Umzug innerhalb der Niederlande

Ziehen Sie um? Sie informieren die Gemeinde, in der Sie umziehen werden. Dies kann 4 Wochen vor dem Umzug bis 5 Tage nach dem Umzug geschehen.

Näherung

Sie können einen Umzug ab 4 Wochen vor dem Umzug bis 5 Tage nach dem Umzug melden.

  • Melden Sie sich mit DigiD bei der Gemeinde an, in der Sie wohnen werden.
  • Füllen Sie die Details aus.

Sie können nicht online einreichen?

Sie können den Umzug auch schriftlich oder nach Terminvereinbarung bei der Gemeindeverwaltung anmelden. In diesem Fall müssen Sie einen gültigen Identitätsnachweis und die BSN-Nummer des Hauptwohnsitzes schicken oder mitbringen.

Ziehen Sie mit jemandem zusammen? Dann fragen wir auch:

  • eine schriftliche Zustimmung des Hauptnutzers
  • eine Kopie eines gültigen Ausweises des Hauptwohnsitzes 
  • einen Miet- oder Kaufvertrag

Kosten

Die Übermittlung eines Umzugs ist kostenlos.

Beschreibung

Sie müssen einen Umzug immer bei der Gemeinde melden, in die Sie umziehen. Auch wenn Sie weiterhin in der gleichen Gemeinde wohnen. Die Gemeinde aktualisiert dann das Personengrundregister (BRP). 

Wenn Sie aus dem Ausland nach Heerlen umziehen, müssen Sie persönlich kommen, um Ihre neue Adresse anzugeben. 

Auf MijnOverheid können Sie das Datum Ihres Umzugs einsehen.  

Bedingungen

Zu den Bedingungen für die Übermittlung eines Umzugs gehören: 

  • Sie sind 16 Jahre alt oder älter.
  • Sie haben die Erlaubnis des Bewohners, wenn Sie mit jemandem zusammenziehen.
  • Der Umzug wird mitgeteilt durch:
    • selbst
    • ein Elternteil, Vormund oder Betreuer
    • zusammenlebende Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (wenn sie gemeinsam an die neue Adresse ziehen)
    • zusammenlebende Eltern und erwachsene Kinder (ab 18 Jahren) für einander (wenn sie gemeinsam an die neue Adresse ziehen)
    • einen Rechtsvertreter
    • ein Erwachsener mit schriftlicher Zustimmung

Begriff

Nach dem Umzugstermin erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung Ihres Umzugs zu Hause. 

Das Datum, an dem die Gemeinde Ihren Umzug in das zentrale Personenregister (BRP) einträgt, ist der Tag, an dem Sie den Umzug bei uns melden. Das gilt auch, wenn Sie schon einmal umgezogen sind und vergessen haben, dies zu melden.