Beantragung von Sozialleistungen

Haben Sie ein zu geringes Einkommen, um davon leben zu können? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe. Diese Leistung ergänzt Ihr Einkommen bis zur Höhe des für Sie geltenden Sozialhilfestandards. Melden Sie sich zunächst auf Werk.nl als Arbeitssuchender an. Dann stellen Sie online einen Antrag auf Sozialhilfe. Maanplein Wenn Sie nicht in der Lage sind, das Formular auszufüllen, helfen wir Ihnen gerne unter 88.

Sobald Ihr Bericht vorliegt, wird sich ein Mitarbeiter von Werkgeversservicepunt (WSP) Parkstad mit Ihnen in Verbindung setzen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Möglichkeiten für eine Beschäftigung. Diese Vermittlung ist obligatorisch. Die Gemeinde Heerlen wird sich ebenfalls telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir besprechen Ihre Situation und Sie erhalten Informationen darüber, wie Sie Leistungen beantragen können.

Näherung

So beantragen Sie Sozialleistungen:

  • sich unter www.werk.nl als Arbeitssuchender zu registrieren
  • das Online-Meldeformular ausfüllen (online erledigen)
  • nach Ihrem ersten Bericht besprechen wir Ihre Situation am Telefon
  • nach dieser telefonischen Beratung senden wir Ihnen einen Link, über den Sie den Antrag digital einreichen können
  • reichen Sie alle Ihre Belege auch digital mit dieser Bewerbung ein (Datenupload)
  • stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege in digitaler Form vorliegen haben
  • stellen Sie sicher, dass Sie ein gültiges DigiD haben

Wir prüfen Ihren Antrag, wenn wir ihn erhalten. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und wie viel Geld Sie bekommen. Haben Sie Mitbewohner? Wenn ja, kann sich dies auf die Höhe Ihrer Leistung auswirken. 

Beschreibung

Es ist wichtig, dass Sie Ihr eigenes Einkommen verdienen und nur so lange Leistungen erhalten, wie Sie sie benötigen. Deshalb helfen wir Ihnen, eine Arbeit zu finden. Manchmal geschieht dies automatisch, aber vielleicht brauchen Sie auch Hilfe dabei.

Die Gemeinde arbeitet mit dem Werkgeversservicepunt (WSP) Parkstad und WerkvoorHeerlen zusammen. Die WSP Parkstad benachrichtigt Sie innerhalb von 24 Stunden nach Beantragung der Sozialhilfeleistung. Sie nehmen an einer Einführungsveranstaltung teil und wir besprechen gemeinsam Ihre Möglichkeiten für eine Beschäftigung.

Achtung! Diese Anleitung zur Arbeit ist nicht unverbindlich. Wenn Sie Leistungen erhalten, haben Sie auch Verpflichtungen. Die Beratung ist eine dieser Verpflichtungen und gilt ab dem Zeitpunkt, an dem Sie sich melden. Das bedeutet, dass wir Ihre Daten auch an WSP Parkstad und WerkvoorHeerlen weitergeben.

Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Ihr Einkommen und Vermögen unter der Sozialhilfegrenze liegt. Auch das Einkommen und Vermögen des Partners, mit dem Sie zusammenleben, wird angerechnet. Zu Ihrem eigenen Vermögen gehören nicht nur Ihre Ersparnisse, sondern zum Beispiel auch wertvolle Immobilien.

Bedingungen

  • Sie haben nicht genug Geld für Ihren Lebensunterhalt. Haben Sie einen Partner? Oder leben Sie mit jemandem zusammen und teilen sich die Haushaltskosten? Dann werden das Einkommen und das Vermögen dieser Person angerechnet. Das Einkommen von Kindern, die mit Ihnen zusammenleben, wird nicht angerechnet, solange Ihr Kind unter 27 Jahre alt ist.
  • Sie sind 18 Jahre oder älter.
  • Sie wohnen in den Niederlanden.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der niederländischen Sprache verfügen(Niveau 1F). Das heißt, Sie können kurze, einfache Texte schreiben und verstehen. 
  • Sie haben keinen Anspruch auf eine andere Leistung.
  • Sie gehören nicht zu einer ausgeschlossenen Personengruppe, wie z. B. Strafgefangene oder Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung.
  • Möchten Sie in eine andere Gemeinde umziehen? Und erhalten Sie Sozialhilfeleistungen? Wenn ja, müssen Sie sich dort zunächst eine Arbeit suchen.
  • Sie halten sich an die von der Gemeinde aufgestellten Regeln.

Sind Sie aus einem dieser europäischen Länder? Dann erhalten Sie in den ersten 3 Monaten, in denen Sie sich in den Niederlanden aufhalten, nur in einem dieser Fälle Unterstützung:

  • Sie sind Arbeitnehmer oder Selbständiger nach EU-Recht. Das heißt:
    • Sie arbeiten mindestens 16 Stunden pro Woche.
    • Sie verdienen mindestens 50 % des Wohlfahrtsniveaus in Ihrem Land.
    • Wenn Sie selbständig sind: Ihr Unternehmen ist bei der Handelskammer (CoC) eingetragen.
  • Sie wurden gegen Ihren Willen arbeitslos oder arbeitsunfähig. Dies ist weniger als 6 Monate her.
  • Sie sind ein Familienmitglied eines EU-Bürgers, der in den Niederlanden wohnt, arbeitet, studiert oder ein Unternehmen gegründet hat. Sie wohnen an derselben Adresse wie dieser Familienangehörige.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.

.