Auszahlung der Leistung
Nach Ablauf eines Monats berechnen wir, wie hoch Ihre Leistung für diesen Monat ist. Wir zahlen Ihre Leistung um den 15. des Folgemonats aus. Das bedeutet, dass Ihre Leistung für März zum Beispiel um den 15. April auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird. Das Geld wird auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen.
Sie erhalten einen Leistungsbescheid ab Ihrer ersten Leistung und wenn sich die Höhe Ihrer Leistung ändert.
Urlaubsgeld
Zusätzlich zu Ihrer Leistung haben Sie Anspruch auf Urlaubsgeld. Wir behalten das Urlaubsgeld monatlich ein und zahlen es Ihnen im Monat Juni oder innerhalb von drei Monaten nach Beendigung Ihrer Leistung aus.
Jährliche Erklärung
Wenn Sie eine steuerpflichtige Leistung von uns erhalten haben, bekommen Sie zweimal eine Jahresabrechnung. Die Kopie benötigen Sie u. a. für Ihre Einkommensteuererklärung, den Mietzuschuss und die Studienbeihilfe. Wir bearbeiten die Jahresbescheinigung im Monat Februar.
Die Sonderhilfe wird in der Regel nicht besteuert. Nur Sonderhilfen, die eine Einkommensergänzung darstellen (ergänzende Jugendhilfe), werden besteuert und gelten daher als Einkommen. Allgemeine Leistungen werden jedoch besteuert, es sei denn, sie werden in Form eines Gelddarlehens oder als Vorschuss gewährt.
Wenn Sie nur unversteuerte Unterstützung erhalten haben, bekommen Sie keine Jahresbescheinigung.
Haben Sie Anspruch auf andere Regelungen?
Wenn Sie wissen wollen, ob Sie zusätzlich zu Ihren Leistungen Anspruch auf andere Regelungen haben, besuchen Sie die Website berekenuwrecht.