Haus kaufen und sofort vermieten

In vielen Stadtteilen von Heerlen dürfen Sie nicht einfach eine Wohnung kaufen und sofort vermieten. Sie benötigen dafür eine Genehmigung. Diese Genehmigung erhalten Sie nur, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Ansatz

Was benötigen Sie?

Für einen Antrag benötigen Sie immer die folgenden Unterlagen und Informationen:

  • Der aktuelle WOZ-Wert der Immobilie. Sie können diesen Wert auf Ihrer WOZ Bewertung finden. Oder finden Sie den Wert auf der WOZwaardeloket
  • Die Urkunde über die Übergabe der Wohnung.

Manchmal benötigen Sie auch eines oder mehrere der folgenden Dokumente:

  • Bei einem Antrag auf Vermietung an ein Familienmitglied sind Dokumente zum Nachweis der familiären Beziehung vorzulegen, zum Beispiel:
    • Auszug aus der Geburtsurkunde(n)
    • Auszug aus der Heiratsurkunde
    • Nachweis einer eingetragenen Partnerschaft
    • Adoptionsnachweis

  • Wenn Sie die Wohnung für maximal ein Jahr vermieten möchten, beispielsweise weil Sie ein Jahr im Ausland verbringen möchten:
    • einen Mietvertrag für 1 Jahr mit den Daten der Person/des Haushalts, an die/den Sie vermieten werden.

  • Bei einer Genehmigung für die Vermietung von Wohnraum, der untrennbar mit einem Laden, einem Gewerbe- oder Büroraum verbunden ist:
    • ein Auszug aus dem Handelsregister des Unternehmens, das in dem Laden, den Geschäfts- oder Büroräumen ansässig ist, und
    • eine Situationszeichnung, aus der hervorgeht, dass die Wohnung untrennbar mit den Geschäftsräumen verbunden ist.

  • Bei der Beantragung einer Befreiung vom Vermietungsverbot müssen Sie Unterlagen beifügen, die belegen, warum Sie für eine Befreiung in Frage kommen. Dazu gehört beispielsweise ein Nachweis über den sozialen Zweck, für den Sie die Befreiung beantragen.

Kosten

Die Genehmigung zum Kaufschutz kostet 359,90 € pro vermieteter Wohnung.
Wir bearbeiten Ihren Antrag, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Bitte bezahlen Sie mit iDeal.

Beschreibung

In vielen Stadtteilen von Heerlen gibt es nur wenige erschwingliche Eigentumswohnungen. Deshalb dürfen Sie dort keine Wohnung kaufen, um sie sofort zu vermieten. So bleiben möglichst viele erschwingliche Wohnungen für Menschen verfügbar, die selbst darin wohnen möchten. Dies wird als Aufkaufschutz bezeichnet. Manchmal dürfen Sie in diesen Stadtteilen auch ohne Genehmigung vermieten.
Gilt keine Ausnahme? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. Prüfen Sie, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.

In diesen 16 Stadtteilen von Heerlen benötigen Sie eine Genehmigung.

  • Maria Gewänder und Terschuren
  • Mariarade
  • Hoensbroek-De Dem
  • Vrieheide-De Stack
  • Heerlerheide-Passart
  • Heksenberg
  • Rennemig-Beersdal
  • Zeswegen-Nieuw Husken
  • Schandelen-Grasbroek
  • Meezenbroek-Schaesbergerfeld
  • Eikenderfeld
  • Woonboulevard Ten Esschen
  • Bekkerfeld
  • Caumerveld-Douve Wiesen
  • Molenberg
  • Heerlerbaan-Zentrum

Sie benötigen keine Genehmigung für diese Stadtteile, wenn:

  • Sie müssen zunächst vier Jahre lang selbst in Ihrer Wohnung wohnen. Danach dürfen Sie die Wohnung ohne Genehmigung vermieten.
  • der Vorbesitzer die Immobilie bereits für einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger vermietet hatte und die Immobilie zum Zeitpunkt Ihres Erwerbs vermietet war;
  • Sie eine Wohnungsbaugesellschaft sind und die Wohnung für Sozialmieten nutzen oder;
  • die Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs einen WOZ-Wert von mehr als 300.000 € hatte.

Bedingungen

Sie erhalten von der Gemeinde eine Genehmigung für den Aufkaufschutz, wenn:

  • Sie vermieten die Wohnung an ein Familienmitglied. Zum Beispiel an Ihr Kind, Ihre Eltern, Großeltern, Geschwister.
  • Die Wohnung gehört zu einer festen Geschäftsfläche, wie beispielsweise einem Laden oder einem Büro.
  • Sie vermieten Ihre Wohnung vorübergehend:
    • Sie haben mindestens 1 Jahr selbst in der Wohnung gewohnt.
    • Sie vermieten die Wohnung für maximal 1 Jahr.

Wann entscheidet die Gemeinde, ob Sie eine Genehmigung erhalten?

  • Sie haben die Wohnung im Auftrag der Gemeinde gekauft.
  • Als Pflegeorganisation vermieten Sie die Wohnung an jemanden, der Pflege benötigt.
  • Das Haus wurde von einer Wohnungsbaugesellschaft oder einem Bauträger gekauft, der für die Gemeinde arbeitet.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Diese Zeitspanne die Gemeinde einmalig um sechs Wochen verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein.

Weitere Informationen