Aufteilung des Grundstücks in getrennte, unabhängige Wohneinheiten

Von einer Teilung eines Hauses spricht man, wenn man ein bestehendes Haus in mehrere unabhängige Wohnungen umwandelt. Dafür brauchen Sie eine Umweltgenehmigung für eine Umweltplanungstätigkeit und für eine Bautätigkeit. Denn unter anderem ändern sich die Anforderungen an den Brandschutz. Sie beantragen die Genehmigung über das Online-Portal Omgevingsloket.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Umweltgenehmigung:

  • Gehen Sie zum Umweltzähler.
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Danach können Sie die Genehmigung sofort beantragen.
  • Einloggen:
    • für sich selbst: mit DigiD
    • für ein Unternehmen: mit eRecognition
  • Sie benötigen:
    • Ihren Namen und Ihre Adresse
    • eine Spezifikation der Arbeit
    • die Angaben zum Standort
    • Zeichnung der bestehenden und neuen Situation

Kosten

Achten Sie auf die Kosten in der Gebührenordnung 2024

Beschreibung

Die Einzelheiten der Teilung werden im Grundbuchamt eingetragen.

Manchmal ist es notwendig, vom Umweltplan (früher Flächennutzungsplan) abzuweichen. Dann brauchen Sie auch eine Genehmigung für eine Tätigkeit im Rahmen eines Umweltplans im Innen- oder Außenbereich. 

In Heerlen gibt es keine separate Teilungsgenehmigung neben der oben erwähnten Baugenehmigung.

Noch Fragen? 

Sie können das Omgevingsloket Heerlen nach Vereinbarung besuchen.
Die Sprechstunde ist donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr. Sie können hierher kommen, wenn Sie Fragen haben, z. B. zur Umnutzung Ihres Hauses oder zur Renovierung Ihres Hauses. Wir helfen Ihnen dann bei den ersten Schritten, die Sie unternehmen müssen.

Sie können nicht zur Sprechstunde kommen, wenn Sie bereits einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung gestellt haben.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Beantragung einer Umweltgenehmigung für Wohngebiete sind:

  • Sie sind der Eigentümer der Immobilie.

Die geteilten Wohnteile müssen den Anforderungen der Bauverordnung (früher Bauverordnung) entsprechen.

Begriff

Die Gemeinde entscheidet über Ihren Antrag innerhalb von 8 Wochen nach Eingang. Die Gemeinde kann diese Frist einmal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.

Sie beide müssen dies innerhalb von sechs Wochen tun. Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einlegen