Beantragung einer individuellen Einkommensergänzung

Der individuelle Einkommenszuschlag ist ein Beitrag für Menschen, die über einen längeren Zeitraum mit einem geringen Einkommen auskommen müssen. Beantragen Sie den Zuschuss bei der Gemeinde.

Näherung

Möchten Sie eine Einkommensergänzung beantragen?

  • Haben Sie im letzten Jahr auch einen Einkommenszuschuss erhalten? Wählen Sie die Schaltfläche: Online regeln.
  • Beantragen Sie zum ersten Mal einen Einkommenszuschuss? Wählen Sie die Schaltfläche: Antragsformular herunterladen (pdf)

Möchten Sie wissen, ob es sinnvoll ist, sich zu bewerben? Dann werfen Sie einen Blick auf BerekenUwRecht.
Innerhalb weniger Minuten erfahren Sie, ob Sie den Antrag abschicken können. Beantragen Sie die Zulage einmal alle 12 Monate. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, denn Sie erhalten die Zulage nicht rückwirkend.
Auf dem Antragsformular ist angegeben, welche Belege Sie beifügen müssen. 

Beschreibung

Sie können das Geld frei ausgeben. Zum Beispiel für Dinge, die Sie mit einem Mindesteinkommen nur schwer bezahlen können, wie einen neuen Kühlschrank oder einen Fernseher.

Die Höhe der Zulage ist für:

  • Einzelperson: €458
  • Alleinerziehend: €528
  • Verheiratete/Lebensgefährten: € 324
  • Kostenbeteiligung: € 279

Bedingungen

Wann können Sie eine individuelle Einkommensergänzung beantragen? 

  • Sie wohnen in Heerlen, wenn Sie sich bewerben.
  • Sie sind 21 Jahre alt oder älter, aber noch nicht im Rentenalter.
  • Sie haben keine Aussicht auf eine Verbesserung Ihres Einkommens.
  • Sie haben 12 Monate vor Ihrem Antrag keinen Einkommenszuschuss erhalten.
  • Ihr Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung übersteigt nicht das nach dem Bundesteilhabegesetz zulässige Maß:
    • Für Einzelpersonen: 7.575,00 €.
    • Für Ehepaare und Alleinerziehende: 15.150,00 €. 
  • Ihr Einkommen muss seit mindestens 36 Monaten ab dem Datum der Antragstellung gering sein. Geringes Einkommen bedeutet: ein Einkommen auf dem für Sie geltenden Sozialhilfeniveau.
  • Sie haben keine Aussicht auf eine Verbesserung Ihres Einkommens. Dies ist der Fall, wenn: 
    • Sie sind vollständig und dauerhaft erwerbsunfähig. (80-100 % Arbeitsunfähigkeit).

    • Sie können höchstens eine ehrenamtliche Tätigkeit oder eine gleichwertige nicht regelmäßige Arbeit ausüben. Mit dieser Arbeit erfüllen Sie Ihre Arbeitspflicht.

    • Wenn unklar ist, ob Sie Aussicht auf eine Verbesserung Ihres Einkommens haben, können wir eine Untersuchung durchführen. Wenn Sie nicht an einer solchen Untersuchung teilnehmen wollen, können wir Ihren Anspruch auf den Einkommenszuschlag nicht feststellen. 

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.