Verschmelzung oder Rückzug einer Immobilie

Wollen Sie eine Immobilie zu einem anderen Zweck als zum Wohnen nutzen? Dann benötigen Sie in der Regel eine Umweltgenehmigung. Sie können diese Genehmigung über das Online-Portal Omgevingsloket beantragen.

Näherung

So beantragen Sie eine Entnahmegenehmigung:

  • Kontaktieren Sie die Gemeinde.
  • Sie geben unter anderem weiter:
    • Name und Anschrift des Eigentümers.
    • Angaben zur aktuellen Situation (z. B. Anzahl der Zimmer, Wohnfläche, Zustand des Hauses).
    • Daten zu Ihrer gewünschten Situation.
    • Derzeitiger und voraussichtlicher Miet- oder Kaufpreis.

Sie beantragen eine Umweltgenehmigung über das Omgevingsloket. Als Unternehmen benötigen Sie dafür die eRecognition.

Kosten

Für die Kosten der Bestandteile der Umweltgenehmigung siehe Gebührenordnung 2024

Beschreibung

Sie benötigen eine Räumungsgenehmigung, wenn Sie eine Immobilie nicht nur zu Wohnzwecken nutzen wollen.

Zum Beispiel:

  • Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe- oder Einzelhandelsflächen
  • Kombination mehrerer Wohnräume
  • Aufteilung einer Immobilie in mehrere Wohnbereiche
  • ein Wohnhaus abreißen

Prüfen Sie auch, ob Ihre Pläne mit dem Umweltplan übereinstimmen. Sind sie es nicht? Dann brauchen Sie auch eine Umweltgenehmigung. 

Um Ihre Immobilie abzureißen, müssen Sie eine Anmeldung einreichen. Handelt es sich um ein nationales Denkmal oder eine Immobilie in einem geschützten Stadt- oder Dorfbild, müssen Sie eine Umweltgenehmigung beantragen.  

Zeitspanne

Bei einfachen Anträgen entscheidet die Gemeinde innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag. Bei komplexeren Anträgen trifft die Gemeinde innerhalb von 26 Wochen eine Entscheidung.

Einspruch und Beschwerde

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie dann mit der Entscheidung über Ihren Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie bei Gericht Einspruch ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einreichen