Beantragung einer besonderen Unterstützung

Haben Sie ein geringes Einkommen und unerwartet hohe Ausgaben? Dann können Sie eine besondere Unterstützung beantragen. Das ist ein Geldbetrag, um diese Kosten zu bezahlen. Sie können zum Beispiel besondere Unterstützung für Anwalts- und Vormundschaftskosten beantragen. Sie können besondere Unterstützung erhalten, wenn Sie ein geringes Einkommen und kein (oder nur wenig) Vermögen haben. Zum Beispiel, wenn Sie Sozialhilfe beziehen. 

Näherung

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Beschreibung

Die Sonderunterstützung ist ein Geldbetrag zur Deckung unerwarteter Ausgaben. Die Gemeinde kann die Sonderunterstützung als Geschenk oder als Darlehen gewähren.

Wir stellen Ihnen daher einige Fragen:

  • Haben Sie bald genug Geld, um die Kosten zu bezahlen?
  • Hätten Sie es vermeiden können, besondere Hilfe in Anspruch zu nehmen?
  • Brauchen Sie die besondere Unterstützung für eine Kaution?
  • Haben Sie nicht für langlebige Konsumgüter wie einen Kühlschrank oder eine Waschmaschine gespart?

Bedingungen

Wir prüfen unter anderem Ihr Einkommen und Vermögen, um Ihren Anspruch auf besondere Hilfe zu beurteilen. Bei der besonderen Hilfe ist das soziale Minimum etwas höher als der für Sie geltende Hilfestandard. Wir gehen von einem höheren Betrag aus, so dass auch Menschen mit einem Einkommen, das etwas über dem sozialen Minimum liegt, Anspruch auf die Erstattung besonders notwendiger Ausgaben haben. Wie hoch Ihr Einkommen und Vermögen sein darf, können Sie unten nachlesen. Um Anspruch auf besondere Hilfen zu haben, prüfen wir zum Beispiel auch, ob die Kosten notwendig sind und ob Sie für diese Kosten hätten sparen können. 

Welche Einkommensgrenzen gelten für die Tragfähigkeit?

Wenn Ihr Nettoeinkommen (einschließlich Urlaubsgeld) pro Monat weniger als 120 % des Sozialhilfesatzes beträgt, sind Sie nicht zahlungsfähig. Darüber hinausgehende Einkünfte werden wir von der Entschädigung, die Sie erhalten, abziehen. Die Einkommensgrenze für die Schuldenverwaltungskosten beträgt 100 % des Sozialhilfesatzes.
Die Höhe der Unterstützungsstandards finden Sie hier rijksoverheid .nl

Bei den Energiekosten heben wir die Einkommensgrenze auf 130 % des Sozialhilfestandards an.

Welche Vermögensgrenzen gelten?

Außerdem ziehen wir Vermögenswerte ab einem bestimmten Betrag von der Kostenerstattung ab. Unter Vermögen verstehen wir: Besitztümer und/oder Schulden.

Wir lassen die folgenden Beträge frei:

  • Einzelperson €7.575,00
  • Alleinerziehend €15.150,00
  • Verheiratete Paare/Wohngemeinschaften € 15.150,00

Schwellenwert

Für einige Ausgaben gilt ein Schwellenwert von 50 €. Das bedeutet, dass Ihnen die ersten 50,00 € pro Jahr nicht erstattet werden. Wenn Sie eine laufende Sonderunterstützung erhalten, ziehen wir jedes Jahr 50,00 € ab. 

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Das Zeitspanne Die Gemeinde kann einmalig verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Wie Sie das tun, erfahren Sie im Bescheid.