Einreichung eines Einspruchs
Sind Sie mit einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie bei der Gemeinde einen Einspruch einlegen.
Näherung
Reichen Sie Ihren Einspruch online bei uns ein. Ist dies nicht möglich? Dann können Sie ihn auch schriftlich einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung, sonst können wir den Widerspruch nicht bearbeiten. Dies gilt auch dann, wenn Sie noch mit dem Sachbearbeiter im Gespräch sind.
Digitale Einreichung
Bitte verwenden Sie dazu das digitale Formular. Hierfür benötigen Sie DigiD. Gehen Sie die einfachen Schritte durch und stimmen Sie der weiteren Kontaktaufnahme per E-Mail zu.
Sie erhalten dann keine Papierpost mehr. Wichtig: Siekönnen einen Widerspruch nicht per E-Mail einreichen.
Schriftlich einreichen
Sie können Ihren Widerspruch auch per Post (oder Fax) an folgende Adresse richten:
Es Kollegium des Bürgermeisters und beigeordnete
Postbus 1
6400 AA Heerlen
Fax: (045) 560 39 53.
Legen Sie immer Ihren Einspruch ein:
- gegen welche Entscheidung Sie Einspruch erheben
- Datum und Aktenzeichen der Entscheidung, gegen die Sie Einspruch erheben (fügen Sie eine Kopie der Entscheidung bei)
- Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihren Wohnsitz
- warum Sie Einspruch erheben
- Ihre Unterschrift
- eine Vollmacht, wenn Sie im Namen einer anderen Person Einspruch erheben