Kaufen Sie eine Immobilie und vermieten Sie sie sofort

In einigen Bezirken in Heerlen ist es nicht erlaubt, eine Immobilie zu kaufen und sie sofort zu vermieten. Wenn Sie eine Immobilie in einem solchen Gebiet vermieten möchten und keine Ausnahme auf Ihre Situation zutrifft, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese Genehmigung können Sie bei der Gemeinde beantragen.

Näherung

Was brauchen Sie?

Für eine Bewerbung benötigen Sie immer die folgenden Unterlagen und Informationen:

  • Der aktuelle WOZ-Wert der Immobilie. Sie können diesen Wert auf Ihrer WOZ Bewertung finden. Oder finden Sie den Wert auf der WOZwaardeloket
  • Die Urkunde über die Übergabe der Immobilie.

Manchmal benötigen Sie auch eines oder mehrere der folgenden Dokumente:

  • Bei der Beantragung der Vermietung an einen Familienangehörigen müssen Dokumente vorgelegt werden, die das Verwandtschaftsverhältnis belegen, z. B:
    • Auszug aus der/den Geburtsurkunde(n)
    • Auszug aus der Heiratsurkunde
    • Nachweis einer eingetragenen Partnerschaft
    • Nachweis der Annahme

  • Wenn Sie die Immobilie für bis zu 1 Jahr vermieten wollen, weil Sie z.B. ein Jahr im Ausland verbringen wollen:
    • Einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von 1 Jahr und den Angaben zu der Person/dem Haushalt, an die/den Sie vermieten werden.

  • Im Falle einer Lizenz für die Vermietung von Wohnraum, der nicht von einem Laden, einem Geschäft oder einem Büro zu trennen ist:
    • ein Auszug aus der Handelskammer des Unternehmens, das sich in dem Laden, dem Geschäft oder dem Büro befindet, und
    • Ein Lageplan, aus dem hervorgeht, dass die Wohnung untrennbar mit dem Grundstück verbunden ist.

  • Wenn Sie eine Ausnahme vom Vermietungsverbot beantragen, müssen Sie Unterlagen beifügen, die belegen, warum Sie für eine Ausnahme in Frage kommen. Denken Sie zum Beispiel an den Nachweis des sozialen Zwecks, für den Sie die Befreiung beantragen.

Kosten



Die Rückkaufsschutzlizenz kostet 359,90 € pro Mietobjekt. Wir werden den Antrag bearbeiten, sobald Sie bezahlt haben. Bitte bezahlen Sie mit IDeal.

Beschreibung

In einigen Vierteln von Heerlen gibt es nur wenige bezahlbare Wohnungen. Deshalb ist es nicht erlaubt, dort eine Immobilie zu kaufen und sie sofort zu vermieten. Auf diese Weise bleiben so viele bezahlbare Wohnungen wie möglich für Menschen verfügbar, die selbst darin wohnen wollen. Das nennt man Auskaufsschutz.
Manchmal dürfen Sie Häuser in diesen Bezirken ohne Genehmigung vermieten. Wollen Sie ein Haus in diesen Bezirken vermieten? Und es gilt keine Ausnahme? Dann brauchen Sie eine Genehmigung. 

In diesen 16 Bezirken in Heerlen benötigen Sie eine Genehmigung

  • Maria Gewanden und Terschuren
  • Mariarad
  • Hoensbroek-De Dem
  • Vrieheide-De Stack
  • Heerlerheide-Passart
  • Heksenberg
  • Rennemig-Beersdal
  • Zeswegen-Neu Husken
  • Schandelen-Grasbroek
  • Meezenbroek-Schaesbergerveld
  • Oakfield
  • Veranstaltungsorte-Ten Esschen
  • Bekkerveld
  • Caumerveld-Douve Weien
  • Molenberg
  • Heerlerbaan-Zentrum

Für diese Bezirke benötigen Sie keine Genehmigung, wenn:

  • Sie wohnen zunächst 4 Jahre lang selbst in Ihrer Immobilie. Danach können Sie die Immobilie ohne Genehmigung vermieten
  • der Voreigentümer hat die Immobilie bereits für einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger gemietet
  • Sie sind eine Wohnungsbaugesellschaft und nutzen die Immobilie zur sozialen Vermietung
  • die Immobilie hat einen WOZ-Wert von mehr als 300.000 € zu dem Zeitpunkt, als Sie Eigentümer wurden

In diesen Bezirken in Heerlen brauchen Sie keine Genehmigung. Sie brauchen die Bedingungen nicht zu erfüllen.

  • Neu-Lotbroek
  • Die Koumen
  • Die Heide
  • Heerlen-Zentrum
  • Welten-Benzenrade
  • Heerlerbaan-Schil
  • Der Meißel

Bedingungen

In diesen Fällen können Sie einen Schutz für den Rückkauf der Mietlizenz beantragen:

  • Sie vermieten die Immobilie an ein Familienmitglied ersten oder zweiten Grades, z. B. an ein Kind, einen Elternteil, einen Großelternteil, einen Bruder oder eine Schwester.
  • Die Immobilie gehört zu einem festen Geschäftsraum, z. B. einem Laden oder einem Büro.
  • Sie vermieten Ihre Immobilie vorübergehend:
    • Sie haben die Immobilie seit mindestens 1 Jahr selbst bewohnt.
    • Sie mieten die Immobilie für maximal 1 Jahr.
  • Sie haben die Immobilie im Auftrag der Gemeinde gekauft.
  • Sie sind ein Pflegedienstleister und vermieten die Immobilie an eine pflegebedürftige Person.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von 8 Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Die Gemeinde kann diese Frist einmalig um 6 Wochen verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.