Umzug aus dem Ausland in die Niederlande
Kommen Sie aus dem Ausland in die Niederlande und werden Sie in den nächsten sechs Monaten mindestens vier Monate in unserem Land leben? Dann müssen Sie sich bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, anmelden. Wenn Sie aus dem Ausland nach Heerlen umziehen, müssen Sie persönlich vorbeikommen, um Ihre neue Adresse mitzuteilen.
Bitte beachten Sie
Die Niederlande möchten Flüchtlinge aus der Ukraine großzügig aufnehmen. Deshalb gelten für sie andere Regeln. Lesen Sie die Regeln für diese Flüchtlinge auf RvIG.nl.
Ansatz
So melden Sie sich zum ersten Mal in den Niederlanden an:
- Vereinbaren Sie immer zuerst telefonisch einen Termin, bevor Sie persönlich zur Gemeinde kommen.
- Mitbringen:
- Ihr gültiger Ausweis (auf dem Ihre Staatsangehörigkeit angegeben ist)
- ein Nachweis, dass Sie über Wohnraum verfügen, z. B. ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde
- wenn Sie nicht in den Niederlanden geboren sind: Ihre Geburtsurkunde
- wenn Sie keine europäische Staatsangehörigkeit besitzen: einen Nachweis, dass die Einwanderungs- und Einbürgerungsbehörde (IND) Ihren Aufenthalt genehmigt hat
- Wenn Sie aus Aruba, Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Sint Eustatius oder Saba kommen: eine Umzugsmeldung
- gegebenenfalls die folgenden Urkunden:
- eine Heirats- oder Scheidungsurkunde
- eine Sterbeurkunde Ihres Partners (als Nachweis dafür, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wurde)
- die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
- Haben Sie eine Abmeldebescheinigung aus dem vorherigen Land? Dann bringen Sie diese bitte ebenfalls mit.
- Alle Personen, die mit Ihnen umziehen, kommen auch persönlich mit.
Sind die Dokumente auf Niederländisch, Englisch, Deutsch oder Französisch verfasst? Oder haben Sie kein mehrsprachiges Musterformular? Dann müssen Sie sie übersetzen lassen.
Ist der Übersetzer in den Niederlanden vereidigt? Dann müssen Sie die Übersetzung nicht beglaubigen lassen.
Ist der Übersetzer im Ausland vereidigt? Dann müssen Sie das beglaubigte Originaldokument in den Niederlanden erneut beglaubigen lassen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unterNederlandwereldwijd.nl.