Beihilfe für ältere und erwerbsunfähige Arbeitslose
Sind Sie ein älterer arbeitsloser Arbeitnehmer und haben keinen Anspruch mehr auf WW- oder WGA-Leistungen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf die IOAW-Leistung. Mit dieser Leistung wird Ihr Einkommen bis zur Höhe der Sozialhilfe aufgestockt.
Näherung
Wir haben kein gesondertes Verfahren für die Beantragung von IOAW-Leistungen. Wir bitten Sie, das Meldeformular für Unterstützungsleistungen auszufüllen. Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, laden wir Sie zu einem Gespräch am Maanplein 88 ein. Wir werden dann prüfen, ob Sie Anspruch auf IOAW-Leistungen oder auf Leistungen nach dem Teilhabegesetz haben.