Änderung des Geschlechts in der Geburtsurkunde

Sie können das Geschlecht in Ihrer Geburtsurkunde ändern. Das können Sie bei der Gemeinde tun, in der Sie geboren wurden.

Näherung

So ändern Sie das Geschlecht in Ihrer Geburtsurkunde:

  • Wenden Sie sich an die Gemeinde, in der Sie geboren sind.
  • Sie nehmen mit:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • eine Expertenaussage (nicht älter als 6 Monate), oder
    • ein Gerichtsurteil, wenn Sie ein X wollen 

Wurden Sie im Ausland geboren? Dann wenden Sie sich an die Gemeinde Den Haag.

Beschreibung

In Ihrer Geburtsurkunde ist Ihr Geschlecht angegeben. Sie können es ändern lassen: von männlich zu weiblich oder von weiblich zu männlich. Dazu brauchen Sie eine fachliche Erklärung. Lesen Sie mehr über den Sachverständigenbericht auf transgenderinfo.nl.

Fühlen Sie sich weder als Mann noch als Frau? Und wollen kein M oder V, sondern ein X in Ihrer Geburtsurkunde? Das ist noch nicht gesetzlich geregelt. Sie müssen dafür vor Gericht gehen. Auf der Website von transgenderinfo.nl finden Sie weitere Informationen über das Verfahren.

Bei der Mitteilung der Geschlechtsumwandlung geben Sie sofort an, welchen Vornamen Sie von nun an verwenden möchten.

Nach der Änderung Ihrer Geburtsurkunde:

  • Sie können neue Reisedokumente und einen neuen Führerschein beantragen
  • steht die Anpassung in verschiedenen Verwaltungen der Regierung
  • Alle Personen auf Ihrer persönlichen Liste werden über die Anpassung informiert. Das sind Ihre Eltern, Ihr (ehemaliger) Partner und Ihre Kinder. Sie können mit der Gemeinde eine Frist für den Versand dieser Mitteilung vereinbaren.

Sind Sie in der Geburtsurkunde Ihres Kindes immer noch als "Mutter, von der das Kind geboren wurde" aufgeführt? Und haben Sie Ihr Geschlecht in Ihrer eigenen Geburtsurkunde ändern lassen? Dann können Sie Ihren Eintrag in der Geburtsurkunde Ihres Kindes in "Elternteil, von dem das Kind geboren wurde" ändern lassen.

Sie können Ihre Erklärung über die Geschlechtsumwandlung auch in der Anerkennungsurkunde für das Kind, in der Anerkennungsurkunde für den ungeborenen Fötus und in der Anerkennungsurkunde für die Vaterschaft oder Mutterschaft aktualisieren lassen.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Änderung des Geschlechts in der Geburtsurkunde sind:

  • Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
  • Sie besitzen die niederländische Staatsangehörigkeit oder wohnen seit mindestens einem Jahr mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in den Niederlanden.
  • Sie haben eine Expertenaussage (nicht älter als 6 Monate). Oder ein Gerichtsurteil, wenn Sie ein X wollen.