Haben Sie ein Kind bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Sie müssen die Geburt spätestens am dritten Werktag nach der Geburt melden. Die Meldung erfolgt bei der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde.

Ansatz

Bei digitaler Geburtsanzeige: Füllen Sie (zusammen mit Ihrem eventuellen Partner) das Formular aus. Bestätigen Sie die digitale Geburtsanzeige selbst (Alleinstehender) oder durch Ihren Partner. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Klicken Sie auf diesen Link und melden Sie sich mit Ihrem DigiD (Alleinstehender) oder seinem/ihrem DigiD (Partner) an. Beachten Sie die Verzögerung zwischen dem Abmelden und dem erneuten Anmelden. Warten Sie 15 Minuten, bevor Sie oder Ihr Partner sich über die Bestätigungs-E-Mail bei DigiD anmelden! Sie melden die Geburt bei der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde. Sie können Ihr Kind selbst in das Heiratsbuch eintragen.

Wenn Ihr Kind tot geboren wurde, können Sie keine digitale Anmeldung vornehmen. Sie melden die Geburt beim Standesamt der Gemeinde, in der Ihr Kind geboren wurde. Sie erhalten von der Gemeinde eine Geburtsurkunde (tot geboren). Vereinbaren Sie zunächst einen Termin beim Standesamt. Weitere Informationen finden Sie unter: Totgeborenes Kind anmelden. Wir wünschen Ihnen viel Kraft bei der Bewältigung dieses Verlustes.

Möchten Sie einen Stempel in Ihr Heiratsbuch?
Dann vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt. 

Anzeige am Schalter erstatten

Sie bringen mit:

  • Ihr gültiger Ausweis
  • ein gültiger Identitätsnachweis der Mutter, von der das Kind geboren wurde
  • die Geburtsurkunde des Krankenhauses oder der Hebamme

Falls zutreffend:

  • Eine Kopie der Urkunde über die Anerkennung des ungeborenen Kindes. Diese Kopie haben Sie bei der Anerkennung erhalten.
  • Ihr Heirats- oder Partnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde den Namen Ihres Kindes darin einträgt.
  • Eine Erklärung der Stiftung für Spenderdaten zur künstlichen Befruchtung.
  • Eine Anmeldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstands, wenn Sie im Ausland wohnen.

Sind Sie bei der NATO beschäftigt und möchten Sie die Geburt Ihres Kindes anmelden? Dann bringen Sie bitte einen Auszug aus Ihrem Personenstandsregister mit. 

Kind im Ausland geboren?

Melden Sie die Geburt im Geburtslandan. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Geburtsurkunde.

Wohnen die Eltern mit dem Kind in den Niederlanden? Melden Sie den Aufenthalt und die Adresse in Ihrer Wohngemeinde an. Wohnen die Eltern mit dem Kind im Ausland und müssen Sie Angelegenheiten mit einer niederländischen Behörde regeln? Lassen Sie eine Personenliste für das Kind erstellen. Vereinbaren Sie dazu einen Termin bei einem RNI-Schalter. 

Kosten

  • Die Eintragung Ihres Kindes in das Heiratsbuch ist kostenlos.

Die Anmeldung einer Geburt ist kostenlos. Möchten Sie eine Ausfertigung der Geburtsurkunde? Dafür zahlen Sie 17,10 € (2025) / 17,80 € (2026). Ein mehrsprachiges Musterformular kostet 17,10 € (2025) / 17,80 € (2026). Dieser Betrag ist bei der Beantragung zu entrichten.

(Tarife )

Beschreibung

Sie müssen die Geburt spätestens 3 Tage nach der Geburt anmelden. Der Tag der Geburt zählt nicht mit. Ist der dritte Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag? Dann können Sie die Anmeldung auch am ersten Werktag danach vornehmen.

Der Standesbeamte erstellt eine Geburtsurkunde. Darin steht, wo Ihr Kind geboren wurde und wie es heißt. Gegen eine Gebühr können Sie eine Kopie der Geburtsurkunde beantragen.

Sie können Ihrem ersten Kind den Nachnamen des Vaters, der Mutter oder einen Doppelnamen geben. Wenn Sie weitere Kinder in dieser Beziehung bekommen, erhalten diese denselben Nachnamen wie das erste Kind.

Bedingungen

Der Vater oder die (Duo)Mutter meldet die Geburt an. Ist der Vater oder die (Duo)Mutter dazu nicht in der Lage? Dann meldet jemand, der bei der Geburt anwesend war, die Geburt an. War sonst niemand anwesend? Dann kann die Anmeldung auch erfolgen durch:

  • ein Bewohner des Hauses, in dem das Kind geboren wurde
  • Leiter der Einrichtung (z. B. Krankenhaus), in der das Kind geboren wurde

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin.

Bedingungen für die digitale Geburtsanzeige

Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaft

  • Sie wohnen in den Niederlanden.
  • Beide Elternteile benötigen eine DigiD. 

Nicht verheiratet oder keine eingetragene Partnerschaft

  • Sie wohnen in den Niederlanden.
  • Beide Elternteile benötigen eine DigiD.
  • Foto der Anerkennungsurkunde (nur wenn die Urkunde nicht in Heerlen ausgestellt wurde)
  • Foto der Urkunde über die Namenswahl

Alleinstehend

  • Sie wohnen in den Niederlanden.
  • DigiD erforderlich

Zeitspanne

Sie müssen die Anmeldung spätestens am dritten Werktag nach dem Tag der Geburt vornehmen. Der Tag der Geburt zählt nicht mit. Fällt innerhalb dieser drei Tage ein Feiertag, so zählt dieser Tag (oder zählen diese Tage) nicht mit.