Antrag auf einen Auszug aus dem Melderegister

Ein Auszug aus dem Einwohnermelderegister enthält persönliche Daten wie Ihren Namen und Ihre aktuelle Adresse. Sie beantragen den Auszug bei der Gemeinde, in der Sie wohnen.

Sie brauchen zum Beispiel einen Auszug, wenn Sie eine Immobilie anmelden wollen, wenn Sie Ihr Auto anmelden wollen oder wenn Sie heiraten oder sich scheiden lassen wollen. Bitte geben Sie deutlich an, wofür Sie den Auszug benötigen. Der Auszug wird innerhalb von 7 Arbeitstagen zu Ihnen nach Hause geschickt. 

Näherung

So beantragen Sie einen Auszug aus dem Grundbuch:

  • Melden Sie sich mit Ihrem DigiD bei Ihrer Gemeinde an.
  • Geben Sie Ihre Daten ein.
  • Sie bezahlen den Auszug zum Zeitpunkt der Anmeldung online.
  • Sie erhalten den Extrakt innerhalb von 7 Arbeitstagen zu Hause. 
Per Post nach Vereinbarung und Abschluss der Zahlung!
  • Kommen Sie an den Schalter? Bringen Sie Ihren Identitätsnachweis mit. Bitte beachten Sie! In Heerlen ist es nicht möglich, am Schalter einen BRP-Auszug zu beantragen, der vor dem 1. Oktober 1994 ausgestellt wurde. Bitte füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus oder beantragen Sie den Auszug online. 

Beantragen Sie einen Auszug für eine andere Person? Wenn ja, dann benötigen Sie: 

  • Eine schriftliche Genehmigung der betroffenen Person.
  • Eine Kopie des Personalausweises der betreffenden Person.

Kosten

Zolltarife 2024

  • 12,30 €, wenn Sie den BRP-Auszug über das Internet (mit DigiD) anfordern und bezahlen. Wenn Sie nicht zahlen, werden wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
  • 19,60 €, wenn Sie am Schalter oder schriftlich einen Antrag stellen

Bitte zahlen Sie per Pin.

Beschreibung

Das Basis-Personenregister (BRP) enthält Angaben über alle Einwohner der Niederlande. Sie können eine Kopie Ihrer eigenen Daten anfordern. Dies wird als Auszug bezeichnet. Dazu gehören Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihr Geburtsort und Ihre aktuelle Adresse.

Die Behörden können einen Auszug aus dem BRP verlangen. So können Sie beispielsweise einer Wohnungsbaugesellschaft zeigen, dass Sie bei der Gemeinde gemeldet sind.

Sie reisen mit einem Kind unter 18 Jahren ins Ausland? Beantragen Sie einen Auszug für Reisen mit Minderjährigen. Dieser enthält die Daten des Kindes und die Person, die das Sorgerecht hat. Dies kann bei Grenzkontrollen nützlich sein. 

Das BRP reicht bis zum 1. Oktober 1994 zurück. Sie benötigen ältere Daten? Diese können Sie bei der Gemeinde, in der Sie damals wohnten, anfordern. 

Eltern oder Erziehungsberechtigte sind nicht verpflichtet, der Schule einen Auszug aus dem BRP vorzulegen, wenn sie ihr Kind für einen Kurs einschreiben!

Begriff

Haben Sie den Auszug online angefordert? Wir schicken ihn Ihnen per Post zu.