Beantragung der elterlichen Sorge und Vormundschaft
Das elterliche Sorgerecht bedeutet, dass Sie Entscheidungen über ein Kind treffen dürfen. In der Regel erhalten die Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder automatisch. Manchmal müssen sie das elterliche Sorgerecht mit dem Gericht vereinbaren. Die Ernennung eines Vormunds kann online beim Gericht oder durch Ihr Testament erfolgen.
Hinweis
Wenn Sie ein Kind anerkennen, erhalten Sie ab 2023 automatisch auch die elterliche Sorge zusammen mit der Mutter. Wenn Sie ein (ungeborenes) Kind vor dem 1. Januar 2023 anerkannt haben, müssen Sie die elterliche Sorge separat beantragen. Besuchen Sie dazu Rechtspraak.nl.
Näherung
So beantragen Sie die elterliche Sorge mittels eines Formulars beim Gericht:
- Besuchen Sie die Website Rechtspraak.nl.
- Melden Sie sich mit Ihrem DigiD.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Möchten Sie das Antragsformular per Post einreichen? Dann senden Sie die folgenden Unterlagen an das Gericht:
- das ausgefüllte Antragsformular
- eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
- eine Kopie der Ausweispapiere beider Antragsteller
Auf diese Weise beantragen Sie die elterliche Sorge bei Gericht:
- Nehmen Sie sich einen Anwalt.
- Beantragung der elterlichen Gewalt.
Auf diese Weise ernennen Sie einen Vormund:
- den Vormund in Ihr Testament aufnehmen, oder
- Tragen Sie den Vormund in das Sorgerechtsregister ein. Halten Sie Ihren DigiD und die Bürgerservicenummer Ihres Kindes bereit.