Beihilfe für ältere und erwerbsunfähige Arbeitslose

Sind Sie ein älterer arbeitsloser Arbeitnehmer und haben keinen Anspruch mehr auf WW- oder WGA-Leistungen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf die IOAW-Leistung. Mit dieser Leistung wird Ihr Einkommen bis zur Höhe der Sozialhilfe aufgestockt.

Näherung

Für die Beantragung von IOAW-Leistungen gibt es kein gesondertes Verfahren. Wir bitten Sie, das Meldeformular für Unterstützungsleistungen auszufüllen. Maanplein Sobald wir Ihre Meldung erhalten haben, laden wir Sie zu einem Gespräch unter der Nummer 88 ein. Wir werden dann prüfen, ob Sie Anspruch auf IOAW-Leistungen oder das Teilhabegesetz haben.

Beschreibung

Das IOAW gilt für ältere arbeitslose Arbeitnehmer. Der Unterschied zur Sozialhilfe besteht darin, dass das IOAW nicht auf Ihr Vermögen schaut. Sie können Ihre Ersparnisse, Ihr Haus oder Ihr Boot behalten. Ihr Einkommen und das Ihres Partners aus oder im Zusammenhang mit einer Beschäftigung wird jedoch von Ihrer Leistung abgezogen. Andere Einkommensarten und Einkünfte von Untermietern werden nicht abgezogen. 

Die Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt bestimmt die Höhe Ihrer Leistung. Wenn Sie mit mehreren Personen im Haus leben, können Sie sich die Lebenshaltungskosten teilen, und Ihre Leistung wird niedriger sein. Dies gilt nicht für Kinder unter 21 Jahren, Studenten und Geschäftspartner (Mieter).

Bedingungen

Sie haben Anspruch auf das IOAW, wenn:

  • Sie wurden vor dem 1. Januar 1965 geboren und
  • Sie sind nach Vollendung des 50. Lebensjahres arbeitslos geworden und haben eine volle lohnbezogene Arbeitslosenunterstützung und eine Folgeunterstützung erhalten; oder
  • Sie haben nach Vollendung des 50. Lebensjahres einen Anspruch auf WGA-Leistungen erworben, diesen aber verloren, weil Sie bei der Nachuntersuchung zu weniger als 35 % arbeitsunfähig waren.  

Der Kostenteilungsstandard 

Die Kostenteilungsregelung gilt nur für Alleinstehende.
Wenn die Kostenbeteiligungsnorm auf Sie zutrifft, kürzen wir Ihre Leistung auf 70 % des gesetzlichen Mindestlohns. Ihre Leistung beträgt dann noch 50 % des Mindestlohns.

Die Kostenbeteiligungsnorm ist nicht anwendbar:

  • wenn Sie in einer Lebensgemeinschaft leben
  • für Personen bis zum 27. Lebensjahr
  •  für Studenten
  • Mitbewohner, die in einer gewerblichen Beziehung leben. Dazu gehören zum Beispiel die gewerbliche Zimmervermietung oder Pensionen

Wenn Sie alleinstehend und nicht unterhaltspflichtig sind, erhalten Sie 70 % des gesetzlichen Mindestlohns.  

Begriff

Es kann mehrere Wochen dauern, bis die erste Auszahlung erfolgt. Sind Sie deshalb in Geldnöten? Dann können Sie einen Vorschuss beantragen. Wenden Sie sich dazu an die Gemeinde.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einlegen.