Meldung von Urlaub oder Änderungen bei Sozialleistungen (SMF)
- Bekommen Sie Leistungen von der Gemeinde? Dann können Sie jedes Jahr für 28 Tage ins Ausland gehen, ohne Ihre Leistungen zu verlieren. Ihr Auslandsaufenthalt darf Ihre Ausbildung oder Ihr Wiedereingliederungsprogramm nicht beeinträchtigen. Wenn Sie ins Ausland gehen, müssen Sie die Gemeinde rechtzeitig informieren.
- Ändert sich etwas an Ihrer Situation, das sich auf Ihre Leistung auswirken könnte? Wenn ja, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen. Tun Sie dies vor dem 7. Tag nach dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.