Totgeborenes Kind melden

Wurde Ihr Kind leblos geboren? Sie melden es bei der Gemeinde. Der Verlust eines Kindes verursacht großen Kummer. Die Meldung bei der Gemeinde kann Ihnen helfen, damit fertig zu werden. Außerdem haben Sie dann einen offiziellen Beweis dafür, dass Ihr Kind existiert hat. Sie können Ihr Kind auch im Personenstandsregister (BRP) eintragen lassen.

Der Bestattungsunternehmer erledigt die Anmeldung in der Regel online für Sie.

Näherung

Sie geben die Erklärung bei der Gemeinde ab, in der Ihr Kind geboren wurde. Sie benötigen:

  • Ihr gültiges Ausweisdokument
  • die Bescheinigung des Arztes über den Tod Ihres Kindes

Möglicherweise auch zeigen:

  • Ihr Ehe- oder Partnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde den Namen Ihres Kindes darin aufführt.

So melden Sie Ihr Kind in der Basisregistrierung von Personen (BRP) an:

  • Sie wenden sich an die Gemeinde, in der Sie wohnen.
  • Sie benötigen mindestens:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument
    • ein Dokument, das beweist, dass Ihr Kind leblos geboren wurde

Sie können die Anmeldung und die Eintragung des Unternehmensregisters gleichzeitig mit der Anmeldung einreichen. Sie können die Eintragung des Unternehmensregisters auch später vornehmen.

Nach der Online-Meldung kann der Bestattungsunternehmer oder Sie selbst die Sterbeurkunde bei der Gemeinde abholen.

Beschreibung

Die Meldung einer Totgeburt ist nicht obligatorisch, wenn die Schwangerschaft weniger als 24 Wochen gedauert hat. Hat die Schwangerschaft 24 Wochen oder länger gedauert? Dann sollte Ihr Baby bestattet oder eingeäschert werden, und es besteht Meldepflicht.

Sie melden sich in der Gemeinde an, in der Ihr Kind geboren wurde.

Registrierung im BRP

Sie können Ihr Kind auch in der Personal Records Database (BRP) registrieren. Dann werden die Daten Ihres Kindes z. B. zusammen mit Ihren persönlichen Daten in das BRP aufgenommen MijnOverheid .nl. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Schwangerschaft gedauert hat oder wie lange die Geburt zurückliegt.

Sie melden Ihr Kind in der Gemeinde an, in der Sie wohnen. Sie können diesen Antrag nur für sich selbst stellen, nicht für den anderen Elternteil.

Eintragung des Vornamens in bestehende Urkunden

Gibt es bereits einen Eintrag über Ihr Kind, z. B. eine "Geburtsurkunde (leblos)"? Aber es steht kein Vorname darauf? Die Gemeinde kann trotzdem einen Vornamen in die Urkunde eintragen.

Sobald die Erklärung vorliegt, erhalten Sie die Erlaubnis, das Kind zu begraben oder einzuäschern.

Bedingungen

Die Erklärung kann bestehen:

  • 1 der Eltern des Kindes
  • jemand, der bei der Geburt anwesend war
  • ein Angestellter des Krankenhauses
  • der Bestattungsunternehmer

Sie können Ihr lebloses Kind bei der Basisregistrierung von Personen (BRP) anmelden, wenn Sie:

  • 1 der Eltern sind
  • in den Niederlanden lebt oder leben wird

Die Todeserklärung muss vor der Bestattung oder Einäscherung abgegeben werden.

Zeitspanne

Ihr Kind wurde nach einer Schwangerschaft von weniger als 24 Wochen geboren

Es spielt keine Rolle, wie lange es her ist, dass Ihr Kind tot geboren wurde. Sie können jederzeit eine Erklärung abgeben und Ihr Kind in das Basisregister (BRP) eintragen lassen.

Ihr Kind wurde nach einer Schwangerschaft von 24 Wochen oder mehr geboren

Die Beerdigung oder Einäscherung Ihres Kindes muss innerhalb von 6 Werktagen stattfinden.
Sie müssen vor der Beerdigung eine Erklärung abgegeben haben. Für die Eintragung in das BRP ist es unerheblich, wie lange es her ist, dass Ihr Kind tot geboren wurde.