Registrierung der Geburt
Haben Sie ein Baby bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Sie müssen die Geburt spätestens am dritten Arbeitstag nach dem Tag der Geburt melden. Die Erklärung muss in der Gemeinde abgegeben werden, in der das Kind geboren wurde.
Näherung
Bei digitaler Geburtsanmeldung: Füllen Sie das Formular aus ( ggf. zusammen mit Ihrem Partner). Bestätigen Sie die digitale Geburtsanmeldung selbst (alleinstehend) oder durch Ihren Partner. Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link. Klicken Sie auf diesen Link und loggen Sie sich mit Ihrer Digid (Einzelperson) oder Ihrer DigiD (Partner/in) ein. Bitte planen Sie eine Verzögerung zwischen dem Ausloggen und dem erneuten Einloggen ein. Warten Sie 15 Minuten, bevor Sie oder Ihr Partner sich über die Bestätigungs-E-Mail bei DigiD anmelden! Sie melden die Geburt bei der Gemeinde an, in der das Kind geboren wurde. Sie können Ihr Kind selbst in das Ehebuch eintragen.
Wenn Ihr Kind leblos geboren wurde, können Sie keine digitale Erklärung abgeben. Sie melden sich beim Standesamt der Gemeinde an, in der Ihr Kind geboren wurde. Die Gemeinde stellt Ihnen eine Geburtsurkunde (leblos) aus. Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit dem Standesamt. Weitere Informationen finden Sie unter: Anmeldung eines tot geborenen Kindes. Wir wünschen Ihnen viel Glück bei der Bewältigung dieses Verlustes.
Wenn Sie einen Stempel im Heiratsbuch wünschen, vereinbaren Sie einen Termin beim Standesamt.
Bericht am Schalter
Sie nehmen mit:
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- ein gültiges Ausweisdokument der Mutter, von der das Kind geboren wurde
- die Geburtsurkunde des Krankenhauses oder der Hebamme
Wie zutreffend:
- Eine Kopie der Anerkennungsurkunde für das ungeborene Kind. Sie haben diese Kopie zum Zeitpunkt der Anerkennung erhalten.
- Ihr Ehe- oder Partnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde den Namen Ihres Kindes darin aufnimmt.
- Eine Erklärung der Stiftung Spenderdaten künstliche Befruchtung.
- Eine Meldebescheinigung, aus der Ihr Familienstand hervorgeht, wenn Sie im Ausland leben.
Arbeiten Sie bei der NATO und möchten Sie die Geburt Ihres Kindes anmelden? Dann bringen Sie einen Auszug aus Ihrem Personenstandsregister mit.
Im Ausland geborenes Kind?
Melden Sie Ihre Geburt in Ihrem Geburtsland an. Nach der Anmeldung wird Ihnen eine Geburtsurkunde ausgestellt.
Wohnen die Eltern mit dem Kind in den Niederlanden? Melden Sie Wohnsitz und Adresse in Ihrer Wohngemeinde. Wohnen die Eltern mit dem Kind im Ausland und müssen Sie die Angelegenheiten mit einer niederländischen Behörde regeln? Lassen Sie eine Liste mit Personen für das Kind erstellen. Vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin bei einem RNI-Schalter.