Geburtsanzeige
Haben Sie ein Kind bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Sie müssen die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt melden. Die Meldung erfolgt bei der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde.
Ansatz
Bei digitaler Geburtsanzeige: Füllen Sie (zusammen mit Ihrem eventuellen Partner) das Formular aus. Bestätigen Sie die digitale Geburtsanzeige selbst (Alleinstehender) oder durch Ihren Partner. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Klicken Sie auf diesen Link und melden Sie sich mit Ihrem DigiD (Alleinstehender) oder seinem/ihrem DigiD (Partner) an. Beachten Sie die Verzögerung zwischen dem Abmelden und dem erneuten Anmelden. Warten Sie 15 Minuten, bevor Sie oder Ihr Partner sich über die Bestätigungs-E-Mail bei DigiD anmelden! Sie melden die Geburt bei der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde. Sie können Ihr Kind selbst in das Heiratsbuch eintragen.
Wenn Ihr Kind tot geboren wurde, können Sie keine digitale Anmeldung vornehmen. Sie melden die Geburt beim Standesamt der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde. Sie erhalten von der Gemeinde eine Geburtsurkunde (tot geboren). Vereinbaren Sie zunächst einen Termin beim Standesamt. Weitere Informationen finden Sie unter: Totgeborenes Kind anmelden. Wir wünschen Ihnen viel Kraft bei der Bewältigung dieses Verlustes.
Möchten Sie einen Stempel in Ihr Heiratsbuch?
Dann vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt.
Anzeige am Schalter erstatten
Sie bringen mit:
- Ihr gültiger Ausweis
- ein gültiger Identitätsnachweis der Mutter, von der das Kind geboren wurde
- die Geburtsurkunde des Krankenhauses oder der Hebamme
Falls zutreffend:
- Eine Kopie der Urkunde über die Anerkennung des ungeborenen Kindes. Diese Kopie haben Sie bei der Anerkennung erhalten.
- Ihr Heirats- oder Partnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde den Namen Ihres Kindes darin einträgt.
- Eine Erklärung der Stiftung für Spenderdaten zur künstlichen Befruchtung.
- Eine Anmeldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstands, wenn Sie im Ausland wohnen.
Sind Sie bei der NATO beschäftigt und möchten Sie die Geburt Ihres Kindes anmelden? Dann bringen Sie bitte einen Auszug aus Ihrem Personenstandsregister mit.
Kind im Ausland geboren?
Melden Sie die Geburt im Geburtslandan. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Geburtsurkunde.
Wohnen die Eltern mit dem Kind in den Niederlanden? Melden Sie den Aufenthalt und die Adresse in Ihrer Wohngemeinde an. Wohnen die Eltern mit dem Kind im Ausland und müssen Sie Angelegenheiten mit einer niederländischen Behörde regeln? Lassen Sie eine Personenliste für das Kind erstellen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei einem RNI-Schalter.