Beantragung von Sozialhilfe für Jugendliche

Junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren mit geringem Einkommen können Sozialhilfe beantragen. Sie müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie die Sozialhilfe erhalten.

Ansatz

So beantragen Sie die Sozialhilfe für Jugendliche:

  • Registrieren Sie sich als Arbeitssuchender auf www.werk.nl
  • Füllen Sie das Online-Meldeformular aus (online regeln)
  • Nach Ihrer ersten Meldung besprechen wir Ihre Situation telefonisch.
  • Nach diesem Telefonat erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie den Antrag digital stellen können.
  • Bitte reichen Sie mit diesem Antrag auch alle Ihre Belege in digitaler Form ein (dies wird als „Hochladen von Daten” bezeichnet).
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege in digitaler Form vorliegen haben.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige DigiD verfügen.

Wir prüfen Ihren Antrag, sobald wir ihn erhalten haben. Die Gemeinde prüft, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und wie viel Geld Sie erhalten. Haben Sie Mitbewohner? Dann kann dies Einfluss auf die Höhe Ihrer Sozialhilfe haben.

Beschreibung

Sind Sie zwischen 18 und 27 Jahre alt? Sind Sie arbeitslos und befinden Sie sich nicht in einer Ausbildung? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe für junge Menschen. Bevor Sie Sozialhilfe erhalten, prüft die Gemeinde, ob Sie zunächst vier Wochen lang selbst nach Arbeit oder einer Ausbildung suchen können. Manchmal ist dies nicht erforderlich. Dann bearbeitet die Gemeinde Ihren Antrag sofort. Die Gemeinde berücksichtigt dabei immer Ihre persönliche Situation. 

Haben Sie in jungen Jahren eine Krankheit oder Behinderung erlitten? Und können Sie deshalb nicht arbeiten? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Wajong-Leistung. Diese Leistung beantragen Sie beim UWV. 

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Gewährung der Jugendhilfe sind:

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter und unter 27.
  • Sie haben nicht genug Geld für die Lebenshaltungskosten. Leben Sie mit einer oder mehreren Personen zusammen und teilen sich die Lebenshaltungskosten? Dann werden deren Einkommen und Vermögen angerechnet.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der niederländischen Sprache verfügen(Niveau 1F). Das heißt, Sie können kurze, einfache Texte schreiben und verstehen.
  • Sie akzeptieren den Aktionsplan der Stadtverwaltung.
  • Sie bemühen sich, Arbeit zu finden, beispielsweise indem Sie sich bewerben oder gegebenenfalls einen Kurs besuchen.
  • Sie leisten gesellschaftlich nützliche Arbeit, wenn die Kommune Sie dazu auffordert. 

Neue Vorschriften im Jahr 2026

 Sozialhilfe der Gemeinde Heerlen? Dann gelten ab dem 1. Januar 2026 neue Vorschriften zu Schenkungen, Vermögen, informeller Pflege und Identitätsnachweis.

Spenden: bis zu 1.200 € pro Jahr

Ab dem 1. Januar 2026 darf jeder pro Jahr insgesamt 1.200 € an Zuwendungen und Kosteneinsparungen erhalten. Dieser Betrag gilt pro Haushalt. Dies gilt auch für Familien mit Kindern unter 18 Jahren. 

Eine Zuwendung ist ein Betrag, den Sie von jemandem erhalten und nicht zurückzahlen müssen. Dafür mussten Sie nichts tun. Übernimmt jemand anderes Ihre laufenden Kosten, wie zum Beispiel die Krankenversicherung oder Lebensmitteleinkäufe? Dann sparen Sie dadurch Kosten. Auch diese Einsparungen gelten als Zuwendung.

Sie müssen uns diese Zuwendungen und Kosteneinsparungen nur mitteilen, wenn Sie in einem Kalenderjahr mehr als 1.200 € erhalten. Dies müssen Sie selbst nachverfolgen. Bewahren Sie die Unterlagen auf, da wir Sie möglicherweise danach fragen. Erhalten Sie einen größeren Betrag auf einmal oder sind Sie sich unsicher, ob Sie etwas melden müssen? Wenden Sie sich in diesem Fall bitte immer an Ihren Einkommensberater.

Vermögen: nur melden, wenn Sie die Grenze überschreiten

Sie waren bisher verpflichtet, uns eine Erhöhung Ihres Vermögens zu melden. Diese Verpflichtung wurde ab dem 1. Januar 2026 gelockert. Sie müssen eine Erhöhung Ihres Vermögens nun nur noch melden, wenn Sie die Vermögensgrenze überschreiten. Dabei kann es sich beispielsweise um Bargeld, Geld auf Ihrem Bankkonto, ein teures Auto oder Geld aus einer Erbschaft oder einem Lottogewinn handeln. Auch Vermögen im Ausland wird berücksichtigt. Ihre eigene Wohnung wird nicht berücksichtigt. Die Grenze liegt bei:

  • 8.000 € für Alleinstehende
  • 16.000 € für Alleinerziehende, Verheiratete und Zusammenlebende

Liegen Sie innerhalb von 1.000 € der Grenze? Dann kontaktieren Sie uns bitte. Wir werden dann gemeinsam prüfen, was dies bedeutet.

Mehr Raum für informelle Pflege

Leisten oder erhalten Sie informelle Pflege? Das ist zulässig. Informelle Pflege ist die Betreuung anderer Personen, oft von Familienangehörigen oder Freunden. Diese Betreuung kann alltägliche Aufgaben wie Kochen, Einkaufen, Putzen oder die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten umfassen. Besprechen Sie Ihre Situation jedoch unbedingt mit Ihrem Einkommensberater.

Identitätsnachweis jetzt einfacher

Ab dem 1. Januar 2026 können Sie sich auch mit einem gültigen niederländischen oder europäischen Führerschein oder mit DigiD ausweisen. Sie müssen nicht mehr immer Ihren Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Dabei können Sie erklären, warum Sie nicht einverstanden sind. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von sechs Wochen einreichen. Die Gemeinde wird dann eine neue Entscheidung treffen.

Sind Sie mit dieser neuen Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht beantragen, dass die Gemeinde eine ordnungsgemäße Entscheidung getroffen hat. Dies wird als „Berufung einlegen” bezeichnet. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Berufung einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einreichen.