Verlagerung von Unternehmen innerhalb der Gemeinde

Sie sind nicht verpflichtet, der Gemeinde den Umzug Ihres Unternehmens zu melden. Sie müssen jedoch die neuen Adressdaten an andere Behörden weitergeben.

Beschreibung

Sie sollten die neuen Adressdaten an folgende Adresse übermitteln:

  • die Handelskammer (CoC) (innerhalb einer Woche)
  • Ihr Finanzamt (schriftlich)
  • die steuerliche Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Wasserverbänden (BsGW)

Denken Sie daran, dass Sie möglicherweise bestimmte Genehmigungen (erneut) beantragen müssen. 

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