Ausreise aus den Niederlanden (Auswanderung)
Wohnen Sie in den Niederlanden und ziehen Sie in ein anderes Land? Sie müssen dies bei der Gemeinde melden, wenn Sie für einen Zeitraum von mehr als 8 Monaten innerhalb eines Jahres in ein anderes Land ziehen.
Melden Sie Ihren Umzug ins Ausland spätestens 5 Tage im Voraus bei der Gemeinde. Sie können dies digital tun, wenn alle Personen Ihrer Adresse mitziehen. Wenn Bewohner an der Adresse zurückbleiben, können Sie den Umzug nicht online melden.
Ansatz
So melden Sie Ihre Ausreise in ein anderes Land:
- Sie müssen die Meldung innerhalb von 5 Tagen vor Ihrer Abreise vornehmen.
- Bleiben Familienangehörige an Ihrer derzeitigen Adresse in den Niederlanden zurück?
- Sie gehen zur Gemeinde.
- Sie tun dies gemeinsam mit allen Familienmitgliedern, die mit Ihnen ins Ausland ziehen. Also auch mit Ihren Kindern, falls Sie welche haben.
- Jeder bringt einen gültigen Ausweis mit.
- Bleiben keine Familienangehörigen an Ihrer derzeitigen Adresse in den Niederlanden zurück?
- Sie reichen Ihre Meldung schriftlich ein.
- Sie senden eine Kopie Ihres gültigen Ausweises mit.
- Sie geben an:
- in welchem Land Sie sich aufhalten werden
- Ihre erste Adresse (mit Ortsname)
- das Datum Ihres Umzugs
Wenn Sie Ihren Umzug ins Ausland nicht melden, kann die Gemeinde Ihnen eine Geldstrafe auferlegen.
Benötigen Sie eine Abmeldebescheinigung? Beantragen Sie diese bei einer RNI-Gemeinde. Diese Gemeinden sind Alkmaar, Almelo, Amsterdam, Breda, Den Haag, Doetinchem, Eindhoven, Groningen, Goes, Heerlen, Leeuwarden, Leiden, Nijmegen, Rotterdam, Terneuzen, Utrecht, Venlo, Westland und Zwolle.