Auswahl eines Nachnamens für Ihr Kind
Die Eltern können gemeinsam entscheiden, welchen Nachnamen ihr erstes Kind erhalten soll. Sie melden den gewählten Nachnamen bei der Gemeinde.
Hinweis
Ab dem 1. Januar 2024 können Sie Ihrem ersten Kind auch einen Doppelnachnamen geben, einen Namen von jedem Elternteil. Ist Ihr ältestes Kind nach dem 31. Dezember 2015 geboren?
Dann können Sie auch diesem Kind und allen folgenden Kindern einen Doppelnachnamen geben. Sie haben bis zum 1. Januar 2025 Zeit, den Nachnamen zu ändern.
Näherung
Ihr Kind erhält automatisch einen Nachnamen. Wenn Sie mit diesem Nachnamen einverstanden sind, müssen Sie nichts weitergeben. Möchten Sie einen anderen Nachnamen für Ihr Kind?
So wählen Sie einen anderen Nachnamen für Ihr erstes Kind:
- Sie und Ihr Partner besuchen die Gemeinde persönlich.
- Sie bringen beide einen gültigen Ausweis mit.
- Sie wählen den Nachnamen spätestens bei der Geburtseintragung.