Nutzen für ältere, nicht mehr aktive Unternehmer

Die Einkommensvorsorge für ältere und teilweise erwerbsunfähige Selbstständige (IOAZ) ist eine Leistung für ältere und teilweise erwerbsunfähige Selbstständige. Wenn Sie Ihr Unternehmen aufgrund eines zu geringen Einkommens aufgeben müssen. Beantragen Sie die IOAZ bei der Gemeinde, bevor Sie Ihr Unternehmen aufgeben.

Näherung

Stellen Sie Ihren Antrag spätestens 1,5 Jahre vor Aufgabe Ihres Unternehmens. Sie erhalten die Leistung ab dem Datum, an dem Sie aufhören.

So beantragen Sie die IOAZ-Leistung:

  • Kontaktieren Sie die Gemeinde.
  • Sie benötigen:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • Nachweis über Ihre Wohnsituation
    • Kontoauszüge aus dem letzten Zeitraum
    • Ihre Konten für die letzten 3 Jahre

Beschreibung

Eine IOAZ-Leistung ist für ältere Selbstständige gedacht, die ihr Unternehmen aufgegeben haben. Wenn Ihr Einkommen nach der Aufgabe zu niedrig ist, wird die Leistung Ihr Einkommen ergänzen.

Die Höhe Ihrer IOAZ-Leistung hängt davon ab:

  • Ihr Einkommen
  • das Einkommen Ihres Partners
  • Ihr Eigenkapital
  • die Rente, die Sie im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung erworben haben

Wenn Sie mit mehreren Personen in einem Haus leben, ist Ihre Leistung geringer. Das liegt daran, dass Sie sich dann die Lebenshaltungskosten teilen können. Dies gilt nicht für Kinder unter 27 Jahren, die zu Hause wohnen, Studenten und Mieter.

Bedingungen

Die Bedingungen für den IOAZ-Vorteil sind:

  • Sie sind 55 Jahre oder älter, haben aber noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht.
  • Sie stellen Ihr Unternehmen spätestens 1,5 Jahre nach Beantragung der IOAZ-Leistung ein.
  • Ihr Unternehmen hat das Stundenkriterium des Finanzamts jedes Jahr erfüllt.
  • Der Gewinn Ihres Unternehmens lag in den letzten 3 Jahren unter 28.957 € (2024) / 30.968 € (2025) brutto pro Jahr.
  • Sie gehen davon aus, dass Ihr Einkommen künftig weniger als 34.207 € (2024) / 34.890 € (2025) brutto pro Jahr betragen wird.
  • Sie haben gearbeitet:
    • mindestens 10 Jahre als Selbständiger in den Niederlanden, oder
    • die letzten 3 Jahre selbständig und davor 7 Jahre angestellt in den Niederlanden.

(Beträge Juli 2024 / Januar 2025)

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Widerspruch einlegen. Dadurch erfahren Sie, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Einsprüche müssen innerhalb von 6 Wochen erfolgen.

Haben Sie gegen die Entscheidung der Gemeinde Einspruch erhoben? Die Gemeinde wird dann eine neue Entscheidung treffen. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht nachfragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man „ansprechend“. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie Widerspruch eingelegt haben.