Studieren Sie und sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung nicht oder nur eingeschränkt in der Lage, ein zusätzliches Einkommen zu erzielen? Dann haben Sie möglicherweise zusätzlich zu Ihrer Studienbeihilfe (WSF) oder Ihrem Ausbildungsbeitrag und Ihrer Schulkostenbeihilfe (WTOS) Anspruch auf eine Studienbeihilfe von der Gemeinde.

Näherung

Füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es mit den entsprechenden Unterlagen zurück. Nur wenn nötig, laden wir Sie zu einem Vorstellungsgespräch ein.

Beschreibung

Die Studienbeihilfe ist eine Beihilfe für Studierende mit Behinderungen. Die Idee hinter der Zulage ist, dass Ihre Behinderung es Ihnen erschwert oder unmöglich macht, neben dem Studium einer Nebenbeschäftigung nachzugehen.

Wie hoch ist der Zuschuss pro Monat?

  • 21 Jahre und älter: 352,80 €.
  • 20 Jahre: 282,23 €.
  • 19 Jahre: €211,67
  • 18 Jahre: €176,40
  • 17 Jahre: €139,35
  • 16 Jahre: €121,71
  • 15 Jahre: €105,84

Wenn Sie verheiratet sind und beide die Voraussetzungen erfüllen, hat jeder von Ihnen einen eigenen Anspruch auf die Zulage.

Gut zu wissen:

  • Bekommen Sie eine Praktikumsvergütung? Ein Praktikum ist oft ein obligatorischer Teil des Studiums. Der Zuschuss für die Praktikumsvergütung beträgt 211,67 €. Bekommen Sie mehr? Dann ziehen wir dies von der Studienbeihilfe ab.      
  • Ein rückwirkender Antrag ist möglich, wenn Sie in diesem Zeitraum Anspruch auf Studienbeihilfe hatten und der Stichtag am oder nach dem 1. April liegt.
  • Die Studienzeitbeihilfe läuft parallel zur Studienzeitfinanzierung (WSF) oder zum Ausbildungsbeitrag und zur Schulkostenbeihilfe (WTOS).

Bedingungen

Sie haben Anspruch auf die Studienbeihilfe, wenn Sie:

  • 15 Jahre oder älter sind
  • erhält keine Wajong-Leistung
  • Studienbeihilfe (WSF) oder erhalten einen Beitrag über das Gesetz über den Beitrag zu den Ausbildungs- und Schulkosten (WTOS).
    Bitte beachten Sie: Sie haben keinen Anspruch auf die Studienbeihilfe, wenn Sie ein Darlehen für lebenslanges Lernen erhalten.   
  • aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dauerhaft nicht in der Lage sind, neben dem Studium ein Einkommen zu erzielen. Dauerhaft bedeutet, dass kurzfristig keine Besserung zu erwarten ist.
    • Wenn Sie nachweisen können, dass Ihre Behinderung dauerhaft und ausreichend schwer ist, ist ein ärztliches Gutachten nicht erforderlich. Wir prüfen dann anhand Ihrer Angaben, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
    • Wenn Sie nicht nachweisen können, dass es sich um eine dauerhafte und ausreichend schwere Behinderung handelt, kann die Gemeinde eine ärztliche Untersuchung verlangen.

Begriff

Erst wenn wir alle angeforderten Informationen erhalten haben, trifft das Team Income innerhalb von 8 Wochen eine Entscheidung.

Einspruch und Beschwerde

Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Wie Sie das tun, erfahren Sie im Bescheid.

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