StartseiteWohnen und LebenGeburt, Heirat und TodGeburtGeburtRegistrierung der GeburtHaben Sie ein Kind bekommen? Melden Sie dies innerhalb von drei Werktagen der Gemeinde. Auswahl eines Nachnamens für Ihr KindDie Eltern wählen den Nachnamen ihres ersten Kindes. Sie reichen diesen Nachnamen bei der Gemeinde ein. Anerkennung des Kindes und Wahl des NachnamensSind Sie nicht Elternteil eines Kindes? Dann können Sie ein Kind anerkennen. Auch den Nachnamen wählen Sie. Änderung des Geschlechts in der GeburtsurkundeSie können das Geschlecht auf Ihrer Geburtsurkunde ändern lassen. Dies können Sie bei Ihrer Geburtsgemeinde tun. Beantragung der elterlichen Sorge und VormundschaftElterliche Sorge bedeutet, dass Sie über Ihr Kind entscheiden dürfen. Normalerweise wird Eltern diese Sorge automatisch zugesprochen. Verweigerung der ElternschaftAls Vater oder Mutter können Sie die Abstammung bestreiten. Normalerweise müssen Sie dafür vor Gericht gehen. Totgeborenes Kind meldenWurde Ihr Kind tot geboren? Melden Sie es der Gemeinde. Das kann bei der Bearbeitung helfen. Feststellung der ElternschaftIst unklar, wer der leibliche Elternteil ist? Um den Elternteil zu bestimmen, geht man vor Gericht.