Studienbeihilfe
Studieren Sie und sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen? Dann haben Sie möglicherweise zusätzlich zu Ihrer Studienbeihilfe (WSF) oder Ihrem Ausbildungsbeitrag und Ihrer Schulkostenbeihilfe (WTOS) Anspruch auf eine Studienbeihilfe von der Gemeinde.
Näherung
Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit den entsprechenden Unterlagen zurück. Nur wenn nötig, laden wir Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein.