Ein Kind anerkennen und einen Namen wählen
Wenn Sie nicht automatisch der rechtliche Elternteil eines Kindes sind, können Sie ein Kind anerkennen. Sie können dann auch wählen, welchen Nachnamen das Kind erhalten soll. Dazu müssen Sie persönlich bei der Gemeinde vorsprechen.
Näherung
Um ein Kind anzuerkennen und einen Nachnamen zu wählen, kommen Sie persönlich zur Gemeinde. Erkennen Sie das Kind an, wenn Sie seine Geburt anmelden? Dann gehen Sie zu der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde. Erkennen Sie das Kind vor seiner Geburt oder nach der Anmeldung an? Das ist in jeder Gemeinde in den Niederlanden möglich.
- Kann die Mutter nicht mitkommen? Dann bringen Sie das ausgefüllte Formular " Anerkennung des Kindes" mit.
- Entscheiden Sie sich nicht das gemeinsame Sorgerecht mit dem Anerkennenden ausüben? Dann können Sie das Formular nicht verwenden. In diesem Fall vereinbaren Sie einen Termin, bei dem Sie beide anwesend sein müssen.
- Bei einer Anerkennung des ersten Kindes aus einer Beziehung müssen beide Elternteile anwesend sein. Sie können dann nicht das Zustimmungsformular verwenden.
Daran erkennt man ein Kind:
- Sie kommen zur Gemeinde.
- Möchten Sie bei der Anerkennung Ihres ersten Kindes einen Nachnamen wählen? Dann muss auch die Mutter anwesend sein.
- Sie gehen in die Gemeinde:
- ein gültiges Ausweisdokument von Ihnen
- ein gültiges Ausweisdokument der Mutter
- schriftliche Zustimmung der Mutter zur Anerkennung, falls sie nicht anwesend ist. Bitte verwenden Sie das pdf: Anerkennung des Kindes
- schriftliche Zustimmung des Kindes zur Anerkennung, wenn das Kind über 12 Jahre alt ist
- Wenn das Kind nicht in Heerlen geboren wurde, bringen Sie bitte eine Kopie der Geburtsurkunde mit.
Lebt die Mutter des Kindes oder der anerkennende Partner im Ausland? Sie müssen einen Nachweis über den Familienstand vorlegen. Manchmal müssen Sie auch andere Dokumente mitbringen. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeverwaltung, um weitere Informationen und Beratung zu Ihrer persönlichen Situation zu erhalten.