Die Gemeinde vergibt jedem neuen Wohnhaus oder Geschäftsgebäude eine Adresse mit Hausnummer. Eine endgültige Hausnummer erhalten Sie erst nach Erteilung einer Baugenehmigung. Oft benötigen Sie bereits eine Hausnummer, um einen Netzanschluss zu beantragen. Bis Sie eine endgültige Hausnummer erhalten, können Sie bereits eine vorläufige Nummer beantragen. Dann kann ein Netzbetreiber Sie möglicherweise schon auf die Warteliste setzen. Dies tun Sie bei der für Ihren Antrag zuständigen Stelle oder bei der Beantragung der Umgebungsgenehmigung. Haben Sie bereits einen Antrag auf eine Umgebungsgenehmigung gestellt? Dann beantragen Sie Ihre Hausnummer bei jeleefomgeving.nl
Stimmt Ihre Hausnummer nicht? Dann können Sie dies beim Gegevenshuis melden.

Ansatz

Vorläufige Hausnummer

Möchten Sie eine vorläufige Hausnummer? Dann bitten wir Sie um Folgendes:

  • Bitte fügen Sie Ihrer Ideenfindung oder Ihrem Genehmigungsantrag eine klare Anfrage bei. Senden Sie dazu eine E-Mail an den Initiativmanager oder den Fallmanager.
  • Bitte fügen Sie Baupläne bei, aus denen klar hervorgeht, wo Sie welches Gebäude errichten werden.

Diese vorläufige Nummer ist noch nicht endgültig. Die Nummer kann von der endgültigen Nummer abweichen.

Kosten

Die Zuteilung einer Hausnummer ist kostenlos.

Beschreibung

Häuser und Geschäftsräume erhalten von der Gemeinde eine Adresse mit einer Hausnummer. Oft erhalten auch Stand- und Liegeplätze eine Adresse. Alle Adressen werden im Grundregister für Adressen und Gebäude erfasst.

Wollen Sie ein neues Gebäude bauen oder ein Grundstück teilen? Dann benötigen Sie dafür eine Umweltgenehmigung.

Vorläufige Hausnummer

Wir prüfen, ob Ihr Antrag den Vorschriften des BAG-Gesetzes entspricht. Die Gemeinde Heerlen lässt diese Prüfung von der Abteilung BAG/GEO des Gegevenshuis in Landgraaf durchführen. 

Falsche Hausnummer

Die Gemeinde kann Hausnummern nicht einfach so verwenden oder ändern. Stimmt Ihre Hausnummer nicht? Melden Sie dies bitte beim Gegevenshuis.

Bedingungen

Die Bedingungen für die Beantragung einer Adress- oder Hausnummernänderung in der Basisregistrierung von Adressen und Gebäuden sind:

  • Die Gemeinde hat die Baugenehmigung (Umweltgenehmigung) erteilt.
  • Die Gemeinde stellte fest, dass ein Fehler gemacht worden war.