Entschädigung für chronisch Kranke und Behinderte

Krankheit, Behinderung und/oder Alter bringen zusätzliche Kosten mit sich. Für diese Kosten können Sie unter Umständen Geld von der Gemeinde bekommen: die Beihilfe für chronisch Kranke und Behinderte.

Näherung

Füllen Sie das Online-Formular aus.

Sie können sich nicht online bewerben? Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch: 045-5604333. Wir senden Ihnen dann das Bewerbungsformular zu oder senden es Ihnen per E-Mail zu. Sie können dies ausdrucken und die Anfrage per Post oder E-Mail ( Municipal@heerlen.nl ) an uns senden.

Beschreibung

Die Höhe des Zuschusses beträgt 125,00 € pro Kalenderjahr.

Bedingungen

  • Sie sind 18 Jahre oder älter
  • Sie haben die obligatorische Selbstbeteiligung in den zwei Jahren vor dem Jahr, für das Sie einen Antrag stellen, aufgebraucht
  • Ihr Nettoeinkommen beträgt weniger als 120 % des für Sie geltenden Sozialhilfesatzes, einschließlich Urlaubsgeld. Den Umfang der Unterstützungsstandards finden Sie hier rijksoverheid .nl


  • zum Zeitpunkt der Antragstellung über ein geringeres Vermögen verfügen als: o Alleinstehende Person 7.575,00 € o Verheiratete/zusammenlebende und alleinerziehende Person 15.150,00 €.

Hinweis: Wenn Sie eine WAJONG/WIA/WAO/WAZ-Leistung vom UWV erhalten, dürfen Sie nicht zu mehr als 35 % erwerbsgemindert sein. Sie erhalten dann eine "Invaliditätsbeihilfe" vom UWV.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags eine Entscheidung treffen. Das Zeitspanne Wir können einmal verlängern.
Sie können sich bis spätestens 1. März des Folgejahres bewerben.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein. Weitere Informationen finden Sie unter: Einlegen eines Widerspruchs.