Totgeborenes Kind melden
Wurde Ihr Kind leblos geboren? Sie melden es der Gemeinde. Der Verlust eines Kindes löst große Trauer aus. Eine Anzeige bei der Gemeinde kann bei der Bearbeitung hilfreich sein. Und Sie haben dann einen offiziellen Beweis, dass Ihr Kind existiert. Sie können Ihr Kind auch in der Personal Records Database registrieren ( BRP ).
Der Bestattungsunternehmer erledigt die Anmeldung in der Regel online für Sie.
Näherung
Sie geben die Erklärung bei der Gemeinde ab, in der Ihr Kind geboren wurde. Sie benötigen:
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- die Bescheinigung des Arztes über den Tod Ihres Kindes
Möglicherweise auch zeigen:
- Ihr Ehe- oder Partnerschaftsbuch, wenn Sie möchten, dass die Gemeinde den Namen Ihres Kindes darin aufführt.
So registrieren Sie Ihr Kind in der Personalaktendatenbank ( BRP ) In:
- Sie wenden sich an die Gemeinde, in der Sie wohnen.
- Sie benötigen mindestens:
- Ihr gültiges Ausweisdokument
- ein Dokument, das beweist, dass Ihr Kind leblos geboren wurde
Sie können die Erklärung abgeben und die BRP - Registrieren Sie sich gleichzeitig mit der Erklärung. Sie können die verwenden BRP Eine Anmeldung ist auch später möglich.
Nach der Online-Meldung kann der Bestattungsunternehmer oder Sie selbst die Sterbeurkunde bei der Gemeinde abholen.