Wohnungen an Arbeitsmigranten oder in geschützten Wohngegenden vermieten
Möchten Sie eine Wohnung an Arbeitsmigranten in Heerlen vermieten? Oder möchten Sie eine Wohnung in einem Stadtteil vermieten, in dem das Parkstad-Gesetz gilt? Dann müssen Sie eine Vermieterlizenz beantragen. Diese Lizenz beantragen Sie bei der Gemeinde. Vermieten Sie bereits? Dann beantragen Sie bitte auch eine Vermieterlizenz.
Ansatz
Vermieten Sie an einen Arbeitsmigranten oder möchten Sie in einem Gebiet vermieten, das unter das Parkstad-Gesetz fällt? Dann beantragen Sie sofort eine Genehmigung.
Vermieten Sie bereits in einem der anderen Stadtteile oder Straßen, die auf der Karte orange markiert sind? Dann beantragen Sie bitte bis spätestens 1. Juli 2026 die Vermietungsgenehmigung.
Neighbourhoods and streets where the Parkstad Act applies
In einem Teil von Heerlen gelten strengere Bedingungen. Dies ist auf das Gesetz über besondere Maßnahmen zur Lösung großstädtischer Probleme (Wbmgp) zurückzuführen. In unserer Region bezeichnen wir dieses Gesetz als Parkstadwet. Dieses Gesetz legt fest, wer in welchem Gebiet eine Wohnung mieten oder vermieten darf. Auf der Karte sehen Sie, wo die Maßnahme gilt. Diese Wohnungen sind orange markiert.