Beantragung von Sozialhilfe für Jugendliche
Junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren mit geringem Einkommen können Sozialhilfe beantragen. Sie müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Sozialhilfe beantragen Sie beim UWV. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie die Sozialhilfe erhalten.
Ansatz
So beantragen Sie die Sozialhilfe für Jugendliche:
- Registrieren Sie sich als Arbeitssuchender auf www.werk.nl
- Füllen Sie das Online-Meldeformular aus (online regeln)
- Nach Ihrer ersten Meldung besprechen wir Ihre Situation telefonisch.
- Nach diesem Telefonat erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie den Antrag digital stellen können.
- Bitte reichen Sie mit diesem Antrag auch alle Ihre Belege in digitaler Form ein (dies wird als „Hochladen von Daten” bezeichnet).
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege in digitaler Form vorliegen haben.
- Stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige DigiD verfügen.
Wir prüfen Ihren Antrag, sobald wir ihn erhalten haben. Die Gemeinde prüft, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und wie viel Geld Sie erhalten. Haben Sie Mitbewohner? Dann kann dies Einfluss auf die Höhe Ihrer Sozialhilfe haben.