Rabatt auf Sozialleistungen

Die Gemeinde kann Ihre Sozialhilfeleistungen kürzen, vorübergehend einstellen oder ganz einstellen, wenn Sie die Bedingungen nicht erfüllen. Sie können auch mit einer Geldstrafe belegt werden. 

Beschreibung

Beschäftigungs- und Integrationsverpflichtungen

Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Gemeinde Ihre Leistung kürzen. Wir nennen dies "Auferlegung einer Maßnahme". 

Geheimdienstliche Verpflichtung

Wenn Sie der Informationspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Die Gemeinde berücksichtigt bei der Beurteilung jedoch immer Ihre Situation und Ihre persönlichen Umstände.

Bedingungen

Sie müssen diese Bedingungen erfüllen, sonst kann die Gemeinde Ihre Sozialhilfe kürzen:

  • Sie halten sich an die getroffenen Vereinbarungen, z. B. zur Arbeitssuche oder zur Fortbildung.
  • Sie melden der Gemeinde jede Änderung Ihrer Situation.
  • Sie sind nicht durch Ihr eigenes Verschulden arbeitslos geworden.
  • Sie verhalten sich gegenüber Kommunalbeamten. Zum Beispiel schimpfen Sie nicht mit ihnen und wenden keine Gewalt an.
  • Sie können zeigen, dass Ihr Niederländisch gut genug ist. Oder Sie tun Ihr Bestes, um Ihr Niederländisch zu verbessern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung der Gemeinde Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einlegen.