Totgeborenes Kind melden

Wurde Ihr Kind leblos geboren? Sie melden es der Gemeinde. Der Verlust eines Kindes löst große Trauer aus. Eine Anzeige bei der Gemeinde kann bei der Bearbeitung hilfreich sein. Und Sie haben dann einen offiziellen Beweis, dass Ihr Kind existiert. Sie können Ihr Kind auch in der Personal Records Database registrieren ( BRP ).

Der Bestattungsunternehmer erledigt die Anmeldung in der Regel online für Sie.

Näherung

Sie geben die Erklärung bei der Gemeinde ab, in der Ihr Kind geboren wurde. Sie benötigen:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • die Bescheinigung des Arztes über den Tod Ihres Kindes

Möglicherweise auch zeigen:

  • Ihr Ehe- oder Partnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde den Namen Ihres Kindes darin aufführt.

So registrieren Sie Ihr Kind in der Personalaktendatenbank ( BRP ) In:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde, in der Sie wohnen.
  • Sie benötigen mindestens:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • ein Dokument, das beweist, dass Ihr Kind leblos geboren wurde

Sie können die Erklärung abgeben und die BRP - Registrieren Sie sich gleichzeitig mit der Erklärung. Sie können die verwenden BRP Eine Anmeldung ist auch später möglich.

Nach der Online-Meldung kann der Bestattungsunternehmer oder Sie selbst die Sterbeurkunde bei der Gemeinde abholen.

Beschreibung

Die Meldung einer Totgeburt ist nicht obligatorisch, wenn die Schwangerschaft weniger als 24 Wochen gedauert hat. Hat die Schwangerschaft 24 Wochen oder länger gedauert? Dann sollte Ihr Baby bestattet oder eingeäschert werden, und es besteht Meldepflicht.

Sie melden sich in der Gemeinde an, in der Ihr Kind geboren wurde.

Registrieren Sie sich im BRP

Sie können Ihr Kind auch in der Personal Records Database registrieren ( BRP ). Dann werden die Daten Ihres Kindes zu Ihren persönlichen Daten hinzugefügt BRP , zum Beispiel auf MijnOverheid .nl. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Schwangerschaft gedauert hat oder wie lange die Geburt zurückliegt.

Sie melden Ihr Kind in der Gemeinde an, in der Sie wohnen. Sie können diesen Antrag nur für sich selbst stellen, nicht für den anderen Elternteil.

Eintragung des Vornamens in bestehende Urkunden

Gibt es bereits einen Eintrag über Ihr Kind, z. B. eine "Geburtsurkunde (leblos)"? Aber es steht kein Vorname darauf? Die Gemeinde kann trotzdem einen Vornamen in die Urkunde eintragen.

Sobald die Erklärung vorliegt, erhalten Sie die Erlaubnis, das Kind zu begraben oder einzuäschern.

Bedingungen

Die Erklärung kann bestehen:

  • 1 der Eltern des Kindes
  • jemand, der bei der Geburt anwesend war
  • ein Angestellter des Krankenhauses
  • der Bestattungsunternehmer

Sie können Ihr lebloses Kind in der Grundpersonenregistrierung anmelden ( BRP ) wenn du:

  • 1 der Eltern sind
  • in den Niederlanden lebt oder leben wird

Die Todeserklärung muss vor der Bestattung oder Einäscherung abgegeben werden.

Zeitspanne

Ihr Kind wurde nach einer Schwangerschaft von weniger als 24 Wochen geboren

Es spielt keine Rolle, wie lange es her ist, dass Ihr Kind tot geboren wurde. Sie können jederzeit eine Anzeige erstatten und Ihr Kind in der städtischen Personalaktendatenbank registrieren lassen ( BRP ).

Ihr Kind wurde nach einer Schwangerschaft von 24 Wochen oder mehr geboren

Ihr Kind muss innerhalb von 6 Werktagen beerdigt oder eingeäschert werden. Sie müssen vor der Beerdigung eine Steuererklärung abgegeben haben.
Zur Anmeldung im BRP Es spielt keine Rolle, wie lange es her ist, dass Ihr Kind tot geboren wurde.