Totgeborenes Kind melden
Wurde Ihr Kind leblos geboren? Sie melden es bei der Gemeinde. Der Verlust eines Kindes verursacht großen Kummer. Die Meldung bei der Gemeinde kann Ihnen helfen, damit fertig zu werden. Außerdem haben Sie dann einen offiziellen Beweis dafür, dass Ihr Kind existiert hat. Sie können Ihr Kind auch im Personenstandsregister (BRP) eintragen lassen.
Der Bestattungsunternehmer erledigt die Anmeldung in der Regel online für Sie.
Näherung
Sie geben die Erklärung bei der Gemeinde ab, in der Ihr Kind geboren wurde. Sie benötigen:
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- die Bescheinigung des Arztes über den Tod Ihres Kindes
Möglicherweise auch zeigen:
- Ihr Ehe- oder Partnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde den Namen Ihres Kindes darin aufführt.
So melden Sie Ihr Kind in der Basisregistrierung von Personen (BRP) an:
- Sie wenden sich an die Gemeinde, in der Sie wohnen.
- Sie benötigen mindestens:
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- ein Dokument, das beweist, dass Ihr Kind leblos geboren wurde
Sie können die Anmeldung und die Eintragung des Unternehmensregisters gleichzeitig mit der Anmeldung einreichen. Sie können die Eintragung des Unternehmensregisters auch später vornehmen.
Nach der Online-Meldung kann der Bestattungsunternehmer oder Sie selbst die Sterbeurkunde bei der Gemeinde abholen.