Auszug aus dem Register für Nichtansässige (RNI)

Mit einem Auszug aus dem RNI weisen Sie nach, dass Sie im Register für Nichtansässige eingetragen sind. Der Auszug enthält Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihren Geburtsort und Ihre Adresse.
Auch andere Angaben sind möglich. 

Ansatz

Haben Sie einen Termin am Empfang? Bitte bringen Sie Folgendes mit:

  • Ihr gültiger Ausweis: ein Reisepass oder Personalausweis, auf dem Ihre Staatsangehörigkeit angegeben ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung oder ein E-Dokument können hierfür nicht verwendet werden.

Beantragen Sie eine Kopie für eine andere Person? Dann bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Ihr gültiger Ausweis.
  • Eine schriftliche Vollmacht mit Unterschrift oder ein Scan dieser Vollmacht mit Unterschrift. Rufen Sie die Gemeinde an, dann senden wir Ihnen das Vollmachtsformular per Post oder E-Mail zu.
  • Eine Kopie des gültigen Ausweises der Person, für die Sie den Antrag stellen.

    Kinder bis 15 Jahre
  • Bringen Sie immer eine Geburtsurkunde (nicht älter als 3 Jahre) und einen gültigen Ausweis des Kindes und des Elternteils mit.
  • Kinder müssen selbst zum Termin erscheinen.

Sind Ihre Daten nicht korrekt oder möchten Sie Daten ergänzen? Unter „Daten ändern Registrierung Nichtansässige” erfahren Sie, wie Sie dies tun können. 

Kosten

Tarif

  • Ein Auszug kostet 20,15 €.
  • Eine begrenzte Übersicht mit Korrekturen ist kostenlos.

Tarif

  • Ein Auszug kostet 20,65 €.
  • Eine begrenzte Übersicht mit Korrekturen ist kostenlos.

Überprüfen Sie sorgfältig, welchen Auszug Sie benötigen, und beantragen Sie den richtigen Auszug. Die Kosten sind bei der Beantragung zu entrichten. Wenn Sie einen falschen Auszug beantragen, werden diese Kosten nicht erstattet.

Beschreibung

Geben Sie deutlich an, wofür Sie den Auszug benötigen. Zum Beispiel, weil Ihr Arbeitgeber ihn verlangt. Dann enthält der Auszug die richtigen Angaben.

Bedingungen

  • Sie sind im Register für Nichtansässige (RNI) eingetragen.
  • Die Person, für die Sie den Auszug beantragen, ist im RNI registriert.

Zeitspanne

Beantragen Sie den Auszug schriftlich über unser PDF-Formular? Wir senden Ihnen den Auszug dann per Post zu.