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Geburt

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  • Geschlecht auf Geburtsurkunde ändern

    Sie können das Geschlecht in Ihrer Geburtsurkunde ändern lassen. Wenden Sie sich dazu an die Gemeinde, in der Sie geboren sind.

  • Elterliche Sorge und Vormundschaft beantragen

    Elterliche Sorge bedeutet, dass Sie Entscheidungen über ein Kind treffen dürfen. In der Regel erhalten Eltern diese automatisch.

  • Elternschaft leugnen

    Als Vater oder Mutter können Sie die Elternschaft ablehnen. In der Regel müssen Sie dafür vor Gericht gehen.

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    Ist Ihr Kind tot geboren? Sie melden dies bei der Gemeinde. Dies kann Ihnen bei der Verarbeitung helfen.

  • Feststellung der Elternschaft

    Ist nicht klar, wer der leibliche Elternteil ist? Um den Elternteil festzustellen, wenden Sie sich an das Gericht.

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