Informationsanfrage Open Government Act

Der Open Government Act (Woo) regelt, dass jeder die Gemeinde auffordern kann, Informationen zu veröffentlichen.

Sie können bei der Gemeinde eine Verwaltungsauskunft beantragen. Jeder kann um Informationen bitten. Die Gemeinde muss nicht alle Informationen an Sie weitergeben.

Online vereinbaren

Sie stellen einen Informationsantrag, wenn Sie Informationen wünschen, die nur für Sie selbst wichtig sind. Sie brauchen nicht, dass wir die Informationen für jedermann zugänglich machen. Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff "Informationsanfrage".

E-Mail senden

Näherung

Jeder kann einen WOO-Antrag stellen. So können Sie Informationen anfordern:

  • Setzen Sie sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung und leiten Sie sie weiter:
    • worüber Sie Informationen wünschen
    • welche Dokumente Sie anzeigen möchten. 
  • Das kann sein: 
  • Haben Sie Fragen? Haben Sie Fragen oder wünschen Sie weitere Informationen? Bitte senden Sie eine E-Mail an Woo-desk@heerlen.nl. Unser Ansprechpartner wird Ihnen weiterhelfen.

Kosten

Die Gemeinde kann eine Gebühr erheben. Wie viel Sie zu zahlen haben, hängt davon ab, wie Sie die Informationen erhalten möchten. Sie erfahren im Voraus, wie hoch die Kosten für Sie sein werden.

  • kostenlos: digitale Übermittlung der Informationen
  • kostenlos: Informationen auf schwarz-weißem A4-Papier (maximal 5 Seiten)
  • Wenn Sie viele Informationen benötigen, erheben wir eine Gebühr. Wir werden Sie immer zuerst kontaktieren

Beschreibung

Sie können die Stadtverwaltung um Informationen über Richtlinien oder andere Dokumente bitten. Dies ist im Open Government Act (Woo) festgelegt.

Die Gemeinde kann die Informationen auf folgende Weise bereitstellen:

  • Sie werden eine Kopie erhalten.
  • Sie können das Dokument einsehen.
  • Sie erhalten eine Zusammenfassung des Inhalts.
  • Sie erhalten dann Informationen über den Inhalt.
  • Sie erhalten die Informationen über das Internet.

Gemeinden und andere Behörden werden auch selbst aktiv Informationen öffentlich machen. Diese Informationen finden Sie auf der Open Government Information Platform.

Bedingungen

Die Bedingungen, die Ihr Holzantrag erfüllen muss:

  • Klare Beschreibung dessen, worüber Sie Informationen wünschen
  • Die Informationen sind in einem Dokument festgehalten
  • Die Informationen sind bei der Gemeinde verfügbar (und nicht etwa bei einem Ministerium oder einer Provinz).
  • Die Informationen müssen sich auf eine Politik der Gemeinde beziehen, d.h. auf die Vorbereitung und Durchführung oder auf eine Aufgabe der Gemeinde
  • Ihre Kontaktangaben wie Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift und Telefonnummer

Begriff

Wenn Sie einen Woo-Antrag gestellt haben, werden Sie so schnell wie möglich von dem für Ihren Antrag zuständigen Sachbearbeiter benachrichtigt. Die Gemeinde hat 4 Wochen Zeit, um eine Entscheidung zu treffen. Die Gemeinde kann diese Frist um 2 Wochen verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können Widerspruch einlegen, wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Antrag nicht einverstanden sind. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Ist es wichtig, dass Sie schnell eine Antwort erhalten? Dann beantragen Sie bei Gericht auch eine vorläufige Entscheidung (Provisorium).

Sind Sie anschließend mit der Entscheidung der Gemeinde über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann wenden Sie sich an das Gericht.