Vorübergehende Vermietung von leerstehenden Immobilien
Steht Ihre Immobilie vorübergehend leer? Dann können Sie sie im Rahmen des Leegstandwet vermieten. Hierfür benötigen Sie eine Genehmigung. Beantragen Sie diese bei der Gemeinde.
Näherung
Sie können online eine Genehmigung für die vorübergehende Vermietung einer Immobilie im Rahmen des Leegstandwet beantragen.