Elterliche Sorge und Vormundschaft beantragen

Elterliche Sorge oder Vormundschaft zu haben bedeutet, dass Sie Entscheidungen über ein Kind treffen dürfen. In der Regel erhalten Eltern automatisch die elterliche Sorge für ihre Kinder. Manchmal müssen sie die elterliche Sorge vor Gericht regeln. Die Bestellung eines Vormunds kann online beim Gericht oder über Ihr Testament erfolgen.

Bitte beachten Sie

Ab 2023 erhalten Sie bei Anerkennung eines Kindes automatisch gemeinsam mit der Mutter die elterliche Sorge. Wenn Sie vor dem 1. Januar 2023 ein (ungeborenes) Kind anerkannt haben, müssen Sie die elterliche Sorge separat beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Rechtspraak.nl.

Ansatz

So beantragen Sie das Sorgerecht über ein Formular beim Gericht:

  • Besuchen Sie die Website Rechtspraak.nl.
  • Melden Sie sich mit Ihrem DigiD an.
  • Füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Möchten Sie das Antragsformular per Post einreichen? Dann senden Sie bitte die folgenden Unterlagen an das Gericht:
    • das ausgefüllte Antragsformular
    • eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
    • eine Kopie des Ausweises beider Antragsteller

So beantragen Sie das Sorgerecht über das Gericht:

So benennen Sie einen Vormund:

Kosten

Tarif

  • Die Beantragung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist kostenlos.
  • Eine Kopie der Geburtsurkunde kostet 17,10 € (2025).

Tarif

  • Die Beantragung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist kostenlos.
  • Eine Kopie der Geburtsurkunde kostet 17,80 € (2026).

Beschreibung

Elterliche Sorge

Elterliche Sorge zu haben bedeutet, dass Sie Entscheidungen über Ihr Kind treffen dürfen. Sind Sie verheiratet oder leben Sie in einer eingetragenen Partnerschaft und bekommen Sie ein Kind? Dann erhalten beide Elternteile automatisch die elterliche Sorge. Sie haben dann die gemeinsame Sorge. Ein Elternteil kann auch allein die Sorge haben. Dies wird als alleinerziehende Sorge bezeichnet.

Sind Sie nicht verheiratet, haben Sie keine eingetragene Partnerschaft und bekommen Sie ein Kind? Durch die Anerkennung des Kindes erhält der Vater oder die Mitmutter automatisch zusammen mit der Mutter das Sorgerecht. Der Vater oder die Mitmutter muss das Sorgerecht nicht mehr beantragen.

Gemeinsame elterliche Sorge

Wurde Ihr Kind vor dem 1. Januar 2023 anerkannt? Dann haben nicht automatisch beide Elternteile das Sorgerecht. Das müssen Sie separat regeln.

  • Sind sich beide Elternteile über die gemeinsame elterliche Sorge einig? Dann können Sie die gemeinsame elterliche Sorge mit einem Formular beim Gericht beantragen. Sie benötigen keinen Anwalt.
  • Sind Sie sich als Eltern nicht über die gemeinsame elterliche Sorge einig? Dann können Sie die elterliche Sorge über ein Gerichtsverfahren beantragen. Dazu benötigen Sie einen Anwalt.

Manchmal möchten ein Elternteil und ein Nicht-Elternteil gemeinsam das Sorgerecht beantragen. Zum Beispiel, wenn der sorgeberechtigte Elternteil einen neuen Partner hat. Auch dann müssen sie vor Gericht gehen und benötigen einen Anwalt.

Sorgerecht

Ein Vormund erhält die Vormundschaft über das Kind, wenn die Eltern nicht mehr für das Kind sorgen können. Zum Beispiel, wenn beide Elternteile verstorben sind. Eltern können jemanden zum Vormund ihres minderjährigen Kindes ernennen. Auch ein Richter kann jemanden zum Vormund bestellen.