Beantragung eines Behindertenparkplatzes

Haben Sie eine Behinderung und keinen eigenen Parkplatz? Dann können Sie bei der Gemeinde einen Behindertenparkplatz beantragen.

Näherung

So beantragen Sie einen Behindertenparkplatz:

  • Sie beantragen den Behindertenparkplatz bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.
  • Sie benötigen:
    • eine Skizze des gewünschten Parkplatzes
    • eine Kopie Ihres Behindertenparkausweises (Fahrerkarte)

Kennzeichen ändern oder Behindertenparkplatz kündigen

Wollen Sie den Parkplatz kündigen oder bekommen Sie ein neues Auto? Wenn ja, melden Sie den Kennzeichenwechsel bitte über das Änderungsformular 

Wir prüfen, ob Sie noch einen gültigen Behindertenparkausweis haben und ob das Kennzeichen auf Ihre Wohnanschrift registriert ist. Wenn dies der Fall ist, machen wir uns an die Arbeit. Es kann einige Zeit dauern, bis das neue Schild eintrifft. Haben Sie noch Fragen? Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.

Kosten

Zolltarife 2024


252,60 € für die Reservierung eines Behindertenparkplatzes mit Nummernschild. 66,25 € für den Austausch eines Nummernschildes. 

Beschreibung

Andere Autofahrer dürfen nicht auf einem Behindertenparkplatz parken. Sie erhalten einen reservierten Parkplatz in der Nähe Ihrer Wohnung, der mit dem Kennzeichen Ihres Fahrzeugs versehen ist.
 

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Behindertenparkplatzes sind:

  • Sie haben einen europäischen Parkausweis für Behinderte
  • Ihr Behindertenparkausweis ist noch mindestens 6 Monate gültig
  • Sie besitzen ein Auto, Moped oder Behindertenfahrzeug
  • Sie verfügen nicht über einen eigenen Parkplatz (z. B. eine Einfahrt oder eine Garage)
  • Sie haben eine dauerhafte Gehbehinderung
  • Sie sind ärztlich untersucht worden
  • Sie haben einen gültigen Parkausweis für Behinderte. Wenn Sie einen Beifahrerausweis haben, haben Sie normalerweise keinen Anspruch auf einen Behindertenparkplatz.
  • Im Umkreis von 100 Metern um Ihre Wohnung haben Sie keinen privaten Parkplatz, den Sie trotz Ihrer Behinderung nutzen können.
  • Die Parkdruckmessung zeigt an, dass im Umkreis von 100 Metern von Ihrer Wohnung weniger als 3 freie Parkplätze vorhanden sind. Wir führen die Messung zu verschiedenen Zeiten durch. 
  • Der Eigentümer des Grundstücks, auf dem der Behindertenparkplatz eingerichtet werden soll, erteilt seine Zustimmung.
  • Behindertenparkplätze führen nicht zu unsicheren Situationen oder behindern den Verkehr.
  • Die Polizei gibt eine positive Stellungnahme ab.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Die Änderungsfrist beträgt mindestens 4 Wochen.
Denken Sie daran, dass es länger dauert, den Behindertenparkplatz zu realisieren.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einlegen.

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Antrag auf einen Behindertenparkausweis