Verweigerung der Elternschaft

Es ist möglich, als Vater oder Mutter die Elternschaft zu verweigern. Dazu müssen Sie normalerweise vor Gericht gehen. Sie brauchen dann einen Anwalt. Manchmal kann die Mutter auch eine Verweigerungsurkunde bei der Gemeinde beantragen.

Näherung

So beantragen Sie die Verweigerung der Elternschaft:

So beantragen Sie eine Verweigerungsurkunde:

  • Kontaktieren Sie die Gemeinde.

Kosten

Satz 2024

  • Die Erstellung der Verweigerungsurkunde ist kostenlos
  • Eine Kopie der Verweigerungsurkunde kostet 16,60 €.

Beschreibung

Wenn die Mutter eines Kindes verheiratet ist, wird ihr Ehemann der Vater des Kindes. Dies gilt auch für eingetragene Partnerschaften. Bei lesbischen Paaren wird die Partnerin die Zweifachmutter des Kindes. Das Kind muss dann durch künstliche Befruchtung mit einem anonymen Samenspender gezeugt worden sein.

Es ist möglich, die Elternschaft zu verweigern. Zum Beispiel, weil der Ehepartner nicht der biologische Vater des Kindes ist. Oder weil die Zweifachmutter keine Rolle bei der Pflege oder Erziehung des Kindes gespielt hat. Die Mutter, der Vater/die Zweifachmutter und das Kind können einen Antrag auf Aberkennung der Elternschaft stellen.

Bedingungen

Über das Verfahren zur Feststellung der Elternschaft durch das Gericht können Sie sich unter Rechtspraak.nl informieren.

Manchmal kann die Mutter die Elternschaft auch über die Gemeinde verweigern. Dies ist möglich, wenn der Partner verstorben ist oder wenn Sie geschieden sind. Die rechtliche Mutter beantragt dann eine Anfechtungsurkunde.

Die Bedingungen für die Anfechtung der Vaterschaft durch die Gemeinde sind:

  • Sie sind die rechtliche Mutter des Kindes.
  • Das Kind ist noch nicht 1 Jahr alt.
  • Der Mann, dessen Abstammung Sie bestreiten wollen, war Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner.
  • Der Ehemann ist innerhalb von 306 Tagen vor der Geburt Ihres Kindes gestorben.
  • Sie haben ab dem 306. Tag vor der Geburt Ihres Kindes von Ihrem Ehemann getrennt gelebt.

Die Bedingung für die Verweigerung der Elternschaft für die Mutter durch die Gemeinde ist:

  • Die Mutter und die Duo-Mutter leben seit der künstlichen Befruchtung durch einen Spender getrennt (rechtlich getrennt).