Beantragung von Jugendhilfe

Sie sind arbeitslos und zwischen 18 und 27 Jahre alt? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Sozialhilfeleistungen. Sozialhilfe ist eine Leistung für Menschen, die - für eine Weile - nicht genug Geld zum Leben haben.
Für Jugendliche zwischen 18 und 27 Jahren gelten besondere Bedingungen.

Oder sind Sie auf der Suche?

Näherung

  • Registrieren Sie sich zunächst auf www.werk.nl/werkzoekenden als Arbeitssuchender.
  • Füllen Sie dann das digitale Berichtsformular aus. Außerdem stellen wir im Formular Fragen zu Ihrer persönlichen Situation.
  • Wir laden Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein, um Ihre Arbeits- oder Ausbildungsmöglichkeiten zu prüfen.
  • Wir werden uns in der Regel erneut mit Ihnen in Verbindung setzen und einen zusätzlichen Termin vereinbaren.

Beschreibung


Eine Unterstützungsleistung ist eine Leistung, die Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, ab 18 Jahren beantragen können. Können Sie wieder zur Schule gehen? Haben Sie noch Anspruch auf Studienbeihilfe? Wenn ja, gehen Sie zur Schule und Ihr Leistungsanspruch endet automatisch.

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung der Jugendhilfe sind:

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter und unter 27.
  • Sie haben nicht genug Geld für die Lebenshaltungskosten. Leben Sie mit einer oder mehreren Personen zusammen und teilen sich die Lebenshaltungskosten? Dann werden deren Einkommen und Vermögen angerechnet.
  • Sie haben 4 Wochen lang nach Arbeit oder Ausbildung gesucht und können dies nachweisen (z. B. mit Anschreiben).
  • Sie können nachweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der niederländischen Sprache verfügen(Niveau 1F). Das heißt, Sie können kurze, einfache Texte schreiben und verstehen.
  • Sie akzeptieren den Aktionsplan der Stadtverwaltung.
  • Sie geben Ihr Bestes bei Vorstellungsgesprächen und besuchen bei Bedarf einen Kurs, zum Beispiel.
  • Sie leisten gesellschaftlich nützliche Arbeit, wenn die Kommune Sie dazu auffordert.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einreichen.