Rabatt auf Sozialleistungen
Die Gemeinde kann Ihre Sozialhilfeleistungen kürzen, vorübergehend einstellen oder ganz einstellen, wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen. Sie können auch mit einer Geldstrafe belegt werden.
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Die Gemeinde kann Ihre Sozialhilfeleistungen kürzen, vorübergehend einstellen oder ganz einstellen, wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen. Sie können auch mit einer Geldstrafe belegt werden.
Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Gemeinde Ihre Leistung kürzen. Wir nennen dies "Auferlegung einer Maßnahme".
Wenn Sie der Informationspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Die Gemeinde berücksichtigt bei der Beurteilung jedoch immer Ihre Situation und Ihre persönlichen Umstände.
Sie müssen diese Bedingungen erfüllen, sonst kann die Gemeinde Ihre Sozialhilfe kürzen:
Sie können gegen die Entscheidung der Gemeinde Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.
Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einlegen.