Einlegen einer Beschwerde
Sind Sie mit der Entscheidung einer Gemeinde über einen von Ihnen erhobenen Einspruch nicht einverstanden? Dann können Sie dagegen Widerspruch einlegen. Dies geschieht in der Regel vor dem Gericht.
Näherung
So legen Sie einen Widerspruch ein:
- Sie wenden sich an die Beschwerdestelle, in der Regel an das Gericht.
- Geben Sie in Ihrer Beschwerdeschrift an:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- das Datum, an dem die Beschwerdeschrift verfasst wurde
- Beschreibung und Datum der Entscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind (oder eine Kopie der Entscheidung)
- der Grund für Ihre Beschwerde
- Ihre Unterschrift