Umzug innerhalb der Niederlande

Ziehen Sie um? Dann melden Sie dies bitte der Gemeinde, in der Sie wohnen werden. Dies ist zwischen vier Wochen vor dem Umzug und fünf Tagen nach dem Umzug möglich.

Wenn Sie bei jemandem einziehen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.

Ansatz

Sie können einen Umzug zwischen vier Wochen vor dem Umzug und fünf Tagen nach dem Umzug melden.

  • Melden Sie sich mit DigiD bei der Gemeinde an, in der Sie wohnen werden.
  • Füllen Sie das Formular aus.

Ziehen Sie bei jemandem ein? Dann fragen wir auch:

  • eine schriftliche Genehmigung des Hauptmieters. Möchten Sie dies digital erledigen? Dann können Sie dies im Formular tun. Möchten Sie es lieber schriftlich erledigen? Dann senden wir Ihnen auf Anfrage die schriftliche Einverständniserklärung per Post oder E-Mail zu.
  • eine Kopie eines gültigen Ausweises des Hauptmieters 
  • ein Miet- oder Kaufvertrag

Funktioniert die Online-Übermittlung nicht?

Sie können den Umzug auch schriftlich oder nach Vereinbarung bei der Gemeinde melden. Bringen Sie dazu bitte einen gültigen Ausweis und die Sozialversicherungsnummer des Hauptmieters mit.

Kosten

Die Meldung eines Umzugs ist kostenlos.

Beschreibung

Sie müssen einen Umzug immer der Gemeinde melden, in der Sie wohnen werden. Auch wenn Sie in derselben Gemeinde wohnen bleiben. Die Gemeinde passt dann das Basisregister Personen (BRP) an. 

Wenn Sie aus dem Ausland nach Heerlen umziehen, müssen Sie persönlich vorbeikommen, um Ihre neue Adresse mitzuteilen. 

Auf MijnOverheid können Sie das Datum des Inkrafttretens Ihres Umzugs einsehen. 

Bedingungen

Die Bedingungen für die Meldung eines Umzugs sind unter anderem: 

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie benötigen die Zustimmung des Bewohners, wenn Sie bei jemandem einziehen.
  • Der Umzug wird gemeldet durch:
    • sich selbst
    • ein Elternteil, Vormund oder Betreuer
    • zusammenlebende Ehepartner oder eingetragene Partner füreinander (wenn sie gemeinsam an die neue Adresse umziehen)
    • Zusammenlebende Eltern und volljährige Kinder (18+) füreinander (wenn sie gemeinsam an die neue Adresse umziehen)
    • ein gesetzlicher Vertreter
    • eine volljährige Person mit schriftlicher Einwilligung

Zeitspanne

Nach dem Umzugstermin erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung Ihres Umzugs per Post. 

Das Datum, an dem die Gemeinde Ihren Umzug in das Basisregister Personen (BRP) einträgt, ist der Tag, an dem Sie uns Ihren Umzug mitteilen. Dies gilt auch, wenn Sie bereits zuvor an einen anderen Ort gezogen sind und vergessen haben, uns dies mitzuteilen.