Wenn Sie mit der Entscheidung einer Gemeinde über einen von Ihnen eingelegten Einspruch nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Dies geschieht in der Regel vor Gericht.
Wenn Sie mit einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, z. B. wenn Ihr Antrag auf eine Genehmigung abgelehnt wurde, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Sie können die Stadtverwaltung um Informationen über Politiken oder andere Dokumente bitten. Dies wird durch das Gesetz über die offene Verwaltung geregelt. Jeder kann um Informationen bitten.
Sind Sie mit einem Plan oder einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Ihre Meinung äußern. Sie können Ihre Meinung per Post oder mündlich übermitteln.