Wohnungsgenehmigung für Mieter
Möchten Sie eine Wohnung in Heerlen mieten? Dann benötigen Sie in der Regel eine Wohnberechtigung. In einigen Stadtteilen benötigen Sie nur dann eine Wohnberechtigung, wenn Sie bei einem privaten Vermieter mieten. In den Stadtteilen, in denen das Parkstad-Gesetz (Wbmgp) gilt, benötigen Sie diese Genehmigung immer. Die Gemeinde Heerlen möchte ihre Stadtteile verbessern. Wir möchten, dass in diesen Stadtteilen unterschiedliche Menschen wohnen. So entstehen offene und vielfältige Stadtteile, die Zukunftschancen bieten. Mit dem Parkstad-Gesetz sorgen wir dafür. Wohnungssuchende können dort nur mit einer Wohnberechtigung eine Wohnung mieten.
Ansatz
Wurde Ihnen eine Wohnung zugewiesen? Dann beantragen Sie eine Wohnberechtigung. Der Vermieter gibt Ihnen die für Ihren Antrag erforderlichen Informationen.
Neighbourhoods and streets where the Parkstad Act applies
In einem Teil von Heerlen gelten strengere Bedingungen. Dies ist auf das Gesetz über besondere Maßnahmen für großstädtische Probleme (Wbmgp) zurückzuführen. In unserer Region wird dieses Gesetz als Parkstadwet bezeichnet. Dieses Gesetz legt fest, wer in welchem Gebiet eine Wohnung mieten darf. Als Wohnungssuchender benötigen Sie hier immer eine Wohnberechtigung, um eine Wohnung mieten zu können. Auf der Karte sehen Sie, wo diese Maßnahme gilt. Diese Wohnungen sind orange markiert.