Ein Kind erkennen und einen Nachnamen wählen

Sind Sie nicht automatisch der rechtliche Elternteil eines Kindes? Dann können Sie das Kind anerkennen. Sie können dann auch auswählen, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll. Dazu besuchen Sie die Gemeinde.

Näherung

Um ein Kind anzuerkennen und einen Nachnamen zu wählen, kommen Sie persönlich zur Gemeinde. Erkennen Sie das Kind an, wenn Sie seine Geburt anmelden? Dann gehen Sie zu der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde. Erkennen Sie das Kind vor seiner Geburt oder nach der Anmeldung an? Das ist in jeder Gemeinde in den Niederlanden möglich.

  • Kann die Mutter nicht mitkommen? Dann bringen Sie das ausgefüllte Formular " Anerkennung des Kindes" mit. 
  • Entscheiden Sie sich nicht das gemeinsame Sorgerecht mit dem Anerkennenden ausüben? Dann können Sie das Formular nicht verwenden. In diesem Fall vereinbaren Sie einen Termin, bei dem Sie beide anwesend sein müssen.
  • Bei einer Anerkennung des ersten Kindes aus einer Beziehung müssen beide Elternteile anwesend sein. Sie können dann nicht das Zustimmungsformular verwenden. 

Daran erkennt man ein Kind:

  • Sie kommen zur Gemeinde.
  • Möchten Sie bei der Anerkennung Ihres ersten Kindes einen Nachnamen wählen? Dann muss auch die Mutter anwesend sein.
  • Sie gehen in die Gemeinde:
    • ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen
    • ein gültiges Ausweisdokument der Mutter
    • schriftliche Zustimmung der Mutter zur Anerkennung, falls sie nicht anwesend ist. Bitte verwenden Sie das pdf: Anerkennung des Kindes
    • schriftliche Zustimmung des Kindes zur Anerkennung, wenn das Kind über 12 Jahre alt ist
    • Wenn das Kind nicht in Heerlen geboren wurde, bringen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde mit.

Lebt die Mutter des Kindes oder der anerkennende Partner im Ausland? Sie müssen einen Nachweis über den Familienstand vorlegen. Manchmal müssen Sie auch andere Dokumente mitbringen. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeverwaltung, um weitere Informationen und Beratung zu Ihrer persönlichen Situation zu erhalten.

Kosten

Anerkennung und Namenswahl kosten nichts. Für eine Kopie oder einen Auszug aus dem Personenstandsregister zahlen Sie 17,10 €. Diesen Betrag zahlen Sie bei der Antragstellung.

( Tarif 2025)

Beschreibung

Sie sind nicht verheiratet und führen keine eingetragene Partnerschaft? Dann ist die leibliche Mutter automatisch der einzige rechtliche Elternteil eines Kindes aus dieser Beziehung.

Möchte der Vater oder die Co-Mutter auch rechtlicher Elternteil werden? Dann muss er oder sie das Kind anerkennen.

Für die Erziehung des Kindes sind die gesetzlichen Eltern verantwortlich. Lesen Sie mehr über die Folgen der Anerkennung.

Sie können ein Kind vor der Geburt anerkennen.

Nachname des Kindes

Sie sind nicht verheiratet und führen keine eingetragene Partnerschaft? Das Kind erhält dann bei der Geburtsanmeldung automatisch den Nachnamen der leiblichen Mutter.

Erkennen Sie als Vater oder Mitmutter das Kind? Anschließend können Sie und die leibliche Mutter gemeinsam entscheiden, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll. Sie können den Nachnamen der leiblichen Mutter, des Partners oder eine Kombination aus beiden wählen.

Der von Ihnen für das erste Kind gewählte Nachname wird auch für die weiteren Kinder aus derselben Beziehung zum Nachnamen.

Wenn Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, können andere Regeln gelten. Manchmal können Sie dann ein Kind nicht anerkennen. Für weitere Informationen und Beratung zu Ihrer persönlichen Situation sollten Sie einen Termin vereinbaren. 

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Anerkennung eines Kindes sind:

  • Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
  • Sie sind nicht mit der Mutter verwandt.
  • Es sind noch keine 2 Eltern vorhanden. Denn ein Kind hat maximal 2 rechtmäßige Eltern.

Sie können ein Kind auch dann anerkennen, wenn Sie nicht der leibliche Elternteil sind.

Die wichtigsten Bedingungen für die Wahl eines Nachnamens bei der Anerkennung sind:

  • Es ist das erste Kind aus der Beziehung.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde bezüglich der Anerkennung Ihres Kindes nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht nachfragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man „ansprechend“. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen.