Einreichung einer Beschwerde über die Gemeinde
Wenn Sie von einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung nicht gut behandelt wurden, können Sie eine Beschwerde bei der Stadtverwaltung einreichen.
Näherung
Reichen Sie Ihre Beschwerde über das Online-Formular ein.
Beschreibung
Es kann sein, dass Sie mit der Art und Weise, wie Sie von einem Angestellten oder Direktor der Gemeinde behandelt wurden, unzufrieden sind. Dann können Sie eine Beschwerde bei der Gemeinde einreichen. Zum Beispiel bei einem Beschwerdekoordinator.
Die Gemeinde kann Sie um weitere Erläuterungen bitten. Dies kann auch mündlich geschehen. Sie erklären dann genau, was passiert ist. Die Gemeinde schickt Ihnen den Bescheid zu.
Bedingungen
Dieses Beschwerdesystem befasst sich nicht mit Meldungen, wie z. B. nicht ordnungsgemäß funktionierende Straßenlaternen oder ein loser Pflasterstein.
Wir werden die Beschwerde nicht berücksichtigen, wenn:
- Sie haben sich schon einmal darüber beschwert, wie die Gemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt oder wie Sie von einem Mitarbeiter behandelt wurden. Und diese Beschwerde wurde nach den Regeln des Allgemeinen Verwaltungsrechtsgesetzes behandelt.
- Das fragliche Verhalten liegt mehr als ein Jahr zurück.
- Wenn Sie mit einer Entscheidung in der Sache nicht einverstanden sind, können Sie immer noch Einspruch erheben und Widerspruch einlegen, aber das haben Sie noch nicht getan.
- Sie haben ein Verfahren eingeleitet, um eine gerichtliche Stellungnahme zu dem Verhalten einzuholen. Oder es liegt bereits ein Gerichtsurteil zu diesem Verhalten vor.
- Es gibt eine laufende Untersuchung des Verhaltens, über das Sie sich beschweren.
- Das Interesse des Beschwerdeführers oder die Schwere des Verhaltens sind nicht ausreichend.
Begriff
- Wenn wir die Beschwerde nicht aufgreifen, werden Sie immer innerhalb von vier Wochen benachrichtigt.
- Wir werden Ihre Beschwerde innerhalb von sechs Wochen bearbeiten. Wir können diese Frist um vier Wochen verlängern.
Sobald Ihre Beschwerde bei uns eingegangen ist, wird sich der zuständige Sachbearbeiter der Gemeinde mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie werden immer schriftlich über die Bearbeitung Ihrer Beschwerde informiert.