Anerkennung des Kindes und Wahl des Nachnamens
Sind Sie nicht automatisch der rechtliche Elternteil eines Kindes? Dann können Sie das Kind anerkennen. Sie können dann auch wählen, welchen Nachnamen das Kind bekommen soll. Besuchen Sie dazu die Gemeinde.
Näherung
Um ein Kind anzuerkennen und einen Nachnamen zu wählen, kommen Sie persönlich zur Gemeinde. Erkennen Sie das Kind bei der Geburtsanmeldung an? Dann gehen Sie zu der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde. Erkennen Sie das Kind vor der Geburt oder nach der Eintragung an? Das ist in jeder Gemeinde in den Niederlanden möglich.
- Bei einer Anerkennung des ersten Kindes aus einer Beziehung müssen beide Elternteile anwesend sein. Sie können dann nicht das Zustimmungsformular verwenden.
- Beim zweiten und jedem weiteren Kind muss die Mutter nicht anwesend sein und stimmt der Anerkennung über das Online-Formular zu.
- Entscheiden Sie sich nicht das gemeinsame Sorgerecht mit dem Anerkennenden ausüben? Dann können Sie das Formular nicht verwenden. In diesem Fall vereinbaren Sie einen Termin, bei dem Sie beide anwesend sein müssen.
Daran erkennt man ein Kind:
- Sie kommen zur Gemeinde.
- Möchten Sie bei der Anerkennung Ihres ersten Kindes einen Nachnamen wählen? Dann muss auch die Mutter anwesend sein.
- Sie gehen in die Gemeinde:
- ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen
- ein gültiges Ausweisdokument der Mutter
- schriftliche Zustimmung der Mutter zur Anerkennung, wenn sie nicht anwesend ist. Zustimmung zur Anerkennung des Kindes online beantragen
- schriftliche Zustimmung des Kindes zur Anerkennung, wenn das Kind über 12 Jahre alt ist
- Wenn das Kind nicht in Heerlen geboren wurde, bringen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde mit.
Ist in Ihrer Beziehung ein zweites oder weiteres Kind geboren worden und der Vater oder die Mutter möchte das Kind anerkennen? Dann brauchen Sie dazu die Zustimmung der Mutter. Diese Zustimmung können Sie online mit Ihrem DigiD erteilen.
Lebt die Mutter des Kindes oder der anerkennende Partner im Ausland? Sie müssen einen Nachweis über den Familienstand erbringen. Haben Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann können andere Regeln gelten. Manchmal können Sie ein Kind nicht anerkennen. Möchten Sie mehr Informationen und Beratung zu Ihrer Situation? Bitte vereinbaren Sie einen Termin.