Beihilfe für Selbstständige beantragen

Sind Sie Unternehmer mit vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten? Dann können Sie bei Ihrer Gemeinde Sozialhilfe für Selbstständige beantragen.

Ansatz

  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Die Gemeinde nimmt Kontakt mit Ihnen auf und bespricht mit Ihnen die Möglichkeiten.
    Anschließend können Sie einenBbz-Antrag stellen und alle zusätzlichen Daten hochladen, wie Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Mietzahlungsbelege, Kontoauszüge usw.

Beschreibung

Sie haben ein eigenes Unternehmen. Als Unternehmer haben Sie keinen Anspruch auf normale Sozialhilfe. Liegt Ihr Einkommen vorübergehend unter dem Sozialhilfesatz? Dann können Sie bei der Gemeinde Sozialhilfe für Selbstständige beantragen. Diese wird als Bbz-Leistung bezeichnet.

Es gibt zwei verschiedene Arten von Leistungen:

Der Beschluss über die Gewährung von Sozialhilfe für Selbstständige (Bbz) bietet auch Möglichkeiten für Selbstständige, die ihr Unternehmen aufgeben müssen, wenn es nicht mehr rentabel ist.

Etablierte Unternehmer

Ein Unternehmer kann aus verschiedenen Gründen vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Das Bbz bietet etablierten Unternehmern eine Reihe von Möglichkeiten:

  • Ein verzinsliches Darlehen, das Sie innerhalb von zehn Jahren zurückzahlen müssen.
  • Eine Beihilfe für einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten. Diese Beihilfe ergänzt Ihr eigenes Einkommen.
  • Einmaliges Betriebskapital. Dies können Sie auch erhalten, wenn Sie über ausreichende Einkünfte zum Leben verfügen, aber keine Rücklagen für notwendige Investitionen bilden können.

Startende Unternehmer

Das Bbz bietet auch Möglichkeiten für Menschen, die ein Unternehmen gründen möchten, während sie Arbeitslosengeld (WW-uitkering) oder Sozialhilfe (Participatiewet-uitkering) beziehen. Die Gemeinde berücksichtigt dabei auch das Einkommen Ihres Partners. Das gesamte Einkommen ohne Arbeitslosengeld darf nicht höher sein als das Sozialhilfeniveau.
Die Möglichkeiten sind:

  • Ein verzinsliches Darlehen.
  • Eine Beihilfe während der Anlaufphase des Unternehmens (maximal 36 Monate).

Bedingungen

Die Gemeinde entscheidet, ob Sie Sozialhilfe erhalten. Die Gemeinde entscheidet auch, ob Sie das Geld zurückzahlen müssen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung von Sozialhilfe für Selbstständige sind:

  • Sie sind zwischen 18 und dem Renteneintrittsalter.
  • Ihr Einkommen liegt unterhalb der Sozialhilfegrenze.
  • Sie können keinen Kredit von einer Bank oder anderen Kreditgebern erhalten.
  • Sie erfüllen das Stundenkriterium der Steuerbehörde.
  • Nach Ablauf der Unterstützungsphase kann Ihr Unternehmen wieder ausreichende Einnahmen erzielen.
  • Sie sind bei der Handelskammer registriert.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 13 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Ist dies nicht möglich, kann die Gemeinde diese Frist einmal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Damit teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft dann Ihren Antrag erneut und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie nach wie vor nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Entscheidung der Gemeinde überprüft wird. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einlegen.