Auswahl eines Nachnamens für Ihr Kind

Die Eltern können gemeinsam entscheiden, welchen Nachnamen ihr erstes Kind erhalten soll. Sie melden den gewählten Nachnamen bei der Gemeinde.

Näherung

So wählen Sie einen anderen Nachnamen für Ihr erstes Kind:

  • Vereinbaren Sie für sich und den anderen Elternteil einen Termin bei der Gemeinde.
  • Beide bringen zum Termin einen gültigen Ausweis mit.
  • Den Familiennamen wählen Sie spätestens bei der Geburtsanzeige. Ihren Namenswunsch können Sie aber bereits vor der Geburt Ihres Kindes angeben. Da die Mutter persönlich zum Termin erscheinen muss, ist dies oft einfacher als die Anzeige der Geburt. Denn Sie müssen die Geburt innerhalb von 3 Werktagen nach der Geburt melden. Für die Mutter kann der Besuch im Rathaus ungelegen kommen.

Kosten

Tarife 2025

  • Die Wahl des Nachnamens bei der Anerkennung ist frei.
  • 17,10 € für einen Auszug aus der Anerkennung.

Beschreibung

Sie können wählen, ob Ihr erstes Kind den Nachnamen der Mutter oder des Vaters tragen soll. Sie können Ihrem ersten Kind auch zwei Nachnamen geben. Ein Name von jedem Elternteil. Die Reihenfolge spielt keine Rolle. Jedes weitere Kind aus derselben Beziehung erhält denselben bzw. dieselben Nachnamen wie das erste Kind.

Sie sind verheiratet oder führen eine eingetragene Partnerschaft

Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen des Vaters. Wenn Sie das wollen, müssen Sie nichts melden. Möchten Sie Ihrem Kind den Nachnamen der Mutter oder eine Kombination aus den Nachnamen der Mutter und des Vaters geben? Dann müssen Sie das weitergeben.

Sie sind nicht verheiratet und führen keine eingetragene Partnerschaft

Ihr Kind erhält automatisch den Nachnamen der Mutter. Möchten Sie dem Kind den Namen des Vaters geben? Oder eine Kombination aus den Nachnamen der Mutter und des Vaters? Dann muss der Vater das Kind erkannt haben. Die Anerkennung eines Kindes und die Wahl eines Nachnamens können gleichzeitig erfolgen.

Hat das Kind zwei Mütter oder zwei Väter? Oder adoptieren Sie ein Kind? Dann besuchen Sie Rijksoverheid .nl für die Regeln.

Bedingungen

Sie sind der gesetzliche Elternteil des Kindes. Nicht wahr? Dann müssen Sie das Kind zunächst anerkennen.

Spätestens bei der Geburtserklärung geben Sie Ihre Wahl bekannt.

  • Bei der Namenswahl müssen beide Elternteile anwesend sein.