Zusammenlegung oder Entnahme einer Wohnung

Wollen Sie eine Immobilie zu einem anderen Zweck als zum Wohnen nutzen? Dann benötigen Sie in der Regel eine Umweltgenehmigung. Sie können diese Genehmigung über das Online-Portal Omgevingsloket beantragen.

Ansatz

So beantragen Sie eine Entnahmegenehmigung:

  • Wenden Sie sich bitte an die Gemeinde.
  • Sie geben unter anderem Folgendes an:
    • Name und Anschrift des Eigentümers.
    • Angaben zur aktuellen Situation (z. B. Anzahl der Zimmer, Wohnfläche, Zustand des Hauses).
    • Daten zu Ihrer gewünschten Situation.
    • Derzeitiger und voraussichtlicher Miet- oder Kaufpreis.

Sie beantragen eine Umweltgenehmigung über das Omgevingsloket. Als Unternehmen benötigen Sie dafür die eRecognition.

Kosten

Die Kosten für die einzelnen Teile der Umweltgenehmigung finden Sie in der Gebührenverordnung.

Beschreibung

Sie benötigen eine Räumungsgenehmigung, wenn Sie eine Immobilie nicht nur zu Wohnzwecken nutzen wollen.

Zum Beispiel:

  • Umwandlung von Wohnraum in Gewerbe- oder Einzelhandelsflächen
  • Kombination mehrerer Wohnräume
  • Aufteilung einer Immobilie in mehrere Wohnbereiche
  • ein Wohnhaus abreißen

Prüfen Sie auch, ob Ihre Pläne mit dem Umweltplan übereinstimmen. Sind sie es nicht? Dann brauchen Sie auch eine Umweltgenehmigung. 

Um Ihre Immobilie abzureißen, müssen Sie eine Anmeldung einreichen. Handelt es sich um ein nationales Denkmal oder um eine Immobilie in einer geschützten Stadt- oder Dorflandschaft, müssen Sie eine Umweltgenehmigung beantragen . 

Zeitspanne

Bei einfachen Anträgen entscheidet die Gemeinde innerhalb von 8 Wochen über Ihren Antrag. Bei komplexeren Anträgen trifft die Gemeinde innerhalb von 26 Wochen eine Entscheidung.

Widerspruch und Berufung

Sie können gegen die Entscheidung über Ihren Antrag Widerspruch einlegen. Tun Sie dies innerhalb von 6 Wochen. Sind Sie mit der Entscheidung über den Widerspruch nicht einverstanden? Dann legen Sie beim Gericht Berufung ein.

Weitere Informationen finden Sie unter: Einspruch einreichen