Auswahl eines Nachnamens für Ihr Kind

Die Eltern können gemeinsam entscheiden, welchen Nachnamen ihr erstes Kind erhalten soll. Sie melden den gewählten Nachnamen bei der Gemeinde.

Hinweis

Ab dem 1. Januar 2024 können Sie Ihrem ersten Kind auch einen Doppelnachnamen geben, einen Namen von jedem Elternteil. Ist Ihr ältestes Kind nach dem 31. Dezember 2015 geboren?
Dann können Sie auch diesem Kind und allen folgenden Kindern einen Doppelnachnamen geben. Sie haben bis zum 1. Januar 2025 Zeit, den Nachnamen zu ändern.

Näherung

Ihr Kind erhält automatisch einen Nachnamen. Wenn Sie mit diesem Nachnamen einverstanden sind, müssen Sie nichts weitergeben. Möchten Sie einen anderen Nachnamen für Ihr Kind?

So wählen Sie einen anderen Nachnamen für Ihr erstes Kind:

  • Sie und Ihr Partner besuchen die Gemeinde persönlich.
  • Sie bringen beide einen gültigen Ausweis mit.
  • Sie wählen den Nachnamen spätestens bei der Geburtseintragung.

Kosten

Tarife 2024

  • Die Wahl des Nachnamens bei der Anerkennung ist frei.
  • 16,60 € für einen Auszug aus der Anerkennung.
  • 75 € für den Doppelnachnamen für das älteste Kind, das nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2024 geboren wurde.
  • 50 € für jüngere Kinder der gleichen Eltern pro Kind.
  • Kostenlos für alle folgenden Kinder.

Beschreibung

Sie können wählen, ob Ihr erstes Kind den Nachnamen der Mutter, des Vaters oder der Zweifachmutter erhält. Ab dem 1. Januar 2024 können Sie Ihrem ersten Kind auch zwei Nachnamen geben. Einen Namen von jedem Elternteil. Die Reihenfolge spielt dabei keine Rolle. Jedes weitere Kind aus derselben Beziehung erhält denselben oder dieselben Nachnamen wie das erste Kind.

Adoptieren Sie ein Kind? Dann kann das Kind seinen eigenen Nachnamen behalten oder 1 oder 2 Namen der Adoptiveltern annehmen. Oder Sie können den eigenen Nachnamen des Kindes mit dem Nachnamen eines der Adoptiveltern kombinieren.

Kommunizieren Sie Ihre Wahl nicht? Ihr Kind erhält dann automatisch einen Nachnamen. Es hängt von Ihrer familiären Situation ab, welchen Nachnamen Ihr Kind automatisch erhält. Weitere Informationen zu Nachnamen finden Sie unter Rijksoverheid .nl .

Bedingungen

Spätestens bei der Geburtserklärung geben Sie Ihre Wahl bekannt.

Ist das Kind nicht anerkannt und waren Sie bei der Geburt nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Partnerschaft? Dann erhält das Kind den Nachnamen der Mutter. Sie können den Nachnamen Ihres Kindes in den des anderen Elternteils ändern. Das ist möglich, wenn der andere Elternteil das Kind noch anerkennt. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Ist das Kind unter 12 Jahre alt? Dann muss die Mutter der Namensänderung zustimmen.
  • Ist das Kind zwischen 12 und 16 Jahre alt? Dann müssen sowohl die Mutter als auch das Kind der Namensänderung zustimmen.
  • Ist das Kind 16 Jahre oder älter? Dann muss das Kind der Namensänderung zustimmen.
  • Bei der Namenswahl müssen beide Elternteile anwesend sein.