Die Gemeinde bietet eine kollektive Krankenversicherung an. Damit sparen Sie Geld. Sie können dies in Anspruch nehmen, wenn Sie ein Mindesteinkommen haben.

Näherung

  • Die Anmeldung ist einfach online möglich. Gehen Sie dazu auf VGZ und klicken Sie auf Ihre Gemeinde. Hier finden Sie alle Informationen über das VGZ-Südlimburger Paket und können sich direkt anmelden.
  • Sie können sich nicht online bewerben? Dann fordern Sie bei der VGZ telefonisch ein Antragsformular an. Sie können dieses Formular zusammen mit einer Kopie Ihres Reisepasses, Personalausweises oder Ihrer Aufenthaltsgenehmigung kostenlos zurücksenden.

Wenn Sie wechseln, dürfen Sie mit Ihrer bisherigen Krankenkasse nicht im Rückstand sein. Die VGZ wird die Kündigung mit Ihrer bisherigen Krankenkasse vereinbaren.

Beschreibung


Die Gemeinde bietet Personen mit einem Einkommen von bis zu 150 % des Sozialhilfestandards die Möglichkeit, an einer kollektiven Krankenversicherung teilzunehmen: dem Gemeindepaket VGZ Zuid-Limburg. Diese Versicherung besteht aus einer Grundversicherung mit einer kompakten oder umfassenden Zusatzversicherung. In der Versicherung sind die gesetzliche Selbstbeteiligung von 385 € und persönliche Beiträge enthalten.

Kinder bis zu 18 Jahren sind kostenlos mitversichert.

Die Sammelversicherung VGZ Gemeentepakket Zuid-Limburg besteht aus:

  • die obligatorische Grundversicherung und
  • eine kompakte Zusatzversicherung (für den Fall, dass Sie weniger Pflege in Anspruch nehmen oder voraussichtlich in Anspruch nehmen werden) oder
  • eine umfassende Zusatzversicherung (wenn Sie regelmäßige oder häufige Pflege benötigen)

Die Erstattungen der Zusatzversicherung der VGZ sind für die Gemeinde führend. Sind Sie bei einer anderen Gesellschaft versichert und erhalten dort weniger Erstattungen? Wenn ja, können Sie für die Differenz keine besondere Unterstützung beantragen.

Bedingungen

Die Voraussetzung für die Teilnahme an der kollektiven Krankenversicherung der VGZ:

  • Sie verfügen über ein Einkommen von bis zu 150 % des Mindestbetrags.

Begriff

Sie können Ihre Krankenkasse jedes Jahr selbst wählen. Sie können vor dem 1. Januar zu einem anderen Krankenversicherer wechseln.