Persönliches Budget

Mit einem persönlichen Budget (pgb) organisieren Sie selbst die Pflege oder Unterstützung, die Sie benötigen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde oder der Sozialversicherungsanstalt (SVB).

Haben Sie ein Beratungsanliegen? Besprechen Sie dies mit einem Mitarbeiter der Gemeinde.
Vielleicht ist die allgemeine Regelung des Buurtteams Heerlen eine gute Lösung für Sie. Dann brauchen Sie kein PGB.

Näherung

So beantragen Sie ein persönliches Budget (pgb):

  • Gehen Sie auf die Website der Sozialversicherungsbank. Hier können Sie sehen, wie der Antrag für die einzelnen Arten von pgb aussieht.

Kosten

In den meisten Fällen werden Sie eine Zuzahlung leisten müssen.

Der CAK bestimmt die Höhe Ihres Eigenbeitrags. 

Beschreibung

Das persönliche Budget (pgb) ist ein Betrag, den Sie selbst für Pflege oder Unterstützung ausgeben können. Sie wählen zum Beispiel aus, wen Sie als Haushaltshilfe einstellen. Das kann eine Fachkraft sein, aber auch ein Nachbar oder ein Familienmitglied. Mit dem pgb können Sie auch einen Treppenlift oder einen Scooter kaufen, der nicht von der Gemeinde gestellt wird. Oder Sie können mit einem pgb eine Jugendhilfe kaufen.

Es gibt 4 Arten von pgb, für Pflege und Unterstützung von:

  • Jugendförderung
  • Gesetz zur sozialen Unterstützung (Wmo)
  • Gesetz über die Langzeitpflege (Wlz)
  • Krankenversicherungsgesetz (Zvw)

Sie erhalten den Beitrag nicht auf Ihr Bankkonto. Sie bezahlen die Leistungserbringer also nicht selbst. Sie beauftragen die Sozialversicherungsanstalt (SVB) mit der Bezahlung Ihrer Leistungserbringer. Sie müssen selbst Aufzeichnungen über die von Ihnen bezogenen Leistungen führen. Die SVB bezahlt die Leistungserbringer auf der Grundlage einer Rechnung, einer Zeiterfassung oder einer monatlichen Zahlung.

Sie können das Persönliche Budget (pgb) auch nutzen, um Pflegeleistungen in anderen EU-Ländern zu kaufen.

Bedingungen

Zu den Bedingungen für die Beantragung eines persönlichen Budgets (pgb) gehören:

  • Sie sind bei einer niederländischen Gemeinde gemeldet.
  • Sie sind pgb-fähig. Das heißt zum Beispiel, dass Sie wissen, welche Pflege Sie brauchen. Und wie Sie gute Vereinbarungen mit einem Pflegedienst treffen können. Sie können auch Aufzeichnungen führen. 

    Sie können jemanden aus Ihrem Umfeld oder einen formellen Vertreter um Hilfe bitten. Mehr darüber können Sie auf der Website Rijksoverheid lesen .

Hinweis: Bei der Bewilligung eines persönlichen Budgets verlangt die Gemeinde ein Führungszeugnis (VOG) des Betreuers.

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