StartseitePflege und EinkommenArbeit und EinkommenAusgabeAusgabeHaben Sie ein zu geringes Einkommen? Wenn ja, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialleistungen.Zahlung der LeistungEinmal im Monat zahlen wir Ihnen Ihre Leistung für den Vormonat aus. Beantragung von Sozialhilfe für JugendlicheArbeitslos und zwischen 18 und 27 Jahre alt? Beantragen Sie eine Sozialleistung. Bitte beachten Sie: Es gelten besondere Bedingungen. Beihilfe für Selbstständige beantragenSind Sie Unternehmer mit vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten? Beantragen Sie Unterstützung für Selbstständige. Beantragung von SozialhilfeZu geringes Einkommen? Dann haben Sie möglicherweise Anspruch auf Sozialleistungen. Melden Sie sich zunächst als arbeitssuchend. Sozialhilfe und RentenberechtigungDie SVB berechnet, wie viel AOW Sie erhalten. Sie erhalten einen Brief, wenn sich herausstellt, dass Sie zu wenig Einkommen haben. Leistungen für ältere und arbeitsunfähige ArbeitsloseÄlter und arbeitslos und kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld oder WGA-Leistungen? Beantragen Sie eine IOAW-Leistung. Leistungen für ältere Unternehmer, die ihre Tätigkeit eingestellt habenMüssen Sie Ihr Unternehmen aufgrund eines geringen Einkommens aufgeben? Beantragen Sie die IOAZ-Leistung, bevor Sie aufhören. Urlaub oder Änderung bei Sozialhilfe (SMF) meldenÄndert sich Ihre Situation und wirkt sich das auf Ihre Leistungen aus? Oder gehen Sie ins Ausland? Wenn ja, müssen Sie dies melden. Vorschuss auf SozialhilfeDas Antragsverfahren für die Unterstützung dauert eine Weile. Wenn es länger als 4 Wochen dauert, erhalten Sie eine Vorschusszahlung.