Meldung von Urlaub oder Änderungen bei Sozialleistungen (SMF)
- Bekommen Sie Leistungen von der Gemeinde? Dann können Sie jedes Jahr für 28 Tage ins Ausland gehen, ohne Ihre Leistungen zu verlieren. Ihr Auslandsaufenthalt darf Ihre Ausbildung oder Ihr Wiedereingliederungsprogramm nicht beeinträchtigen. Wenn Sie ins Ausland gehen, müssen Sie die Gemeinde rechtzeitig informieren.
- Ändert sich etwas an Ihrer Situation, das sich auf Ihre Leistung auswirken könnte? Wenn ja, müssen Sie dies der Gemeinde mitteilen. Tun Sie dies vor dem 7. Tag nach dem Monat, in dem die Änderung eingetreten ist.
Hinweis
Sind Sie verpflichtet Einreichung eines Änderungsformular jeden Monat einzureichen? Dann sollten Sie dies natürlich (weiterhin) tun.
Näherung
Auf diese Weise melden Sie einen Urlaub oder eine Änderung, wenn Sie Leistungen beziehen:
- das Online-Änderungsformular ausfüllen
- sich mit Ihrem DigiD anmelden
- stellen Sie sicher, dass Sie die Dokumente zum Hochladen bereithalten
Wenn Sie ins Ausland gehen, müssen Sie die Gemeinde immer einen Monat im Voraus informieren.
Haben Sie noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren regelmäßigen Einkommensberater. Sie können ihn an Werktagen unter der Nummer 045-5604333 erreichen. Bitte halten Sie die Durchwahlnummer Ihres Beraters bereit.