Auswahl eines Nachnamens für Ihr Kind

Die Eltern können gemeinsam entscheiden, welchen Nachnamen ihr erstes Kind erhalten soll. Sie melden den gewählten Nachnamen bei der Gemeinde.

Näherung

So wählen Sie einen anderen Nachnamen für Ihr erstes Kind:

  • Vereinbaren Sie für sich und den anderen Elternteil einen Termin bei der Gemeinde.
  • Bringen Sie zu dem Termin einen gültigen Ausweis mit.
  • Sie wählen den Nachnamen spätestens bei der Geburtserklärung. Sie können Ihren Nachnamen aber auch schon vor der Geburt Ihres Kindes angeben. Da die Mutter zu dem Termin mitkommen muss, ist das oft einfacher als bei der Geburtsanmeldung. Denn die Geburtsanmeldung muss innerhalb von 3 Werktagen nach der Geburt erfolgen. Für die Mutter kann es lästig sein, dann ins Rathaus zu kommen.

Kosten

Tarife 2025

  • Die Wahl des Nachnamens bei der Anerkennung ist frei.
  • 17,10 € für einen Auszug aus der Anerkennung.

Beschreibung

Sie können wählen, ob Ihr erstes Kind den Nachnamen der Mutter oder den des Vaters erhalten soll. Sie können Ihrem ersten Kind auch zwei Nachnamen geben. Einen Namen von jedem Elternteil. Die Reihenfolge spielt dabei keine Rolle. Jedes weitere Kind aus der gleichen Beziehung erhält denselben Nachnamen wie das erste Kind.

Sie sind verheiratet oder leben in einer eingetragenen Partnerschaft

Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen des Vaters. Wenn Sie es wünschen, müssen Sie nichts weitergeben. Möchten Sie Ihrem Kind den Nachnamen der Mutter oder eine Kombination aus den Nachnamen der Mutter und des Vaters geben? Dann müssen Sie diesen weitergeben.

Sie sind nicht verheiratet und leben nicht in einer eingetragenen Partnerschaft

Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen der Mutter. Möchten Sie dem Kind den Namen des Vaters geben? Oder eine Kombination aus den Nachnamen der Mutter und des Vaters? Dann muss der Vater das Kind anerkannt haben. Die Anerkennung eines Kindes und die Wahl des Nachnamens können gleichzeitig erfolgen.

Hat das Kind zwei Mütter oder zwei Väter? Oder adoptieren Sie ein Kind? Dann informieren Sie sich bei Rijksoverheid.nl über die Regeln.

Bedingungen

Sie sind ein rechtmäßiger Elternteil des Kindes. Sind Sie es nicht? Dann müssen Sie das Kind zuerst anerkennen.

Spätestens bei der Geburtserklärung geben Sie Ihre Wahl bekannt.

  • Bei der Namenswahl müssen beide Elternteile anwesend sein.