Auszug aus dem Register für Nichtansässige (RNI)

Mit einem Auszug aus dem RNI weisen Sie nach, dass Sie dort eingetragen sind. Der Auszug enthält stets Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Anschrift. Sie können sich auch für einen Auszug entscheiden, der beispielsweise Ihre Adresshistorie enthält, oder für einen internationalen Auszug.

Ansatz

Sie können den Auszug:

  •  online beantragen.
  • Oder Sie kommen persönlich am Schalter vorbei. Vereinbaren Sie in diesem Fall bitte vorher einen Termin. 

Was müssen Sie zu Ihrem Termin mitbringen?

  • Ein gültiges Reisedokument: ein Reisepass oder Personalausweis

Sind Sie jünger als 16 Jahre?

  • Ein gültiges Reisedokument: Reisepass oder Personalausweis.
  • Bringen Sie immer eine international beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit. Sie und mindestens ein Elternteil müssen mit Ihrem eigenen Reisedokument zum Termin erscheinen.

Beantragen Sie eine Kopie für eine andere Person? Dann bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Ein gültiges Reisedokument: ein Reisepass oder Personalausweis.
  • Eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift oder ein Scan dieser Vollmacht mit Unterschrift. Rufen Sie die Gemeinde an, dann senden wir Ihnen das Vollmachtsformular per Post oder E-Mail zu.
  • Eine Kopie eines gültigen Reisedokuments (Reisepass oder Personalausweis) der Person, für die Sie den Antrag stellen.

Kosten

Tarif

  • Ein Auszug kostet 20,65 €.
  • Eine begrenzte Übersicht mit Korrekturen ist kostenlos.

Überprüfen Sie sorgfältig, welchen Auszug Sie benötigen, und beantragen Sie den richtigen Auszug. Die Kosten sind bei der Beantragung zu entrichten. Wenn Sie einen falschen Auszug beantragen, werden diese Kosten nicht erstattet.

Bedingungen

  • Sie sind im Register für Nichtansässige (RNI) eingetragen.
  • Die Person, für die Sie den Auszug beantragen, ist im RNI registriert.