Elterliche Sorge und Vormundschaft beantragen
Elterliche Sorge oder Vormundschaft zu haben bedeutet, dass Sie Entscheidungen über ein Kind treffen dürfen. In der Regel erhalten Eltern automatisch die elterliche Sorge für ihre Kinder. Manchmal müssen sie die elterliche Sorge vor Gericht regeln. Die Bestellung eines Vormunds kann online beim Gericht oder über Ihr Testament erfolgen.
Bitte beachten Sie
Ab 2023 erhalten Sie bei Anerkennung eines Kindes automatisch gemeinsam mit der Mutter die elterliche Sorge. Wenn Sie vor dem 1. Januar 2023 ein (ungeborenes) Kind anerkannt haben, müssen Sie die elterliche Sorge separat beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Rechtspraak.nl.
Ansatz
So beantragen Sie das Sorgerecht über ein Formular beim Gericht:
- Besuchen Sie die Website Rechtspraak.nl.
- Melden Sie sich mit Ihrem DigiD an.
- Füllen Sie das Antragsformular aus.
- Möchten Sie das Antragsformular per Post einreichen? Dann senden Sie bitte die folgenden Unterlagen an das Gericht:
- das ausgefüllte Antragsformular
- eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
- eine Kopie des Ausweises beider Antragsteller
So beantragen Sie das Sorgerecht über das Gericht:
- Beauftragen Sie einen Anwalt.
- Reichen Sie einen Antrag auf elterliche Sorge ein.
So benennen Sie einen Vormund:
- Nehmen Sie den Vormund in Ihr Testament auf, oder
- Registrieren Sie den Vormund im Vormundschaftsregister. Halten Sie Ihre DigiD und die Bürgerservicenummer Ihres Kindes bereit.