Entschädigung für chronisch Kranke und Behinderte

Krankheit, Behinderung und/oder Alter bringen zusätzliche Kosten mit sich. Für diese Kosten können Sie unter Umständen Geld von der Gemeinde bekommen: die Beihilfe für chronisch Kranke und Behinderte.

Näherung

Welches Bewerbungsformular sollten Sie verwenden?

  • Sie erhalten Leistungen von der Gemeinde Heerlen oder
  • Sie haben in den letzten 12 Monaten besondere Unterstützung von der Gemeinde Heerlen erhalten und Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse haben sich nicht geändert?

Ist die Antwort auf eine oder zwei Fragen "Ja"?
Dann verwenden Sie das Online-Formular. Sind beide Fragen mit "Nein" zu beantworten? Dann verwenden Sie das Anmeldeformular zum Herunterladen (pdf).

Sie können sich nicht online bewerben? Dann rufen Sie uns bitte an: 045-5604333. Alternativ können Sie das Bewerbungsformular auch ausdrucken und uns per Post oder E-Mail(gemeente@heerlen.nl) zusenden.

Beschreibung

Die Höhe des Zuschusses beträgt 125,00 € pro Kalenderjahr.

Bedingungen

  • Sie sind 18 Jahre oder älter
  • Sie haben die obligatorische Selbstbeteiligung in den zwei Jahren vor dem Jahr, für das Sie einen Antrag stellen, aufgebraucht
  • Ihr Nettoeinkommen liegt unter 120 % der für Sie geltenden Sozialhilfe-Norm, einschließlich Urlaubsgeld. rijksoverheid Die Höhe der Sozialhilfestandards finden Sie unter .nl


  • zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein geringeres Vermögen verfügen als: o Alleinstehende Person 7.575,00 € o Verheiratete/zusammenlebende und alleinerziehende Person 15.150,00 €.

Hinweis: Wenn Sie eine WAJONG/WIA/WAO/WAZ-Leistung vom UWV erhalten, dürfen Sie nicht zu mehr als 35 % erwerbsgemindert sein. Sie erhalten dann eine "Invaliditätsbeihilfe" vom UWV.

Begriff

Die Stadtverwaltung wird innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags eine Entscheidung treffen. Wir können diese Frist einmal verlängern.
Sie können sich bis spätestens zum 1. März des Folgejahres bewerben.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein. Weitere Informationen finden Sie unter: Einlegen eines Widerspruchs.