Ausreise aus den Niederlanden (Auswanderung)

Wohnen Sie in den Niederlanden und ziehen Sie in ein anderes Land? Sie müssen dies bei der Gemeinde melden, wenn Sie für einen Zeitraum von mehr als 8 Monaten innerhalb eines Jahres in ein anderes Land ziehen.

Melden Sie Ihren Umzug ins Ausland spätestens 5 Tage im Voraus bei der Gemeinde an.  

Ansatz

Meldung Ihres Umzugs in ein anderes Land:

Dies ist oft online mit DigiD oder am Schalter möglich. Geben Sie immer Ihre neue Adresse im Ausland an.
Wenn nur Sie (oder die ganze Familie) umziehen, ist dies oft online möglich. Wenn Sie nur teilweise wegziehen, müssen Sie manchmal zum Schalter gehen.

  • Reichen Sie die Meldung bitte spätestens 5 Tage vor Ihrer Abreise online ein.
  • Bleiben Familienangehörige an Ihrer Adresse in den Niederlanden zurück?
    • Kommen Sie bitte mit einem gültigen Ausweis zum Schalter.
  • Bleiben keine Familienangehörigen an Ihrer Adresse in den Niederlanden zurück?
    • Bitte gib dies online ein.

Benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung?

Wenden Sie sich dazu bitte an unseren RNI-Schalter

Kosten

Tarife

  • Die Meldung eines Umzugs ist kostenlos.
  • Die Online-Beantragung einer Abmeldebescheinigung kostet 13,00 €.
  • Die Beantragung einer Abmeldebescheinigung schriftlich oder am Schalter kostet 20,65 €. 

Bitte mit Karte bezahlen. 

Beschreibung

Wenn Sie in ein anderes Land umziehen, melden Sie den Umzug bei der Gemeinde. Sie müssen eine Meldung machen, wenn Sie für einen Zeitraum von mehr als 8 Monaten innerhalb eines Jahres in ein anderes Land ziehen. Diese 8 Monate müssen nicht zusammenhängend sein. Auch wenn Sie Ihren Wohnsitz in den Niederlanden behalten, müssen Sie den Umzug bei der Gemeinde melden.

Sind Sie weniger als 8 Monate im Ausland? Dann können Sie den Umzug melden, müssen dies aber nicht.

Die Gemeinde meldet Ihren Umzug an die Behörden, die an das Basisregister Personen (BRP) angeschlossen sind. Dazu gehören beispielsweise die Steuerbehörde und die Rentenversicherungsträger.

Weitere Informationen für Niederländer im Ausland finden Sie unter Nederlandwereldwijd.nl.

Bedingungen

Wer kann die Meldung machen?

  • Sie selbst, wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind
  • Elternteil, Vormund oder Betreuer minderjähriger Kinder
  • Zusammenlebende Ehepartner/eingetragene Partner füreinander (nur wenn sie gemeinsam an die neue Adresse umziehen)
  • zusammenlebende Eltern und volljährige Kinder füreinander (nur wenn sie gemeinsam an die neue Adresse umziehen)
  • der Vormund für eine Person, die unter Vormundschaft gestellt wurde