Verlassen der Niederlande (Auswanderung)
Sie wohnen in den Niederlanden und ziehen in ein anderes Land? Sie melden dies der Gemeinde, wenn Sie innerhalb eines Jahres für mehr als 8 Monate in ein anderes Land ziehen.
Melden Sie der Gemeinde Ihren Umzug ins Ausland bis zu 5 Tage im Voraus. Sie können dies auf digitalem Weg tun, wenn alle Bewohner Ihrer Adresse mit Ihnen umziehen. Wenn die Bewohner an der Adresse zurückbleiben, können Sie den Umzug nicht online melden.
Näherung
Auf diese Weise melden Sie Ihre Ausreise in ein anderes Land:
- Die Anmeldung erfolgt innerhalb von 5 Tagen vor Ihrer Abreise.
- Bleiben Familienangehörige an Ihrer derzeitigen Adresse in den Niederlanden zurück?
- Sie besuchen die Gemeinde.
- Sie tun dies gemeinsam mit allen Familienmitgliedern, die mit Ihnen ins Ausland ziehen. Also auch mit den Kindern, falls es welche gibt.
- Jeder bringt ein gültiges Ausweisdokument mit.
- Wohnen keine Familienangehörigen an Ihrer derzeitigen Adresse in den Niederlanden?
- Die Anmeldung erfolgt schriftlich.
- Sie fügen eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises bei.
- Sie gehen weiter:
- in welchem Land Sie sich aufhalten werden
- Wie lautet Ihre erste Adresse (mit Ortsangabe)?
- das Datum, an dem Sie umziehen
Wenn Sie Ihre Abreise ins Ausland nicht melden, kann die Gemeinde ein Bußgeld gegen Sie verhängen.
Benötigen Sie einen Nachweis der Abmeldung? Beantragen Sie ihn bei einer RNI-Gemeinde. Diese Gemeinden sind Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Eindhoven, Groningen, Goes, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo, Westland und Zwolle.