Registrierung der Geburt

Haben Sie ein Baby bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Sie müssen die Geburt spätestens am dritten Arbeitstag nach dem Tag der Geburt melden. Die Erklärung muss in der Gemeinde abgegeben werden, in der das Kind geboren wurde.

Näherung

Bei digitaler Geburtsanmeldung: Füllen Sie das Formular aus ( ggf. zusammen mit Ihrem Partner). Bestätigen Sie die digitale Geburtsanmeldung selbst (alleinstehend) oder durch Ihren Partner. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Klicken Sie auf diesen Link und loggen Sie sich mit Ihrer Digid (Einzelperson) oder Ihrer DigiD (Partner/in) ein. Bitte planen Sie eine Verzögerung zwischen dem Ausloggen und dem erneuten Einloggen ein. Warten Sie 15 Minuten, bevor Sie oder Ihr Partner sich über die Bestätigungs-E-Mail bei DigiD anmelden! Sie melden die Geburt bei der Gemeinde an, in der das Kind geboren wurde. Sie können Ihr Kind selbst in das Ehebuch eintragen.

Wenn Ihr Kind leblos geboren wurde, können Sie keine digitale Erklärung abgeben. Sie melden sich beim Standesamt der Gemeinde an, in der Ihr Kind geboren wurde. Die Gemeinde stellt Ihnen eine Geburtsurkunde (leblos) aus. Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit dem Standesamt. Weitere Informationen finden Sie unter: Anmeldung eines tot geborenen Kindes. Wir wünschen Ihnen viel Glück bei der Bewältigung dieses Verlustes.


Wenn Sie einen Stempel im Heiratsbuch wünschen, vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt. 

Bericht am Schalter

Sie nehmen mit:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • ein gültiges Ausweisdokument der Mutter, von der das Kind geboren wurde
  • die Geburtsurkunde des Krankenhauses oder der Hebamme

Wie zutreffend:

  • Eine Kopie der Anerkennungsurkunde für das ungeborene Kind. Sie haben diese Kopie zum Zeitpunkt der Anerkennung erhalten.
  • Ihr Ehe- oder Partnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde den Namen Ihres Kindes darin aufnimmt.
  • Eine Erklärung der Stiftung Spenderdaten künstliche Befruchtung.
  • Eine Meldebescheinigung, aus der Ihr Familienstand hervorgeht, wenn Sie im Ausland leben.

Arbeiten Sie bei der NATO und möchten Sie die Geburt Ihres Kindes anmelden? Dann bringen Sie einen Auszug aus Ihrem Personenstandsregister mit. 

Im Ausland geborenes Kind?

Melden Sie Ihre Geburt in Ihrem Geburtsland an. Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Geburtsurkunde ausgestellt.

Wohnen die Eltern mit dem Kind in den Niederlanden? Melden Sie Wohnsitz und Adresse in Ihrer Wohngemeinde. Wohnen die Eltern mit dem Kind im Ausland und müssen Sie die Angelegenheiten mit einer niederländischen Behörde regeln? Lassen Sie eine Liste mit Personen für das Kind erstellen. Vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin bei einem RNI-Schalter. 

Kosten

  • Die Eintragung Ihres Kindes in das Hochzeitsbuch ist kostenlos.

Die Eintragung einer Geburt ist kostenlos. Möchten Sie einen Auszug aus der Geburtsurkunde? Dafür zahlen Sie 16,60 € (2024) / 17,10 € (2025). Ein mehrsprachiges Musterformular kostet 16,60 € (2024) / 17,10 € (2025). Diesen Betrag zahlen Sie bei der Antragstellung.

(Tarife 2024/2025)

Bitte zahlen Sie per Pin.

Beschreibung

Sie melden die Geburt spätestens 3 Tage nach der Geburt an. Der Tag der Geburt wird nicht mitgezählt. Ist der dritte Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag? Dann können Sie die Meldung auch am ersten Werktag danach abgeben.

Der Standesbeamte stellt eine Geburtsurkunde aus. Darin steht, wo Ihr Kind geboren wurde und wie es heißt. Sie können gegen eine Gebühr eine Kopie der Geburtsurkunde anfordern.

Sie können Ihrem ersten Kind den Nachnamen des Vaters, den Nachnamen der Mutter oder einen Doppelnachnamen geben. Wenn Sie innerhalb der Beziehung weitere Kinder haben, erhalten diese denselben Nachnamen wie das erste Kind.

Bedingungen

Der Vater oder die (Zweifach-)Mutter gibt die Geburtserklärung ab. Ist der Vater oder die (Zweifach-)Mutter nicht anwesend? Dann meldet jemand, der bei der Geburt anwesend war, die Geburt an. War niemand sonst anwesend? Dann kann die Erklärung auch von jemandem abgegeben werden:

  • ein Bewohner des Hauses, in dem das Kind geboren wurde
  • der Leiter der Einrichtung (z. B. des Krankenhauses), in der das Kind geboren wurde

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin.

Bedingungen für die digitale Geburtsanzeige

Verheiratet oder eingetragene Partnerschaft

  • Sie wohnen in den Niederlanden
  • beide Elternteile brauchen DigiD 

Nicht verheiratet oder keine eingetragene Partnerschaft

  • Sie wohnen in den Niederlanden
  • beide Elternteile brauchen DigiD
  • Foto der Anerkennungsurkunde (nur wenn die Urkunde nicht in Heerlen ausgestellt wurde)
  • Foto des Instruments für die Wahl des Namens

Einzeln

  • Sie wohnen in den Niederlanden
  • DigiD benötigt

Begriff

Sie müssen die Anmeldung spätestens am dritten Arbeitstag nach dem Tag der Geburt einreichen. Der Tag der Geburt zählt nicht mit. Fällt ein Feiertag in diese drei Tage. Dann zählen diese(r) Tag(e) nicht.