Teilhabe an der Gesellschaft

In Heerlen wollen wir, dass alle Menschen mit oder ohne Behinderung teilhaben können. Außerdem ist es uns wichtig, dass Sie so lange wie möglich unabhängig leben können.
Manchmal ist dazu Unterstützung nötig, zum Beispiel wegen Alter, Krankheit oder Behinderung. Wir gehen davon aus, dass Sie zunächst versuchen werden, Ihr Problem selbst zu lösen. Schauen Sie, was Sie mit Ihrer Familie, Freunden, Nachbarn und Bekannten lösen können. Ist das nicht genug? Wenden Sie sich telefonisch an das Team Wmo.

Näherung

Wie arbeiten wir?

  • Sie füllen das Online-Formular aus.
  • Haben Sie niemanden in Ihrer Nähe, der Ihnen helfen kann? Dann können Sie kostenlose Hilfe von MEE erhalten.
  • Das WMO-Team prüft mit Ihnen, welches Hilfegesuch Sie haben. Dazu gehören die folgenden Fragen:
    • Was können Sie noch selbst tun?
    • Was können die Menschen um Sie herum für Sie tun?
    • Welche kommunalen Einrichtungen können Ihnen helfen?
  • Nach dem Gespräch verfasst die Gemeinde einen Bericht. 
  • Wenn ja, benötigen Sie eine maßgeschneiderte Einrichtung? Stellen Sie einen Antrag bei der Gemeinde.
    Manchmal können Sie eine maßgeschneiderte Einrichtung vom WMO als persönliches Budget (pgb) erhalten.

Kosten

Für eine maßgeschneiderte Leistung im Rahmen der Wmo kann eine Zuzahlung verlangt werden:

  • Diese Zuzahlung beträgt maximal 20,60 € pro Monat.
  • Einwohner mit einem Einkommen auf Sozialhilfeniveau müssen keine Zuzahlung leisten. 

Die Zentrale Verwaltungsstelle (CAK ) zieht die Zuzahlung ein.  

Beschreibung

Wozu können Sie uns kontaktieren?

  • Sie können Ihre Wohnung nicht mehr sauber halten (Haushaltshilfe)
  • Sie können sich nicht mehr in und um Ihre Wohnung bewegen (Hilfsmittel)
  • Sie können sich in der Region nicht mehr selbständig fortbewegen (Transportversorgung)
  • Sie können Ihre Wohnung nicht mehr normal nutzen (Wohnungsumbau)

Sie können bei uns auch einen Behindertenparkausweis beantragen.

Andere Fragen zur Pflege?

Haben Sie Fragen zu Beratung oder Tagesbetreuung? Dann wenden Sie sich bitte an das Buurtteams Heerlen.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie danach mit der Entscheidung über den Einspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie Widerspruch bei Gericht ein.