Antrag auf Alleinverdienerzuschuss

Manchmal haben Partner zusammen ein Einkommen, das unter dem Existenzminimum liegt. Sie können Anspruch auf die Alleinverdienerzulage haben.
Sind Sie der Meinung, dass Sie die Zulage erhalten sollten und haben noch kein Schreiben von uns erhalten? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Näherung

Fordern Sie ein Antragsformular an und füllen Sie es aus.
Für den Antrag benötigen Sie Kopien der folgenden Unterlagen: 

  • Einen gültigen Ausweis (kein Führerschein) oder ein Ausländerdokument von Ihnen und/oder Ihrem Partner.
  • Angaben zum Einkommen von Ihnen und Ihrem Partner. Legen Sie dann die letzte Gehaltsabrechnung oder den letzten Einkommensnachweis aus dem Monat vor der Antragstellung vor. Daraus berechnen wir das voraussichtliche Jahreseinkommen. Wenn Ihr monatliches Einkommen schwankt, reichen Sie eine Lohnabrechnung oder eine Einkommensangabe für 3 Monate ein.
  • Die Mietabrechnung für Juli 2024 und Juli 2025, aus der die zu zahlende Kaltmiete und die Nebenkosten (falls vorhanden) hervorgehen.
  • Der endgültige Einkommensteuerbescheid 2025. Liegt Ihnen der endgültige Bescheid noch nicht vor, reichen Sie den vorläufigen Bescheid ein.
  • Die endgültige Bewertung der Nachträge 2025. Wenn Sie die endgültige Bewertung noch nicht haben, reichen Sie die vorläufige Bewertung ein.
  • Ihre Bankkarte oder der letzte Kontoauszug.

Sie können das Formular mit allen Kopien per Post schicken oder es am Schalter abgeben.

Beschreibung

Menschen mit Problemen als Alleinverdiener haben keinen Anspruch auf Zuschüsse, die Familien, die Sozialleistungen beziehen, von der Gemeinde erhalten. In diesem Fall können Sie vielleicht den Alleinverdienerzuschuss erhalten. Die meisten Menschen erhalten diesen Zuschuss automatisch. Das liegt daran, dass die Gemeinde von der Steuerverwaltung eine Liste erhält, auf der steht, wer Anspruch auf den Zuschuss hat.

Vorläufige Regelung

Die Regierung arbeitet an einer dauerhaften Lösung, die voraussichtlich im Jahr 2028 in Kraft treten wird. Bis dahin können die vom Alleinverdienerproblem betroffenen Einwohner einen Antrag bei der Gemeinde stellen.
Wir berechnen, ob Ihr Nettoeinkommen (einschließlich Miete und Pflegegeld) niedriger ist als das Einkommen, das Sie allein durch Sozialleistungen erzielen würden. Für eine mögliche Unterdeckung in den Jahren 2025, 2026 und 2027 können Sie einen Festzuschuss erhalten.

Was ist, wenn dieser Zuschuss nicht ausreicht?

Reicht dieser Zuschuss nicht aus, um die entgangenen Leistungen auszugleichen, können Sie auch eine zusätzliche Sonderunterstützung beantragen.

Bedingungen

Sie können die Zulage in Anspruch nehmen, wenn Sie alle folgenden Bedingungen erfüllen: 

  • Sie sind verheiratet oder leben zusammen und;
  • Sie sind Partner für Steuern und Sozialleistungen und;
  • Sie erhalten Miete und/oder Pflegegeld und;
  • einer von Ihnen beiden erhält Leistungen vom UWV oder einer (privaten) Versicherung, während der andere kein oder nur ein geringes Einkommen hat und;
  • die Person mit geringem oder keinem Einkommen ist nach 1962 geboren oder erhält keine allgemeine Steuergutschrift vom Finanzamt.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Zeitspanne einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Gegen die Entscheidung über Ihren Antrag können Sie innerhalb von 6 Wochen Widerspruch einlegen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Widerspruch ein.