Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde über einen von Ihnen erhobenen Einspruch nicht einverstanden? Sie können Widerspruch einlegen. Tun Sie dies beim Gericht.
Sind Sie mit einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden, wenn z. B. Ihr Genehmigungsantrag abgelehnt wurde? Dann können Sie Einspruch einlegen.
Sie können die Stadtverwaltung um Informationen über politische Maßnahmen oder Dokumente bitten. Dies wird durch das Gesetz über die offene Verwaltung geregelt. Jeder kann um Informationen bitten.
Wenn Sie einen von der Gemeinde verursachten Schaden haben, können Sie die Gemeinde haftbar machen. Beantragen Sie eine Entschädigung von der Gemeinde.
Sind Sie mit einem Plan oder einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie Ihre Meinung äußern. Sie können Ihre Meinung per Post oder mündlich übermitteln.