Ansichten einreichen
Wenn Sie mit einem Plan oder einer Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden sind, können Sie Ihren Standpunkt darlegen. Sie können Ihre Meinung per Post oder mündlich an die Gemeinde übermitteln.
Sie können sich beispielsweise äußern, wenn für das Grundstück, auf dem Sie wohnen, ein neuer Flächennutzungsplan aufgestellt wird und Sie damit nicht einverstanden sind.
Näherung
Sie können Ihre Meinung schriftlich oder mündlich äußern. Mündliche Stellungnahmen sind nur möglich, wenn dies in der Veröffentlichung angegeben ist.
Auf diese Weise können Sie sich mündlich äußern:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Gemeindeverwaltung.
- Teilen Sie uns Ihre Meinung mit.
- Die Stadtverwaltung wird Ihre mündliche Stellungnahme zu Protokoll nehmen.
- Sie unterschreiben den Bericht.
- Die Stadtverwaltung wird Ihnen eine persönliche Nachricht mit der endgültigen Entscheidung zukommen lassen.
Auf diese Weise können Sie Ihren Standpunkt schriftlich darlegen:
- Schicken Sie Ihre Meinung an die Gemeinde. Darin wird angegeben:
- Ihren Namen und Ihre Adresse
- den Plan oder die Entscheidung, mit der Sie nicht einverstanden sind. Legen Sie z. B. eine Kopie des Entwurfs bei oder notieren Sie das Aktenzeichen.
- warum Sie mit dem Entwurf oder der Entscheidung nicht einverstanden sind
- das Datum, an dem Sie die Stellungnahme verfassen
- Ihre Unterschrift
- eventuell eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift
- Sie erhalten eine Empfangsbestätigung für Ihre schriftliche Stellungnahme.
- Die Stadtverwaltung wird Ihnen eine persönliche Nachricht mit der endgültigen Entscheidung zukommen lassen.