Auszug aus der Non-Residents Registration (RNI)

Ein Auszug aus dem RNI zeigt, dass Sie im Ausländerregister eingetragen sind. Der Auszug enthält Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Adresse.
Es sind auch andere Angaben möglich. 

Näherung

Haben Sie einen Termin am Schalter? Bringen Sie mit:

  • Ihren gültigen Identitätsnachweis: einen Reisepass oder Personalausweis, aus dem Ihre Staatsangehörigkeit hervorgeht. Eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein E-Dokument können Sie zu diesem Zweck nicht verwenden.

Beantragen Sie eine Abschrift für eine andere Person? Wenn ja, geben Sie bitte an:

  • Ihr gültiger Identitätsnachweis.
  • Eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift oder ein Scan dieser Vollmacht mit Unterschrift.


  • Eine Kopie des gültigen Ausweises der Person, für die Sie einen Antrag stellen.Kinder bis zu 15 Jahren
  • Bringen Sie immer eine Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate) und einen gültigen Ausweis mit, falls die Angaben korrigiert werden müssen.
  • Die Kinder müssen selbst zu dem Termin kommen.

Sind Ihre Angaben falsch oder möchten Sie sie ergänzen? Wie das geht, erfahren Sie unter"Datenanpassung Registrierung - Nicht-Einwohner". 

Kosten

Satz 2024

  • Ein Auszug kostet 19,60 €.
  • Eine begrenzte Übersicht mit Korrekturen ist kostenlos

Beschreibung

Geben Sie klar an, wofür Sie den Auszug benötigen. Zum Beispiel, weil Ihr Arbeitgeber ihn verlangt. Der Auszug wird dann die richtigen Angaben enthalten.

Bedingungen

  • Sie sind in der Nicht-Einwohner-Registrierung (RNI) aufgeführt.
  • Die Person, für die Sie den Auszug beantragen, ist in der RNI aufgeführt.

Begriff

Fordern Sie den Auszug schriftlich über unser PDF-Formular an? Wir senden Ihnen den Auszug per Post zu.