Beihilfe für ältere und erwerbsunfähige Arbeitslose
Sind Sie ein älterer arbeitsloser Arbeitnehmer und haben keinen Anspruch mehr auf WW- oder WGA-Leistungen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf die IOAW-Leistung. Mit dieser Leistung wird Ihr Einkommen bis zur Höhe der Sozialhilfe aufgestockt.
Näherung
Für die Beantragung von IOAW-Leistungen gibt es kein gesondertes Verfahren. Wir bitten Sie, das Meldeformular für Sozialhilfeleistungen auszufüllen. Nach Ihrer ersten Meldung besprechen wir Ihre Situation telefonisch. Wir prüfen dann, ob Sie Anspruch auf Leistungen des IOAW oder des Partizipationsgesetzes haben.