Beantragung von Sozialhilfe für Jugendliche

Junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren mit geringem Einkommen können Sozialhilfe beantragen. Sie müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Sozialhilfe beantragen Sie beim UWV. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie die Sozialhilfe erhalten.

Ansatz

So beantragen Sie die Sozialhilfe für Jugendliche:

  • Registrieren Sie sich als Arbeitssuchender auf www.werk.nl
  • Füllen Sie das Online-Meldeformular aus (online regeln)
  • Nach Ihrer ersten Meldung besprechen wir Ihre Situation telefonisch.
  • Nach diesem Telefonat erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie den Antrag digital stellen können.
  • Bitte reichen Sie mit diesem Antrag auch alle Ihre Belege in digitaler Form ein (dies wird als „Hochladen von Daten” bezeichnet).
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege in digitaler Form vorliegen haben.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige DigiD verfügen.

Wir prüfen Ihren Antrag, sobald wir ihn erhalten haben. Die Gemeinde prüft, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und wie viel Geld Sie erhalten. Haben Sie Mitbewohner? Dann kann dies Einfluss auf die Höhe Ihrer Sozialhilfe haben.

Beschreibung

Sind Sie zwischen 18 und 27 Jahre alt? Sind Sie arbeitslos und befinden Sie sich nicht in einer Ausbildung? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe für junge Menschen. Bevor Sie Sozialhilfe erhalten, prüft die Gemeinde, ob Sie zunächst vier Wochen lang selbst nach Arbeit oder einer Ausbildung suchen können. Manchmal ist dies nicht erforderlich. Dann bearbeitet die Gemeinde Ihren Antrag sofort. Die Gemeinde berücksichtigt dabei immer Ihre persönliche Situation. 

Haben Sie in jungen Jahren eine Krankheit oder Behinderung erlitten? Und können Sie deshalb nicht arbeiten? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Wajong-Leistung. Diese Leistung beantragen Sie beim UWV. 

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung der Jugendhilfe sind:

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter und unter 27.
  • Sie haben nicht genug Geld für die Lebenshaltungskosten. Leben Sie mit einer oder mehreren Personen zusammen und teilen sich die Lebenshaltungskosten? Dann werden deren Einkommen und Vermögen angerechnet.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der niederländischen Sprache verfügen(Niveau 1F). Das heißt, Sie können kurze, einfache Texte schreiben und verstehen.
  • Sie akzeptieren den Aktionsplan der Stadtverwaltung.
  • Sie bemühen sich, Arbeit zu finden, beispielsweise indem Sie sich bewerben oder gegebenenfalls einen Kurs besuchen.
  • Sie leisten gesellschaftlich nützliche Arbeit, wenn die Kommune Sie dazu auffordert. 

Neue Vorschriften im Jahr 2026

Erhalten Sie Sozialhilfe von der Gemeinde Heerlen?
Dann gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Regeln für Schenkungen, Vermögen, Pflege durch Angehörige und Identitätsnachweise.

Spenden: bis zu 1.200 € pro Jahr

Eine Schenkung ist Geld, das Sie erhalten und nicht zurückzahlen müssen. Sie dürfen jährlich Schenkungen in Höhe von 1.200 € erhalten. Dieser Betrag gilt pro Person. Dies gilt auch für Familien mit Kindern unter 18 Jahren.

Bezahlt jemand Ihre Einkäufe oder Ihre Krankenversicherung? Dann zählt das ebenfalls als Spende.

Sie müssen Geschenke nur melden, wenn Sie mehr als 1.200 € pro Jahr erhalten. Führen Sie selbst Buch darüber und bewahren Sie die Daten auf.

Erhalten Sie mehr als 500 € auf einmal? Dann ist es ratsam, dies zu melden.
Sind Sie sich unsicher? Wenden Sie sich an Ihren Einkommensberater.

Vermögen: nur melden, wenn Sie die Grenze überschreiten

Sie müssen eine Erhöhung Ihres Vermögens nur dann melden, wenn Sie die Grenze überschreiten.

Die Grenze ist:

  • 8.000 € für Alleinstehende
  • 16.000 € für Alleinerziehende, Verheiratete und Zusammenlebende

Ihre eigene Wohnung zählt nicht dazu.

Liegen Sie innerhalb von 1.000 € der Grenze? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden dann gemeinsam prüfen, was dies bedeutet.

Mehr Raum für informelle Pflege

Erbringen oder erhalten Sie informelle Pflege? Das ist möglich. Besprechen Sie Ihre Situation jedoch mit Ihrem Einkommensberater.

Identitätsnachweis jetzt einfacher

Sie können sich jetzt auch mit folgenden Dokumenten ausweisen:

  • DigiD
  • ein niederländischer oder europäischer Führerschein

Sie müssen nicht mehr immer Ihren Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Dabei können Sie erklären, warum Sie nicht einverstanden sind. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von sechs Wochen einreichen. Die Gemeinde wird dann eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Gemeinde eine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen hat. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einreichen.