Leistungen für ältere Unternehmer, die ihre Tätigkeit eingestellt haben

Sind Sie selbstständiger Unternehmer und geben Sie Ihr Unternehmen auf? Möglicherweise haben Sie Anspruch auf eine IOAZ-Leistung. Eine IOAZ-Leistung ergänzt Ihr Einkommen, nachdem Sie Ihr Unternehmen aufgegeben haben. 

Ansatz

So beantragen Sie die IOAZ-Leistung:

  • Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
  • Sie benötigen:
    • Ihr gültiger Ausweis
    • Nachweis über Ihre Wohnsituation
    • Kontoauszüge aus dem letzten Zeitraum
    • Ihre Konten für die letzten 3 Jahre

Beschreibung

Sind Sie selbstständiger Unternehmer und 55 Jahre oder älter? Und geben Sie Ihr Unternehmen auf? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine IOAZ-Leistung. Eine IOAZ-Leistung ergänzt Ihr Einkommen, nachdem Sie Ihr Unternehmen aufgegeben haben. 

Die Höhe Ihrer IOAZ-Leistung hängt davon ab:

  • Ihr Einkommen
  • das Einkommen Ihres Partners
  • Ihr Eigenkapital
  • die Rente, die Sie im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung erworben haben

Wenn Sie mit mehreren Personen zusammenleben, ist Ihre Beihilfe geringer. Denn dann können Sie die Lebenshaltungskosten teilen. Ihre Beihilfe wird nicht gekürzt, wenn Sie mit Ihren Kindern (bis zum Alter von 27 Jahren), Studenten oder Mietern zusammenleben. 

Beantragen Sie die IOAZ bei der Gemeinde, bevor Sie Ihr Unternehmen aufgeben, oder innerhalb von drei Monaten nach der Aufgabe. 

Bedingungen

Die Bedingungen für den IOAZ-Vorteil sind:

  • Sie sind 55 Jahre oder älter, haben aber noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht .
  • Sie stellen Ihre Geschäftstätigkeit spätestens 1,5 Jahre nach Beantragung der IOAZ-Leistung ein. Haben Sie Ihre Geschäftstätigkeit bereits eingestellt? Dann können Sie die IOAZ-Leistung noch innerhalb von 3 Monaten nach Einstellung Ihrer Tätigkeit beantragen.
  • Ihr Unternehmen hat das Stundenkriterium des Finanzamts jedes Jahr erfüllt .
  • Der Gewinn Ihres Unternehmens lag in den letzten drei Jahren unter 30.968 € brutto pro Jahr.
  • Sie gehen davon aus, dass Ihr Einkommen in Zukunft unter 36.090 € brutto pro Jahr liegen wird.
  • Sie haben gearbeitet:
    • mindestens 10 Jahre als Selbständiger in den Niederlanden, oder
    • die letzten 3 Jahre selbständig und davor 7 Jahre angestellt in den Niederlanden.

(Beträge Januar 2026)

Sie erhalten die Leistung ab dem Datum, an dem Sie aufhören zu arbeiten. 

Widerspruch und Berufung

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Damit machen Sie deutlich, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Sie müssen innerhalb von 6 Wochen Einspruch einlegen.

Haben Sie Einspruch gegen die Entscheidung der Gemeinde erhoben? Dann wird die Gemeinde eine neue Entscheidung treffen. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde richtig entschieden hat. Das nennt man "Widerspruch einlegen". Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie einen Einspruch eingelegt haben.