Ein Kind anerkennen und einen Nachnamen wählen
Sind Sie nicht automatisch der rechtliche Elternteil eines Kindes? Dann können Sie das Kind anerkennen. Sie können dann auch wählen, welchen Nachnamen das Kind bekommen soll. Besuchen Sie dazu die Gemeinde.
Ansatz
Um ein Kind anzuerkennen und einen Nachnamen zu wählen, kommen Sie persönlich zur Gemeinde. Erkennen Sie das Kind bei der Geburtsanmeldung an? Dann gehen Sie zu der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde. Erkennen Sie das Kind vor der Geburt oder nach der Eintragung an? Das ist in jeder Gemeinde in den Niederlanden möglich.
- Bei einer Anerkennung des ersten Kindes aus einer Beziehung müssen beide Elternteile anwesend sein. Sie können dann nicht das Zustimmungsformular verwenden.
- Für ein zweites und jedes weitere Kind muss die Mutter nicht mitkommen und erteilt ihre Zustimmung zur Anerkennung im Online-Formular.
- Entscheiden Sie sich dafür nicht gemeinsam mit dem Anerkennenden die elterliche Sorge auszuüben? Dann können Sie das Formular nicht verwenden. Vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin und kommen Sie beide zur Gemeinde.
Daran erkennt man ein Kind:
- Sie kommen zur Gemeinde.
- Möchten Sie bei der Anerkennung Ihres ersten Kindes einen Nachnamen wählen? Dann muss die Mutter ebenfalls anwesend sein.
- Sie gehen in die Gemeinde:
- ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen
- ein gültiges Ausweisdokument der Mutter
- schriftliche Zustimmung der Mutter zur Anerkennung, wenn sie nicht mitkommt. Die Zustimmung zur Anerkennung des Kindes online regeln
- schriftliche Zustimmung des Kindes zur Anerkennung, wenn das Kind über 12 Jahre alt ist
- Wenn das Kind nicht in Heerlen geboren wurde, bringen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde mit.
Ist in Ihrer Beziehung ein zweites oder weiteres Kind geboren worden und der Vater oder die Mutter möchte das Kind anerkennen? Dann brauchen Sie dazu die Zustimmung der Mutter. Diese Zustimmung können Sie online mit Ihrem DigiD erteilen.
Lebt die Mutter des Kindes oder der anerkennende Partner im Ausland? Sie müssen einen Nachweis über den Familienstand erbringen. Haben Sie nicht die niederländische Staatsangehörigkeit? Dann können andere Regeln gelten. Manchmal können Sie ein Kind nicht anerkennen. Möchten Sie mehr Informationen und Beratung zu Ihrer Situation? Bitte vereinbaren Sie einen Termin.