Informationsanfrage Open Government Act

Sie können bei der Gemeinde eine Verwaltungsauskunft beantragen. Jeder kann um Informationen bitten. Die Gemeinde muss nicht alle Informationen an Sie weitergeben.

Es kann sich um Informationen aus der Police oder aus anderen Dokumenten handeln.

Näherung

Auf diese Weise können Sie Informationen anfordern:

  • Kontaktieren Sie die Gemeinde.
  • Weitersagen:
    • worüber Sie Informationen wünschen
    • welche Dokumente Sie einsehen möchten

Kosten

Die Gemeinde kann eine Gebühr erheben. Wie viel Sie zu zahlen haben, hängt davon ab, wie Sie die Informationen erhalten möchten. Sie erfahren im Voraus, wie hoch die Kosten für Sie sein werden.

  • kostenlos: digitale Übermittlung der Informationen
  • kostenlos: Informationen auf schwarz-weißem A4-Papier (maximal 5 Seiten)
  • Wenn Sie viele Informationen benötigen, erheben wir eine Gebühr. Wir werden Sie immer zuerst kontaktieren

Beschreibung

Sie können die Stadtverwaltung um Informationen über Richtlinien oder andere Dokumente bitten. Dies ist im Open Government Act (Woo) festgelegt.

Die Gemeinde kann die Informationen auf folgende Weise bereitstellen:

  • Sie werden eine Kopie erhalten.
  • Sie können das Dokument einsehen.
  • Sie erhalten eine Zusammenfassung des Inhalts.
  • Sie erhalten dann Informationen über den Inhalt.
  • Sie erhalten die Informationen über das Internet.

Gemeinden und andere Behörden werden auch selbst aktiv Informationen öffentlich machen. Diese Informationen finden Sie auf der Open Government Information Platform.

Bedingungen

Die Voraussetzungen für die Stellung eines Auskunftsersuchens sind:

  • Die Informationen sind bei der Gemeinde verfügbar (und nicht etwa bei einem Ministerium oder einer Provinz).
  • Sie dürfen keine Dokumente einsehen:
    • Diejenigen, die die Sicherheit des Landes betreffen
    • den König und die Regierung in Gefahr zu bringen
    • die vertrauliche Daten von Unternehmen enthalten
    • Informationen über das Privatleben anderer enthalten (Allgemeine Datenschutzverordnung, AVG)

Die Gemeinde kann auch aus anderen Gründen beschließen, die Informationen nicht weiterzugeben. Zum Beispiel:

  • Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten
  • staatliche Inspektion, Kontrolle und Überwachung
  • den Schutz des Naturraums, auf den sich die Informationen beziehen

Begriff

Die Gemeinde schickt Ihnen innerhalb von 4 Wochen nach Eingang Ihres Antrags einen Bescheid. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um 2 Wochen verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können Widerspruch einlegen, wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Antrag nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Ist es wichtig, dass Sie schnell eine Antwort erhalten? Dann beantragen Sie bei Gericht auch eine vorläufige Entscheidung (Provisorium).

Sind Sie anschließend mit der Entscheidung der Gemeinde über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann wenden Sie sich an das Gericht.