Aufteilung des Grundstücks in getrennte, unabhängige Wohneinheiten

Von einer Teilung eines Hauses spricht man, wenn man ein bestehendes Haus in mehrere unabhängige Wohnungen umwandelt. Dafür brauchen Sie eine Umweltgenehmigung für eine Umweltplanungstätigkeit und für eine Bautätigkeit. Denn unter anderem ändern sich die Anforderungen an den Brandschutz. Sie beantragen die Genehmigung über das Online-Portal Omgevingsloket.

Näherung

Auf diese Weise beantragen Sie eine Umweltgenehmigung:

  • Rufen Sie den Umweltzähler auf.
  • Machen Sie die Genehmigungsprüfung. Danach können Sie die Genehmigung sofort beantragen.
  • Einloggen.
  • Sie benötigen:
    • Ihren Namen und Ihre Adresse
    • eine genaue Beschreibung der Arbeit
    • die Details des Ortes
    • Zeichnung der bestehenden und neuen Situation

Kosten

Die Kosten entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung 2025.

Beschreibung

Sie brauchen eine Genehmigung, um ein Haus oder Grundstück zu teilen. Zum Beispiel, wenn Sie es in mehrere Wohnungen umwandeln wollen. Die Einzelheiten der Teilung werden im Grundbuchamt eingetragen.

Die geteilten Wohnteile müssen den Anforderungen der Bauverordnung (Bbl) genügen. Sie müssen daher möglicherweise eine zusätzliche Genehmigung beantragen, wenn sich durch den Umbau die Tragkonstruktion ändert. Oder wenn sich die Anordnung der Brandabschnitte ändert . Diese zusätzliche Genehmigung können Sie gleichzeitig mit der Genehmigung für die Wohnungsteilung beantragen.

Noch Fragen? 

Sie können das Omgevingsloket Heerlen nach Vereinbarung besuchen. Die Sprechstunde ist donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 16:00 bis 18:00 Uhr.
Sie können hierher kommen, wenn Sie Fragen haben, z. B. zur Umnutzung Ihres Hauses oder zur Renovierung Ihres Hauses. Wir helfen Ihnen dann bei den ersten Schritten, die Sie unternehmen müssen.

Sie können nicht zur Sprechstunde kommen, wenn Sie bereits einen Antrag auf eine Umweltgenehmigung gestellt haben.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Beantragung einer Umweltgenehmigung für Wohngebiete sind:

  • Sie sind der Eigentümer der Immobilie.

Die geteilten Wohnteile müssen den Anforderungen der Bauverordnung an das Wohnumfeld entsprechen.

Zeitspanne

Die Gemeinde wird innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Ist dies nicht möglich? Dann kann die Gemeinde diese Frist 1 Mal verlängern.

Einspruch und Beschwerde

Sind Sie mit der Entscheidung der Gemeinde nicht einverstanden? Dann können Sie einen Einspruch einlegen. Damit machen Sie deutlich, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Auch andere Betroffene können Widerspruch einlegen. Einsprüche müssen innerhalb von 6 Wochen eingereicht werden.

Haben Sie oder jemand anderes Einspruch gegen die Entscheidung der Gemeinde erhoben? Dann wird die Gemeinde eine neue Entscheidung treffen. Sind Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht anfragen, ob die Gemeinde eine richtige Entscheidung getroffen hat. Das nennt man "Widerspruch einlegen". Dies muss innerhalb von 6 Wochen geschehen. Sie können nur Widerspruch einlegen, wenn Sie einen Einspruch eingelegt haben.

Sie beide müssen dies innerhalb von sechs Wochen tun. Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einlegen