Antrag auf einen Behindertenparkausweis

Haben Sie Probleme beim Parken, weil Sie nicht richtig laufen können? Dann können Sie einen Behindertenparkausweis beantragen. Auch Pflegeeinrichtungen können einen Parkausweis beantragen. Sie beantragen den Parkausweis bei der Gemeinde.

Näherung

So beantragen Sie einen Behindertenparkausweis:

  • Sie beantragen den Behindertenparkausweis bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.
  • Sie benötigen:
    • eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises
    • 1 aktuelles und deutliches Passfoto
    • eine Kopie Ihres Führerscheins (für eine Fahrerkarte)

Kosten

Zolltarife 2024

  • 119,20 € für einen Antrag (oder eine Verlängerung) mit oder ohne ärztliche Untersuchung
  • 122,55 € für eine Anmeldung (oder Verlängerung) mit oder ohne ärztliche Untersuchung (Tarif 2025)
  • 50 € bei Diebstahl oder Verlust der Karte
  • 50 € für einen Antrag für eine Einrichtung

Beschreibung

Mit einem Behindertenparkausweis können Sie in 31 europäischen Ländern auf Behindertenparkplätzen parken. Es gibt 3 verschiedene Ausweise:

  • Fahrerkarte (B): Haben Sie eine Behinderung und fahren selbst Auto? Dann können Sie eine Fahrerkarte beantragen. Die Karte hat kein amtliches Kennzeichen. Sie können die Karte in jedem Auto benutzen.
  • Personenbeförderungsschein (P): Sie haben eine Behinderung und sind auf die Beförderung durch andere angewiesen? Dann beantragen Sie einen Fahrgastausweis.
  • Einrichtungsausweis (I): Erlaubt Einrichtungen des Gesundheitswesens, Bewohner mit Behinderungen zu befördern.

Die Fahrerkarte und die Beifahrerkarte lauten auf Ihren Namen. Daher können nur Sie die Karte benutzen. Sie können die Karte mit jedem Fahrzeug benutzen. Es ist kein amtliches Kennzeichen auf der Karte.

Wenn Sie manchmal Fahrer und manchmal Beifahrer sind, können Sie eine Kombikarte beantragen. Sie beantragen dann eine Karte für beide Situationen. 

Bedingungen

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung eines Behindertenparkausweises für einen Fahrer oder Beifahrer sind:

  • Man kann nicht 100 Meter am Stück gehen und
  • Sie fahren das Fahrzeug selbst (Fahrerkarte), oder
  • Sie sind von Tür zu Tür auf die Fahrerassistenz (Fahrgastkarte) angewiesen. 


Eine ärztliche Untersuchung kann Teil Ihres Antrags sein. Besitzen Sie bereits einen Behindertenparkausweis? Wenn ja, erneuern Sie ihn rechtzeitig. Eine neue ärztliche Untersuchung kann erforderlich sein. Beantragen Sie die Erneuerung mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres Behindertenparkausweises.

Begriff

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Auf diese Weise teilen Sie der Gemeinde mit, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Die Gemeinde prüft Ihren Antrag und trifft eine neue Entscheidung.

Sind Sie danach immer noch nicht mit der Entscheidung der Gemeinde einverstanden? Dann können Sie das Gericht fragen, ob die Gemeinde eine gute Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Berufung".