Umzug eines Unternehmens innerhalb der Gemeinde
Sie sind nicht verpflichtet, der Gemeinde den Umzug Ihres Unternehmens zu melden. Sie müssen jedoch die neuen Adressdaten an andere Behörden weitergeben.
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Sie sind nicht verpflichtet, der Gemeinde den Umzug Ihres Unternehmens zu melden. Sie müssen jedoch die neuen Adressdaten an andere Behörden weitergeben.
Sie sollten die neuen Adressdaten an folgende Adresse übermitteln:
Denken Sie daran, dass Sie möglicherweise bestimmte Genehmigungen (erneut) beantragen müssen.