Ausreise aus den Niederlanden (Auswanderung)

Wohnen Sie in den Niederlanden und ziehen Sie in ein anderes Land? Sie müssen dies bei der Gemeinde melden, wenn Sie für einen Zeitraum von mehr als 8 Monaten innerhalb eines Jahres in ein anderes Land ziehen.

Melden Sie Ihren Umzug ins Ausland spätestens 5 Tage im Voraus bei der Gemeinde. Sie können dies digital tun, wenn alle Personen Ihrer Adresse mitziehen. Wenn Bewohner an der Adresse zurückbleiben, können Sie den Umzug nicht online melden.  

Ansatz

So melden Sie Ihre Ausreise in ein anderes Land:

  • Sie müssen die Meldung innerhalb von 5 Tagen vor Ihrer Abreise vornehmen.
  • Bleiben Familienangehörige an Ihrer derzeitigen Adresse in den Niederlanden zurück?
    • Sie gehen zur Gemeinde.
    • Sie tun dies gemeinsam mit allen Familienmitgliedern, die mit Ihnen ins Ausland ziehen. Also auch mit Ihren Kindern, falls Sie welche haben.
    • Jeder bringt einen gültigen Ausweis mit.
  • Bleiben keine Familienangehörigen an Ihrer derzeitigen Adresse in den Niederlanden zurück?
    • Sie reichen Ihre Meldung schriftlich ein.
    • Sie senden eine Kopie Ihres gültigen Ausweises mit.
  • Sie geben an:
    • in welchem Land Sie sich aufhalten werden
    • Ihre erste Adresse (mit Ortsname)
    • das Datum Ihres Umzugs

Wenn Sie Ihren Umzug ins Ausland nicht melden, kann die Gemeinde Ihnen eine Geldstrafe auferlegen.

Benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung? Beantragen Sie diese bei einer RNI-Gemeinde. Diese Gemeinden sind Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Eindhoven, Groningen, Goes, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo, Westland und Zwolle.

Kosten

Tarife

  • Die Meldung eines Umzugs ist kostenlos.
  • Die Online-Beantragung einer Abmeldebescheinigung kostet 12,65 €.
  • Die Beantragung einer Abmeldebescheinigung schriftlich oder am Schalter kostet 20,15 €. 

Tarife

  • Die Meldung eines Umzugs ist kostenlos.
  • Die Online-Beantragung einer Abmeldebescheinigung kostet 13,00 €.
  • Die Beantragung einer Abmeldebescheinigung schriftlich oder am Schalter kostet 20,65 €. 

Bitte mit Karte bezahlen. 

Beschreibung

Wenn Sie in ein anderes Land umziehen, melden Sie den Umzug bei der Gemeinde. Sie müssen eine Meldung machen, wenn Sie für einen Zeitraum von mehr als 8 Monaten innerhalb eines Jahres in ein anderes Land ziehen. Diese 8 Monate müssen nicht zusammenhängend sein. Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden behalten, müssen Sie den Umzug bei der Gemeinde melden.

Sind Sie weniger als 8 Monate im Ausland? Dann können Sie den Umzug melden, müssen dies aber nicht.

Die Gemeinde meldet Ihren Umzug an die Behörden, die an das Basisregister Personen (BRP) angeschlossen sind. Dazu gehören beispielsweise die Steuerbehörde und die Rentenversicherungsträger.

Weitere Informationen für Niederländer im Ausland finden Sie unter Nederlandwereldwijd.nl.

Bedingungen

Die Meldung kann erfolgen durch:

  • Sie selbst, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • Elternteil, Vormund oder Betreuer minderjähriger Kinder
  • Zusammenlebende Ehepartner/eingetragene Partner füreinander (nur wenn sie gemeinsam an die neue Adresse umziehen)
  • zusammenlebende Eltern und volljährige Kinder füreinander (nur wenn sie gemeinsam an die neue Adresse umziehen)
  • der Vormund für eine Person, die unter Vormundschaft gestellt wurde