Anerkennung des Kindes und Wahl des Nachnamens

Sind Sie nicht automatisch der rechtliche Elternteil eines Kindes? Dann können Sie das Kind anerkennen. Sie können dann auch wählen, welchen Nachnamen das Kind bekommen soll. Besuchen Sie dazu die Gemeinde.

Näherung

Um ein Kind anzuerkennen und einen Nachnamen zu wählen, kommen Sie persönlich zur Gemeinde. Erkennen Sie das Kind bei der Geburtsanmeldung an? Dann gehen Sie zu der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde. Erkennen Sie das Kind vor der Geburt oder nach der Eintragung an? Das ist in jeder Gemeinde in den Niederlanden möglich.

  • Kann die Mutter nicht mitkommen? Dann bringen Sie das ausgefüllte Formular " Anerkennung des Kindes" mit. 
  • Entscheiden Sie sich nicht das gemeinsame Sorgerecht mit dem Anerkennenden ausüben? Dann können Sie das Formular nicht verwenden. In diesem Fall vereinbaren Sie einen Termin, bei dem Sie beide anwesend sein müssen.
  • Bei einer Anerkennung des ersten Kindes aus einer Beziehung müssen beide Elternteile anwesend sein. Sie können dann nicht das Zustimmungsformular verwenden. 

Daran erkennt man ein Kind:

  • Sie kommen zur Gemeinde.
  • Möchten Sie bei der Anerkennung Ihres ersten Kindes einen Nachnamen wählen? Dann muss auch die Mutter anwesend sein.
  • Sie gehen in die Gemeinde:
    • ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen
    • ein gültiges Ausweisdokument der Mutter
    • schriftliche Zustimmung der Mutter zur Anerkennung, falls sie nicht anwesend ist. Bitte verwenden Sie das pdf: Anerkennung des Kindes
    • schriftliche Zustimmung des Kindes zur Anerkennung, wenn das Kind über 12 Jahre alt ist
    • Wenn das Kind nicht in Heerlen geboren wurde, bringen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde mit.

Lebt die Mutter des Kindes oder der anerkennende Partner im Ausland? Sie müssen einen Nachweis über den Familienstand vorlegen. Manchmal müssen Sie auch andere Dokumente mitbringen. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeverwaltung, um weitere Informationen und Beratung zu Ihrer persönlichen Situation zu erhalten.

Kosten

Die Anerkennung und die Wahl des Namens sind kostenlos. Für eine Kopie oder einen Auszug aus dem Standesamt zahlen Sie 17,10 €. Diesen Betrag zahlen Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Tarif 2025)

Beschreibung

Sind Sie nicht verheiratet und leben Sie nicht in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann ist die leibliche Mutter automatisch der alleinige rechtliche Elternteil eines Kindes aus dieser Beziehung.

Möchte der Vater oder die Mutter auch der rechtliche Elternteil werden? Dann muss er oder sie das Kind anerkennen.

Die rechtlichen Eltern sind für die Erziehung des Kindes verantwortlich. Lesen Sie mehr über die Folgen der Anerkennung.

Man kann ein Kind erkennen, noch bevor es geboren ist.

Nachname des Kindes

Sind Sie nicht verheiratet und haben Sie keine eingetragene Partnerschaft? Dann erhält das Kind bei der Anmeldung der Geburt automatisch den Nachnamen der leiblichen Mutter.

Wollen Sie als Vater oder als Mutter das Kind anerkennen? Dann können Sie und die leibliche Mutter gemeinsam wählen, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll. Sie können den Nachnamen der leiblichen Mutter, des Partners oder eine Kombination aus beidem wählen.

Der Nachname, den Sie für das erste Kind wählen, wird auch der Nachname der nachfolgenden Kinder aus der gleichen Beziehung.

Wenn Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen, können andere Regeln gelten. Manchmal können Sie dann ein Kind nicht anerkennen. Für weitere Informationen und Beratung zu Ihrer persönlichen Situation sollten Sie einen Termin vereinbaren. 

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Anerkennung eines Kindes sind:

  • Sie sind 16 Jahre oder älter.
  • Sie sind nicht mit der Mutter verwandt.
  • Es gibt nicht bereits 2 Elternteile. Denn ein Kind hat maximal 2 rechtliche Eltern.

Sie können ein Kind auch dann anerkennen, wenn Sie nicht der biologische Elternteil sind.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Wahl eines Nachnamens bei der Anerkennung sind:

  • Es ist das erste Kind aus der Beziehung.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde über die Anerkennung Ihres Kindes nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht anfragen, ob die Gemeinde eine richtige Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Einspruch". Tun Sie dies innerhalb von sechs Wochen.