Das Programm "Fit und Fun" richtet sich an alle Einwohner von Heerlen, die mindestens 18 Jahre alt sind und über ein Mindesteinkommen verfügen. Die Leistung ist ein Zuschuss zu den Kosten für individuelle gemeinschaftliche, soziale, sportliche und/oder kulturelle Aktivitäten.

Näherung

Möchten Sie wissen, ob es sinnvoll ist, sich zu bewerben? Dann schauen Sie bei CalculateYourRight vorbei. Innerhalb weniger Minuten wissen Sie, ob Sie sich bewerben können.

Beantragen Sie die Zulage online. Tun Sie dies rechtzeitig: Ihr Antrag muss bis spätestens 31. Dezember bei der Gemeinde eingehen. Sie erhalten die Zulage nicht rückwirkend.

Dem Bewerbungsformular können Sie entnehmen, welche Nachweise Sie beifügen müssen. 

Beschreibung

Beziehen Sie bereits monatliche Sozialhilfeleistungen?

Jedes Jahr im Januar überprüfen wir, wer Sozialhilfe bezieht und Anspruch auf die Beihilfe hat. Erfüllen Sie die Bedingungen der Regelung? Dann zahlen wir im Februar aus. Sie müssen also nicht selbst einen Antrag stellen.

Der Berater prüft auch, ob Sie Anspruch auf Fit und Fun haben, wenn Sie:

  • eine monatliche Unterstützung für den Lebensunterhalt beantragt oder
  • eine besondere Unterstützung beantragen und keine monatliche Leistung von der Gemeinde erhalten

Haben Sie Anspruch auf diese Regelung? Wenn ja, erhalten Sie diese zusammen mit der Entscheidung über die Förderanträge.

Sie erhalten keine monatliche Sozialhilfe?

Sie haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe oder besondere Unterstützung? Dann beantragen Sie sie selbst. Wir haben noch keine Angaben zu Ihrem Einkommen. 

Die Gebühr beträgt 75,00 € pro Person.

Bedingungen

Die Bedingungen sind: 

  • Sie sind 18 Jahre alt oder älter und erhalten monatliche Sozialhilfeleistungen oder IOAW- oder IOAZ-Leistungen von der Gemeinde.
  • Sie haben ein anderes Einkommen, das 110 % der Sozialhilfenorm nicht übersteigt. Diese Norm kann sich ändern und hängt vom Alter und der Familiensituation ab.
  • Sie erhalten keine Studienfinanzierung oder könnten Anspruch darauf haben. 

Begriff

Die Gemeinde trifft innerhalb von acht Wochen eine Entscheidung. Wir können diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Wie Sie das tun, erfahren Sie im Bescheid.