Umzug aus dem Ausland in die Niederlande

Kommen Sie aus dem Ausland in die Niederlande und werden Sie in den nächsten sechs Monaten mindestens vier Monate in unserem Land leben? Dann müssen Sie sich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, anmelden. Wenn Sie aus dem Ausland nach Heerlen umziehen, müssen Sie persönlich vorbeikommen, um Ihre neue Adresse mitzuteilen.

Bitte beachten Sie

Die Niederlande möchten Flüchtlinge aus der Ukraine großzügig aufnehmen. Deshalb gelten für sie andere Regeln. Lesen Sie die Regeln für diese Flüchtlinge auf RvIG.nl.

Ansatz

So melden Sie sich zum ersten Mal in den Niederlanden an:

  • Vereinbaren Sie immer zuerst telefonisch einen Termin, bevor Sie persönlich zur Gemeinde kommen.
  • Mitbringen:
    • Ihr gültiger Ausweis (auf dem Ihre Staatsangehörigkeit angegeben ist)
    • ein Nachweis, dass Sie über Wohnraum verfügen, z. B. ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde
    • wenn Sie nicht in den Niederlanden geboren sind: Ihre Geburtsurkunde
    • wenn Sie keine europäische Staatsangehörigkeit besitzen: einen Nachweis, dass die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) Ihren Aufenthalt genehmigt hat
    • Wenn Sie aus Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius oder Saba kommen: eine Umzugsmeldung
    • gegebenenfalls die folgenden Urkunden:
      • eine Heirats- oder Scheidungsurkunde
      • eine Sterbeurkunde Ihres Partners (als Nachweis dafür, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wurde)
      • die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
    • Haben Sie eine Abmeldebescheinigung aus dem vorherigen Land? Dann bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
  • Alle Personen, die mit Ihnen umziehen, kommen auch persönlich mit. 

Sind die Dokumente auf Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst? Oder haben Sie kein mehrsprachiges Musterformular? Dann müssen Sie sie übersetzen lassen.

Ist der Übersetzer in den Niederlanden vereidigt? Dann müssen Sie die Übersetzung nicht beglaubigen lassen.

Ist der Übersetzer im Ausland vereidigt? Dann müssen Sie das beglaubigte Originaldokument in den Niederlanden erneut beglaubigen lassen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unterNederlandwereldwijd.nl.

Beschreibung

Wenn Sie zum ersten Mal in die Niederlande ziehen, müssen Sie sich im Basisregister Personen (BRP) registrieren lassen. Sie melden sich bei der Gemeinde an, in der Sie wohnen werden. Dies wird als „Erstregistrierung” bezeichnet. So erhalten Sie eine Bürgerservicenummer (BSN). Diese BSN benötigen Sie beispielsweise, wenn Sie in den Niederlanden arbeiten möchten. Oder wenn Sie ein Bankkonto in den Niederlanden eröffnen möchten.

Haben Sie bereits zuvor in den Niederlanden gewohnt, sind aber vor Oktober 1994 ins Ausland gezogen? Dann müssen Sie ebenfalls eine „Erstregistrierung” vornehmen.

Bedingungen

Zuvor im BRP registriert BRP Neuansiedlung)

Sie können sich anmelden als:

  •  Sie bleiben mindestens 4 Monate im kommenden Halbjahr in den Niederlanden.
  •  wir Ihre Identität feststellen können 
  •  Jede Person ab 18 Jahren muss einen von der Behörde (Gemeinde der Registrierung) des Landes, aus dem Sie in die Niederlande einreisen, ausgestellten Nachweis des Familienstands vorlegen

Not yet registered in the BRP first registration)

Sie können sich anmelden als:

  • Alle Personen, die mitziehen, müssen persönlich zum Termin erscheinen (dies ist obligatorisch).
  • Sie die niederländische Staatsangehörigkeit besitzen oder wenn Sie Ausländer sind und eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung besitzen
  • es eine begründete Erwartung gibt, dass Sie sich mindestens vier Monate innerhalb eines halben Jahres in den Niederlanden aufhalten werden
  • wir Ihre Identität feststellen können

Sie bringen mit:

  • ein gültiger Ausweis (Reisepass, niederländischer Personalausweis, Aufenthaltsgenehmigung)
  • ein Miet- oder Kaufvertrag für Ihre Wohnung
  • bei Unterbringung: eine schriftliche Einverständniserklärung des Hauptmieters und eine Kopie seines oder ihres Ausweises

Die folgenden Originaldokumente können Sie später vorlegen:

  • eine internationale Geburtsurkunde
  • falls zutreffend: eine Heiratsurkunde
  • falls zutreffend: eine Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde des Ehepartners
  • falls zutreffend: Geburtsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder
  • falls zutreffend: (eine) Adoptions- oder Anerkennungsurkunde(n) Ihres Kindes/Ihrer Kinder

Die Gemeinde muss ausländische Urkunden lesen und deren Echtheit feststellen können. Sie müssen daher beglaubigte Dokumente vorlegen. Für Urkunden, die nicht in Niederländisch, Englisch, Französisch oder Deutsch verfasst sind, verlangen wir eine beglaubigte Übersetzung.

Personen, die sich aus Curaçao, Bonaire, Sint Maarten, Saba, Sint Eustatius oder Aruba in Heerlen niederlassen, müssen eine Abmeldebescheinigung vorlegen.

Zeitspanne

Nach Ihrer Ankunft in den Niederlanden müssen Sie sich innerhalb von 5 Werktagen anmelden.

Zwei Wochen nach dem Umzugstermin erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung des Umzugs per Post.