StartseiteWohnen und LebenGeburt, Heirat und TodGeburtGeburtGeburtsanzeigeHaben Sie ein Kind bekommen? Melden Sie dies spätestens nach drei Werktagen bei der Gemeinde. Wählen Sie einen Nachnamen für Ihr KindEltern wählen den Nachnamen ihres ersten Kindes. Sie melden diesen Nachnamen bei der Gemeinde an. Ein Kind anerkennen und einen Nachnamen wählenSind Sie nicht der Elternteil eines Kindes? Dann können Sie ein Kind anerkennen. Sie wählen auch den Nachnamen. Geschlecht auf Geburtsurkunde ändernSie können das Geschlecht in Ihrer Geburtsurkunde ändern lassen. Wenden Sie sich dazu an die Gemeinde, in der Sie geboren sind. Elterliche Sorge und Vormundschaft beantragenElterliche Sorge bedeutet, dass Sie Entscheidungen über ein Kind treffen dürfen. In der Regel erhalten Eltern diese automatisch. Elternschaft leugnenAls Vater oder Mutter können Sie die Elternschaft ablehnen. In der Regel müssen Sie dafür vor Gericht gehen. Stillborn child registrationIst Ihr Kind tot geboren? Sie melden dies bei der Gemeinde. Dies kann Ihnen bei der Verarbeitung helfen. Feststellung der ElternschaftIst nicht klar, wer der leibliche Elternteil ist? Um den Elternteil festzustellen, wenden Sie sich an das Gericht.