Umzug aus dem Ausland in die Niederlande

Kommen Sie aus dem Ausland in die Niederlande und werden Sie in den nächsten sechs Monaten mindestens vier Monate in unserem Land wohnen? Dann müssen Sie sich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, anmelden. Wenn Sie aus dem Ausland nach Heerlen ziehen, müssen Sie persönlich kommen, um Ihre neue Adresse anzugeben.

Hinweis

Die Niederlande wollen Flüchtlinge aus der Ukraine großzügig aufnehmen. Deshalb gelten für sie andere Regeln. Lesen Sie die Regeln für diese Flüchtlinge auf RvIG.nl.

Näherung

So melden Sie sich zum ersten Mal in den Niederlanden an:

  • Vereinbaren Sie immer telefonisch einen Termin, bevor Sie persönlich bei der Gemeinde vorstellig werden.
  • Mitnehmen:
    • Ihr gültiges Ausweisdokument (mit Angabe Ihrer Staatsangehörigkeit)
    • Nachweis, dass Sie über Wohnraum verfügen, z. B. durch einen Mietvertrag oder einen Eigentumsnachweis
    • wenn Sie nicht in den Niederlanden geboren sind: Ihre Geburtsurkunde
    • wenn Sie nicht die europäische Staatsangehörigkeit besitzen: Nachweis, dass die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) Ihren Aufenthalt genehmigt hat
    • wenn Sie aus Aruba, Curaçao, Sint-Maarten, Bonaire, Sint-Eustatius oder Saba kommen: eine Umzugsmeldung
    • möglicherweise die folgenden Taten:
      • eine Heirats- oder Scheidungsurkunde
      • eine Sterbeurkunde Ihres Partners (als Nachweis, dass die Ehe durch den Tod aufgelöst wurde)
      • die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
    • Haben Sie einen Nachweis über die Abmeldung aus dem vorherigen Land? Wenn ja, bringen Sie auch diesen mit.
  • Alle Personen, die mit Ihnen umziehen, werden auch persönlich mit Ihnen kommen. 

Die Dokumente sind in Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch? Oder haben Sie kein mehrsprachiges Musterformular? Dann müssen Sie sie übersetzen lassen.

Ist der Übersetzer in den Niederlanden vereidigt? Dann müssen Sie die Übersetzung nicht beglaubigen lassen.

Ist der Übersetzer im Ausland vereidigt? Dann müssen Sie das beglaubigte Originaldokument in den Niederlanden erneut beglaubigen lassen.

Weitere Informationen finden Sie unter Nederlandwereldwijd.nl.

Beschreibung

Wenn Sie zum ersten Mal in die Niederlande ziehen, müssen Sie sich bei der Basisregistrierung von Personen (BRP) anmelden. Sie melden sich bei der Gemeinde an, in der Sie wohnen werden. Wir nennen dies eine "Erstanmeldung". Dort erhalten Sie eine Bürgerdienstnummer (BSN). Diese BSN brauchen Sie zum Beispiel, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten wollen. Oder wenn Sie ein Bankkonto in den Niederlanden eröffnen wollen.

Haben Sie schon einmal in den Niederlanden gewohnt, sind aber vor Oktober 1994 ins Ausland gezogen? Dann müssen Sie ebenfalls eine "Erstanmeldung" vornehmen.

Bedingungen

Zuvor im BRP registriert (Neuansiedlung)

Sie können sich anmelden als:

  •  Sie werden sich in den nächsten sechs Monaten mindestens 4 Monate in den Niederlanden aufhalten
  •  wir können Ihre Identität feststellen 
  •  Jede Person ab 18 Jahren muss einen Nachweis des Personenstands vorlegen, der von der Behörde (Gemeinde) des Landes ausgestellt wurde, aus dem Sie in die Niederlande einreisen.

Noch nicht im Unternehmensregister eingetragen (Ersteintragung)

Sie können sich anmelden als:

  • alle Personen, die mit Ihnen umziehen, persönlich zu dem Termin erscheinen (dies ist obligatorisch)
  • Sie die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen oder als Ausländer eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben
  • es besteht die begründete Erwartung, dass Sie sich innerhalb von sechs Monaten mindestens vier Monate lang in den Niederlanden aufhalten werden
  • wir können Ihre Identität feststellen

Sie nehmen mit:

  • einen gültigen Identitätsnachweis (Reisepass, niederländischer Personalausweis, Aufenthaltsgenehmigung)
  • einen Miet- oder Kaufvertrag für Ihre Immobilie
  • im Falle des Zusammenlebens: eine schriftliche Einverständniserklärung des Hauptbewohners und eine Kopie seines Personalausweises

Sie können die folgenden Originaldokumente später vorlegen:

  • eine internationale Geburtsurkunde
  • falls zutreffend: eine Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls: eine Scheidungs- oder Sterbeurkunde des Ehegatten
  • falls zutreffend: (a) Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder
  • falls zutreffend: Adoptions- oder Anerkennungsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder

Die Gemeinde muss in der Lage sein, ausländische Urkunden zu lesen und deren Echtheit festzustellen. Sie müssen also beglaubigte Dokumente vorlegen. Von Urkunden, die nicht in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch abgefasst sind, verlangen wir eine offizielle Übersetzung.

Wer sich von Curaçao, Bonaire, Sint Maarten, Saba, Sint Eustatius oder Aruba aus in Heerlen niederlässt, muss eine Abmeldebescheinigung vorlegen.

Begriff

Nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden müssen Sie sich innerhalb von fünf Arbeitstagen anmelden.

Zwei Wochen nach dem Umzugstermin wird Ihnen eine schriftliche Umzugsbestätigung nach Hause geschickt.