Verlassen der Niederlande (Auswanderung)

Sie wohnen in den Niederlanden und ziehen in ein anderes Land? Sie melden dies der Gemeinde, wenn Sie innerhalb eines Jahres für mehr als 8 Monate in ein anderes Land ziehen.

Melden Sie der Gemeinde Ihren Umzug ins Ausland bis zu 5 Tage im Voraus. Sie können dies auf digitalem Weg tun, wenn alle Bewohner Ihrer Adresse mit Ihnen umziehen. Wenn die Bewohner an der Adresse zurückbleiben, können Sie den Umzug nicht online melden.  

Näherung

Auf diese Weise melden Sie Ihre Ausreise in ein anderes Land:

  • Die Anmeldung erfolgt innerhalb von 5 Tagen vor Ihrer Abreise.
  • Bleiben Familienangehörige an Ihrer derzeitigen Adresse in den Niederlanden zurück?
    • Sie besuchen die Gemeinde.
    • Sie tun dies gemeinsam mit allen Familienmitgliedern, die mit Ihnen ins Ausland ziehen. Also auch mit den Kindern, falls es welche gibt.
    • Jede Person bringt ein gültiges Ausweisdokument mit.
  • Wohnen keine Familienangehörigen an Ihrer derzeitigen Adresse in den Niederlanden?
    • Die Anmeldung erfolgt schriftlich.
    • Sie fügen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei.
  • Sie gehen weiter:
    • in welchem Land Sie sich aufhalten werden
    • Wie lautet Ihre erste Adresse (mit Ortsangabe)?
    • das Datum des Umzugs

Wenn Sie Ihre Abreise ins Ausland nicht melden, kann die Gemeinde ein Bußgeld gegen Sie verhängen.

Benötigen Sie einen Nachweis der Abmeldung? Beantragen Sie ihn bei einer RNI-Gemeinde. Diese Gemeinden sind Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Eindhoven, Groningen, Goes, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo, Westland und Zwolle.

Kosten

Zolltarife 2024

  • Die Übermittlung einer Adressänderung ist kostenlos
  • Die Beantragung einer Abmeldebescheinigung online kostet 12,30 €.
  • Die Beantragung einer Abmeldebescheinigung in schriftlicher Form oder am Schalter kostet 19,60 €. 

Bitte zahlen Sie per Pin. 

Beschreibung

Wenn Sie in ein anderes Land umziehen, melden Sie den Umzug der Gemeinde. Sie müssen eine Meldung machen, wenn Sie innerhalb eines Jahres für mehr als 8 Monate in ein anderes Land ziehen. Diese 8 Monate müssen nicht zusammenhängend sein. Sie müssen den Umzug auch dann bei der Gemeinde melden, wenn Sie Ihre Wohnung in den Niederlanden behalten.

Sind Sie für weniger als 8 Monate im Ausland? Dann können Sie den Umzug melden, müssen es aber nicht.

Die Gemeinde leitet Ihren Umzug an die Stellen weiter, die mit der Basisregistrierung von Personen (BRP) verbunden sind. Das sind zum Beispiel die Steuerbehörden und die Rentenkassen.

Weitere Informationen für niederländische Staatsangehörige im Ausland finden Sie unter Nederlandwereldwijd.nl.

Bedingungen

Die Meldung kann erfolgen durch:

  • Sie selbst, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind
  • Eltern, Vormund oder Betreuer von minderjährigen Kindern
  • zusammenlebende Ehegatten/eingetragene Partner füreinander (nur wenn sie gemeinsam an die neue Adresse ziehen)
  • zusammenlebende Eltern und erwachsene Kinder füreinander (nur wenn sie gemeinsam an die neue Adresse ziehen)
  • der Treuhänder für eine unter Aufsicht gestellte Person (Vormundschaft)

Begriff

Das Datum, an dem die Gemeinde Ihren Umzug ins Ausland in der Grundregistrierung von Personen (BRP) registriert, ist der Tag, an dem Sie uns den Umzug melden. Sie können dies bis zu 5 Tage vor dem Umzug tun.