Beantragung von Unterstützung für Selbstständige
Sind Sie ein Unternehmer mit vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten? Dann können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Unterstützung für Selbstständige stellen.
Näherung
- Füllen Sie das Online-Formular aus, um den Antrag auf Unterstützung zu starten.
- Die Gemeinde wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und die Möglichkeiten mit Ihnen besprechen.
Dann können Sie einen Antrag auf ein BBZ stellen und alle zusätzlichen Daten hochladen (Jahreszahlen, Steuererklärungen, Nachweise über Mietzahlungen, Kontoauszüge und so weiter).
Beschreibung
Sie haben Ihr eigenes Unternehmen. Sie haben keinen Anspruch auf eine normale Sozialhilfeleistung, weil Sie ein Unternehmer sind. Liegt Ihr Einkommen vorübergehend unter der Sozialhilfe-Norm? Dann können Sie bei der Gemeinde einen Antrag auf Unterstützung für Selbstständige stellen. Das ist eine sogenannte BBZ-Leistung.
Es sind zwei verschiedene Leistungen möglich:
- Sie erhalten oder leihen sich Betriebskapital.
- Sie erhalten oder leihen sich einen Zuschlag zu Ihrem Einkommen bis zur Höhe der Sozialhilfe.
Die Verordnung über die Unterstützung von Selbstständigen (Bbz) bietet auch Möglichkeiten für Selbstständige, die ihr Unternehmen aufgeben müssen, wenn es nicht mehr lebensfähig ist.
Etablierte Unternehmer
Ein Unternehmer kann aus verschiedenen Gründen vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das bbz hat eine Reihe von Möglichkeiten für den etablierten Unternehmer:
- Ein verzinsliches Darlehen, das Sie über 10 Jahre zurückzahlen müssen.
- Eine Leistung für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Diese Leistung ergänzt Ihr eigenes Einkommen.
- Einmaliges Betriebskapital. Das können Sie auch bekommen, wenn Ihr Einkommen zum Leben reicht, Sie aber keine freie Kapazität für notwendige Investitionen haben.
Existenzgründer
Das BBZ bietet auch Menschen, die ein Unternehmen gründen wollen, die Möglichkeit, von den Leistungen zu profitieren. Das Ziel ist, dass Sie sich selbst versorgen können. Beziehen Sie Arbeitslosengeld (WW-Leistung) oder Sozialhilfe (Leistung nach dem Teilhabegesetz). Die Gemeinde prüft auch das Einkommen Ihres Partners. Alle Einkünfte außer WW dürfen das Sozialhilfeniveau nicht überschreiten.
Die Möglichkeiten sind:
- Ein verzinslicher Kredit.
- Eine Leistung während der Anlaufphase des Unternehmens (maximal 36 Monate).
Bedingungen
Die Gemeinde entscheidet, ob Sie die Hilfe bekommen. Die Gemeinde entscheidet auch, ob Sie das Geld wieder zurückzahlen müssen.
Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung einer Unterstützung für Selbstständige sind:
- Sie sind zwischen 18 Jahren und dem gesetzlichen Rentenalter.
- Ihr Einkommen liegt unter dem Sozialhilfestandard.
- Sie können kein Darlehen von einer Bank oder anderen Kreditgebern erhalten.
- Sie erfüllen das Stundenkriterium des Finanzamts.
- Ihr Unternehmen kann nach dem Zeitraum der Unterstützung wieder ein ausreichendes Einkommen erzielen.
- Sie sind bei der Handelskammer registriert.
Begriff
Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 13 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.
Einspruch und Beschwerde
Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und trifft eine neue Entscheidung.
Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".
Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einlegen.