Beantragung von Sozialhilfe

Haben Sie zu wenig Einkommen, um davon leben zu können? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialhilfe. Diese Leistung ergänzt Ihr Einkommen bis zur für Sie geltenden Sozialhilfenorm. Melden Sie sich zunächst als Arbeitssuchender bei Werk.nl an. Beantragen Sie anschließend online Sozialhilfe. 

Sobald Ihre Meldung eingegangen ist, wird sich jemand vom Werkgeversservicepunt WSP) Parkstad mit Ihnen in Verbindung setzen. Gemeinsam besprechen wir Ihre Möglichkeiten in Bezug auf Arbeit. Diese Vermittlung ist obligatorisch. Die Gemeinde Heerlen wird sich telefonisch mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Ansatz

So beantragen Sie Sozialhilfe:

  • Registrieren Sie sich als Arbeitssuchender auf www.werk.nl.
  • Füllen Sie das Online-Meldeformular aus (online regeln)
  • Nach Ihrer ersten Meldung besprechen wir Ihre Situation telefonisch.
  • Nach diesem Telefonat erhalten Sie von uns einen Link, über den Sie den Antrag digital stellen können.
  • Bitte senden Sie mit diesem Antrag auch alle Ihre Nachweise in digitaler Form ein (dies wird als „Hochladen von Daten” bezeichnet).
  • Stellen Sie sicher, dass Sie alle Belege in digitaler Form vorliegen haben.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie über eine gültige DigiD verfügen.

Wir prüfen Ihren Antrag, sobald wir ihn erhalten haben. Die Gemeinde entscheidet, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben und wie viel Geld Sie erhalten. Haben Sie Mitbewohner? Dann kann dies Einfluss auf die Höhe Ihrer Sozialhilfe haben. 

Beschreibung

Es ist wichtig, dass Sie Ihr eigenes Einkommen verdienen und nur so lange Sozialleistungen beziehen, wie dies notwendig ist. Deshalb helfen wir Ihnen bei der Arbeitssuche. Manchmal klappt das von selbst, aber es kann auch sein, dass Sie dabei Hilfe benötigen.

Die Gemeinde arbeitet mit Werkgeversservicepunt WSP) Parkstad und WerkvoorHeerlen zusammen. Innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Anmeldung für Sozialhilfe erhalten Sie eine Nachricht vom WSP Parkstad. Sie kommen zu einem Kennenlerngespräch, bei dem wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten in Richtung Arbeit besprechen.

Bitte beachten Sie: Diese Begleitung auf dem Weg in die Arbeit ist nicht unverbindlich. Wenn Sie Sozialleistungen beziehen, haben Sie auch Verpflichtungen. Die Begleitung ist eine dieser Verpflichtungen und gilt ab dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung. Das bedeutet, dass wir Ihre Daten auch an WSP Parkstad und WerkvoorHeerlen weitergeben.

Sie haben Anspruch auf Sozialhilfe, wenn Ihr Einkommen und Ihr Vermögen unter dem Sozialhilfeniveau liegen. Das Einkommen und Vermögen Ihres Partners, mit dem Sie zusammenleben, wird ebenfalls berücksichtigt. Zu Ihrem Eigenvermögen zählen nicht nur Ihre Ersparnisse, sondern beispielsweise auch wertvolle Besitztümer.

Bedingungen

  • Sie haben nicht genug Geld für Ihren Lebensunterhalt. Haben Sie einen Partner? Oder leben Sie mit jemandem zusammen und teilen sich die Haushaltskosten? Dann werden das Einkommen und Vermögen dieser Person mitgerechnet. Das Einkommen von Kindern, die bei Ihnen wohnen, wird nicht mitgerechnet, solange Ihr Kind jünger als 27 Jahre ist.
  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie wohnen in den Niederlanden.
  • Sie können nachweisen, dass Sie über Grundkenntnisse der niederländischen Sprache verfügen (Niveau 1F). Das bedeutet, dass Sie kurze, einfache Texte schreiben und verstehen können. 
  • Sie haben keinen Anspruch auf eine andere Leistung.
  • Sie gehören nicht zu einer ausgeschlossenen Personengruppe, wie beispielsweise Gefangene oder Ausländer ohne Aufenthaltsgenehmigung.
  • Möchten Sie in eine andere Gemeinde umziehen? Und beziehen Sie Sozialhilfe? Dann müssen Sie dort zuerst Arbeit suchen.
  • Sie halten sich an die Vorschriften, die Ihnen die Gemeinde auferlegt.

Kommen Sie auseinem dieser europäischen Länder? Dann erhalten Sie in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts in den Niederlanden nur in einem der folgenden Fälle Sozialhilfe:

  • Sie sind Arbeitnehmer oder Selbstständiger gemäß EU-Recht. Das bedeutet:
    • Sie arbeiten mindestens 16 Stunden pro Woche.
    • Sie verdienen mindestens 50 % des Sozialhilfesatzes Ihres Landes.
    • Wenn Sie selbstständig sind: Ihr Unternehmen ist bei der Handelskammer (KvK) registriert.
  • Sie sind gegen Ihren Willen arbeitslos oder arbeitsunfähig geworden. Dies ist weniger als 6 Monate her.
  • Sie sind Familienangehöriger eines EU-Bürgers, der in den Niederlanden wohnt, arbeitet, studiert oder ein Unternehmen gegründet hat. Sie wohnen unter derselben Adresse wie dieser Familienangehörige.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Diese Zeitspanne von der Gemeinde einmal verlängert werden.

Wir zahlen Ihre Leistung jeden Monat vor dem 15. aus. Haben Sie die Leistung am 16. noch nicht erhalten? Rufen Sie uns dann bitte an Werktagen zwischen 10:00 und 12:00 Uhr an.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein.