Haus kaufen und sofort vermieten

In einigen Stadtteilen von Heerlen ist es nicht gestattet, einfach eine Wohnung zu kaufen und sofort zu vermieten. Wenn Sie in einem solchen Gebiet eine Wohnung vermieten möchten und für Ihre Situation keine Ausnahme gilt, benötigen Sie hierfür eine Genehmigung. Diese Genehmigung beantragen Sie bei der Gemeinde.

Ansatz

Was benötigen Sie?

Für einen Antrag benötigen Sie immer die folgenden Unterlagen und Informationen:

  • Der aktuelle WOZ-Wert der Immobilie. Diesen Wert finden Sie auf Ihrem WOZ-Bescheid. Oder suchen Sie den Wert auf dem WOZ-Wert-Schalter.
  • Die Urkunde über die Übergabe der Wohnung.

Manchmal benötigen Sie auch eines oder mehrere der folgenden Dokumente:

  • Bei einem Antrag auf Vermietung an ein Familienmitglied sind Dokumente zum Nachweis der familiären Beziehung vorzulegen, zum Beispiel:
    • Auszug aus der Geburtsurkunde(n)
    • Auszug aus der Heiratsurkunde
    • Nachweis einer eingetragenen Partnerschaft
    • Adoptionsnachweis

  • Wenn Sie die Wohnung für maximal ein Jahr vermieten möchten, beispielsweise weil Sie ein Jahr im Ausland verbringen möchten:
    • einen Mietvertrag für 1 Jahr mit den Daten der Person/des Haushalts, an die/den Sie vermieten werden.

  • Bei einer Genehmigung für die Vermietung von Wohnraum, der untrennbar mit einem Laden, einem Gewerbe- oder Büroraum verbunden ist:
    • ein Auszug aus dem Handelsregister des Unternehmens, das in dem Laden, den Geschäfts- oder Büroräumen ansässig ist, und
    • eine Situationszeichnung, aus der hervorgeht, dass die Wohnung untrennbar mit den Geschäftsräumen verbunden ist.

  • Bei der Beantragung einer Befreiung vom Vermietungsverbot müssen Sie Unterlagen beifügen, die belegen, warum Sie für eine Befreiung in Frage kommen. Dazu gehört beispielsweise ein Nachweis über den sozialen Zweck, für den Sie die Befreiung beantragen.

Kosten

Die Genehmigung zum Kaufschutz kostet 359,90 € pro vermieteter Wohnung.
Wir bearbeiten Ihren Antrag, sobald die Zahlung eingegangen ist.
Bitte bezahlen Sie mit iDeal.

Beschreibung

In einigen Stadtteilen von Heerlen gibt es nur wenige bezahlbare Wohnungen. Deshalb dürfen Sie dort keine Wohnung kaufen und sofort vermieten. So bleiben möglichst viele bezahlbare Wohnungen für Menschen verfügbar, die selbst darin wohnen möchten. Dies wird als Aufkaufschutz bezeichnet. Manchmal dürfen Sie in diesen Stadtteilen auch ohne Genehmigung vermieten.
Möchten Sie dennoch eine Wohnung in diesen Stadtteilen vermieten? Und gibt es keine Ausnahme? Dann benötigen Sie eine Genehmigung. 

In diesen 16 Stadtteilen von Heerlen benötigen Sie eine Genehmigung.

  • Maria Gewänder und Terschuren
  • Mariarad
  • Hoensbroek-De Dem
  • Vrieheide-De Stack
  • Heerlerheide-Passart
  • Heksenberg
  • Rennemig-Beersdal
  • Zeswegen-Nieuw Husken
  • Schandelen-Grasbroek
  • Meezenbroek-Schaesbergerfeld
  • Eikenderfeld
  • Woonboulevard Ten Esschen
  • Bekkerfeld
  • Caumerveld-Douve Wiesen
  • Molenberg
  • Heerlerbaan-Zentrum

Sie benötigen keine Genehmigung für diese Stadtteile, wenn:

  • Sie müssen zunächst vier Jahre lang selbst in Ihrer Wohnung wohnen. Danach dürfen Sie die Wohnung ohne Genehmigung vermieten.
  • der Vorbesitzer die Wohnung bereits für einen Zeitraum von 6 Monaten oder länger vermietet hat
  • Sie sind eine Wohnungsbaugesellschaft und nutzen die Wohnung für Sozialmieten.
  • die Immobilie zum Zeitpunkt des Erwerbs einen WOZ-Wert von mehr als 300.000 € hatte

In diesen Stadtteilen von Heerlen benötigen Sie keine Genehmigung. Sie müssen die Bedingungen nicht erfüllen.

  • Nieuw-Lotbroek
  • Die Koumen
  • De Hei
  • Heerlen-Zentrum
  • Welten-Benzenrade
  • Heerlerbahn-Schil
  • Der Meißel

Bedingungen

In diesen Fällen können Sie eine Mietgenehmigung zum Schutz vor Aufkauf beantragen:

  • Sie vermieten die Wohnung an einen Verwandten ersten oder zweiten Grades, beispielsweise an ein Kind, einen Elternteil, einen Großelternteil, einen Bruder oder eine Schwester.
  • Die Wohnung gehört zu einer festen Geschäftsfläche, wie beispielsweise einem Laden oder einem Büro.
  • Sie vermieten Ihre Wohnung vorübergehend:
    • Sie haben mindestens 1 Jahr selbst in der Wohnung gewohnt.
    • Sie vermieten die Wohnung für maximal 1 Jahr.
  • Sie haben die Wohnung im Auftrag der Gemeinde gekauft.
  • Sie sind ein Gesundheitsdienstleister und vermieten die Wohnung an jemanden, der Pflege benötigt.

Zeitspanne

Die Gemeinde entscheidet innerhalb von acht Wochen nach Eingang Ihres Antrags. Diese Zeitspanne die Gemeinde einmalig um sechs Wochen verlängern.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein.

Weitere Informationen