Beihilfe für chronisch Kranke und Behinderte

Krankheit, Behinderung und/oder Alter verursachen zusätzliche Kosten. Möglicherweise können Sie für diese Kosten Geld von der Gemeinde erhalten: die Beihilfe für chronisch Kranke und Behinderte.

Ansatz

Füllen Sie das Online-Formular aus.

Funktioniert die Online-Beantragung nicht? Dann rufen Sie uns bitte unter der Nummer 045-5604333 an. Wir senden Ihnen dann das Antragsformular zu. Dieses können Sie nach dem Ausfüllen per Post oder E-Mail an uns zurücksenden.

Beschreibung

Die Höhe der Entschädigung beträgt 125,00 € pro Kalenderjahr.

Bedingungen

  • Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  • Sie haben in den zwei Jahren vor dem Jahr, für das Sie den Antrag stellen, die obligatorische Selbstbeteiligung ausgeschöpft.
  • Ihr Nettoeinkommen liegt unter 120 % des für Sie geltenden Sozialhilfesatzes einschließlich Urlaubsgeld. Die Höhe der Sozialhilfesätze finden Sie auf rijksoverheid.nl.
  • Sie verfügen zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein Vermögen, das unter folgenden Beträgen liegt:
    o Alleinstehende 7.770,00 €
    o Verheiratete/Lebenspartner und Alleinerziehende 15.540,00 €

Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine WAJONG/WIA/WAO/WAZ-Leistung vom UWV erhalten, dürfen Sie nicht zu mehr als 35 % arbeitsunfähig sein. Sie erhalten dann eine „Beihilfe bei Arbeitsunfähigkeit” vom UWV.

Zeitspanne

Die Gemeinde trifft innerhalb von acht Wochen nach Eingang Ihres Antrags eine Entscheidung. Diese Zeitspanne einmal verlängert werden.
Sie können Ihren Antrag bis spätestens zum 1. März des folgenden Jahres stellen.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie anschließend mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein. Weitere Informationen finden Sie unter: Widerspruch einlegen.