt bei der Beurteilung jedoch immer Ihre Situation und Ihre persönlichen Umstände.
Sie müssen diese Bedingungen erfüllen, andernfalls kann die Gemeinde Ihre Unterstützungsleistung kürzen:
Sie können gegen die Entscheidung der Gemeinde Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht anrufen.
Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einlegen.